Bestechung niedergelassener Ärzte
GRC-Report: Compliance in der Gesundheitswirtschaft
Bericht vom 4. Hanseatischen Compliance-Tag
Von Prof. Dr. Stefan Behringer
Zum vierten Mal veranstaltete die Hamburger Unternehmensorganisation Pro Honore e. V. in Zusammenarbeit mit der Handelskammer Hamburg und dem Institut für Compliance im Mittelstand an der "Nordakademie" den Hanseatischen Compliance-Tag. Diesmal widmete sich die Veranstaltung schwerpunktmäßig dem Thema "Compliance in der Gesundheitswirtschaft". Alle Redner waren sich einig, dass hier der Handlungsbedarf in Sachen Compliance besonders groß ist.
Bedingt durch die bisher löchrige Strafbarkeit der Bestechung für niedergelassene Ärzte, die durch den bereits beschlossenen neuen § 299 a StGB reformiert und verschärft wird, war der Bedarf in Sachen Compliance in dieser Branche bisher nicht so groß. Dies ist ungewöhnlich, da der Begriff Compliance aus der Medizin stammt, dort allerdings die Bereitschaft des Patienten zur Umsetzung der Therapie bedeutet. Insofern schließt sich durch die Verschärfung des Strafrechts der Kreis.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 4, 2016, Seite 191 bis 192) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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