Schadenprävention und Risikokontrolle
Aufbau und Ablauf des Risikomanagements – Teil A
Umsetzung von Compliance-Erfordernissen gem. § 91 Abs. 2 AktG in der Unternehmenspraxis
Von Bernhard Krömer
Generelles Ziel jeder erfolgreichen Unternehmenspolitik muss es sein, das eigene Unternehmen langfristig zukunfts- und wettbwerbsfähig zu erhalten. Ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Risikomanagementsystem ist dafür unerlässlich. Folglich gilt es nachfolgend, diese gesetzlichen Anforderungen im Überblick aufzuarbeiten. Deren Erfüllung wird in der Praxis aber nur die erste Stufe eines umfassenderen Prozesses sein, denn für die Generalzielerfüllung wird eine unreflektierte Erfüllung externer Anforderungen nicht ausreichen. Vielmehr ist es gerade im Bereich des Risikomanagements aus Sicht der hinzutretenden Kapitalmarktanforderungen notwendig, unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte ein geschlossenes, maßgeschneidertes Risikomanagementsystem für das jeweilige Unternehmen zu entwickeln.
Mit der Betonung des risikobasierten Denkens in der ISO 9001:2015 und in IATF 16949:20161 rückt die Notwendigkeit eines prozessorientierten Risikomanagements noch stärker in den Fokus der Unternehmen. Mit Ablauf der Übergangsfrist zur Umsetzung dieser beiden Normen am 14.09.2018 sowie der zunehmenden rechtlichen Verankerung von Compliance (so u.a. im DCGK sowie in der IATF 16949:2016, welche ein Compliance Management fordert) wächst zunehmend der Druck auf Unternehmen zur Einführung eines funktionierenden Compliance Management Systems (CMS).
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 1, 2017, Seite 22 bis 25) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis
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Im Überblick: ZCG
Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)
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Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) gilt seit dem 1.1.2023 für Unternehmen gleich welcher Rechtsform, die mehr als 3.000 Arbeitnehmende in Deutschland beschäftigen.
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Wesentlichkeitsanalyse & Rechnungslegung
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Aktienhaltevorschriften bzw. Share Ownership Guidelines (SOGs) haben in den vergangenen Jahren in der Vorstandsvergütung an Relevanz gewonnen, insbesondere in größeren börsennotierten Unternehmen. Auch der Druck auf kleinere börsennotierte Unternehmen, SOGs einzuführen, nimmt zu.
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