Aufgaben und Ausgestaltung der Compliance-Funktion
Die Compliance-Funktion ist grundsätzlich direkt der Geschäftsleitung zu unterstellen
Wichtige Grundlage für die Tätigkeit der Compliance-Funktion ist eine angemessene Risikoanalyse
Von DIIR-Arbeitskreis "Revision des Wertpapiergeschäftes"
(07.08.13) - Als einleitender Beitrag zur Artikelserie "Wertpapier-Compliance" geht es zunächst um die Aufgaben und die Ausgestaltung der Compliance-Funktion. Hierzu werden in erster Linie die relevanten gesetzlichen und regulatorischen Grundlagen (insbesondere AktG, WpHG, KWG, MaRisk, MaComp) herangezogen.
Unter dem Begriff Compliance wird die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen sowie internen und – sofern relevant – externen Regelungen verstanden. Ziel der Compliance-Aktivitäten eines Unternehmens ist die nachhaltige Sicherstellung des Unternehmenserfolges durch angemessene sowie wirksame Mittel und Verfahren zur Identifizierung und Steuerung der aus der Geschäftstätigkeit resultierenden Compliance-Risiken. Dies erfordert neben einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation die Einrichtung eines angemessenen und geeigneten Überwachungs- und Kontrollsystems.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2013, Seite 112 bis 118 wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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