Datenschutzniveau und Datenschutzrecht


Die Deutsche Bundesregierung setzt sich dafür ein, in der Datenschutz-Grundverordnung stärker zwischen dem öffentlichen und privaten Bereich zu unterscheiden
Im Hinblick auf die "ausdifferenzierten bereichsspezifischen Regelungen im deutschen Datenschutzrecht zur Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen" müssten die erforderlichen Spielräume für die nationale Ausgestaltung erhalten bleiben


(30.08.12) - Die Deutsche Bundesregierung begrüßt das Anliegen der Europäischen Kommission, "europaweit ein hohes Datenschutzniveau zu sichern und das Datenschutzrecht in Europa soweit erforderlich zu modernisieren und zu harmonisieren". Namentlich infolge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung werde dem Recht des Einzelnen auf Schutz seiner personenbezogenen Daten in Deutschland eine besondere Bedeutung beigemessen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/10452) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10396).

Insbesondere verfüge Deutschland auch im europäischen Vergleich über ein "besonders ausdifferenziertes bereichsspezifisches Datenschutzrecht im öffentlichen Bereich". Gleichzeitig sei die Notwendigkeit der Gewährleistung eines "effektiven, normativen und technischen Datenschutzes in Zeiten der stetig zunehmenden IT-gestützten Datenverarbeitung" vor allem im nichtöffentlichen Bereich dringlicher geworden. Ziel des auf EU-Ebene angestoßenen Rechtssetzungsprozesses müsse es vor diesem Hintergrund sein, den Datenschutz sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zu stärken.

Die Bundesregierung setzt sich dabei den Angaben zufolge unter anderem dafür ein, in der Datenschutz-Grundverordnung stärker zwischen dem öffentlichen und privaten Bereich zu unterscheiden. Im Hinblick auf die "ausdifferenzierten bereichsspezifischen Regelungen im deutschen Datenschutzrecht zur Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen" müssten die erforderlichen Spielräume für die nationale Ausgestaltung erhalten bleiben. Die gilt laut Antwort "insbesondere für konkretere Vorgaben zum besseren Schutz des Betroffenen, als sie in einer allgemeinen Verordnung enthalten sein können" Zudem bedarf es aus Sicht der Bundesregierung "gerade unter den Bedingungen einer globalisierten Informationsgesellschaft klarer Regelungen im Rechtsakt zum Verhältnis zwischen dem Grundrecht auf Datenschutz und kollidierenden Grundrechten, wie insbesondere der Meinungs- und Pressefreiheit".

Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, setzt sich die Bundesregierung im Rat für eine intensivere Beratung des Entwurfs der Kommission ein. Sie begrüße es, dass die derzeitige zyprische und die im ersten Halbjahr 2013 folgende irische Präsidentschaft des Rats der EU die Verhandlung des Datenschutzpakets zu einem Schwerpunkt erklärt haben. Prognosen über den Zeitpunkt der Verabschiedung der Rechtsakte gibt die Regierung der Antwort zufolge nicht ab. (Deutscher Bundestag: ra)


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