BaFin will keine Unternehmen bewerten
Für eine staatliche Institution wie die BaFin ist es schwierig, Geschäftsmodelle zu bewerten
Man kann die Verbraucher nicht ganz aus der Verantwortung entlassen
(11.03.14) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will keine Unternehmen bewerten. Es könne nicht Aufgabe der Finanzaufsicht sein, festzustellen, dass Unternehmen A gut und Unternehmen B schlecht sei, erklärte BaFin-Präsidentin Elke König bei einem Gespräch mit den Mitgliedern des Finanzausschusses. Für eine staatliche Institution wie die BaFin sei es schwierig, Geschäftsmodelle zu bewerten.
Hintergrund war eine Frage nach dem Fall "Prokon". Das Windenergie-Unternehmen "Prokon", das bundesweit mit seinen hochverzinslichen Genussrechten geworben hatte, war kürzlich in die Insolvenz gegangen. König betonte vor den Abgeordneten das Leitbild vom mündigen Bürger, der auch mit den Konsequenzen von finanziellen Fehlentscheidungen leben müsse. Man könne die Verbraucher nicht ganz aus der Verantwortung entlassen. Es sei aber ein Problem, dass nicht jeder Verbraucher das gleiche Wissen habe. Daher sollten die Themen Klassifizierung von Finanzprodukten zum Beispiel mit Ampelsymbolen und die verschiedenen Anlegertypen ernsthaft diskutiert werden.
Zur geplanten europäischen Bankenaufsicht stellte König fest, die deutsche Finanzaufsicht werde auch in Zukunft eine große Rolle spielen. Bisher noch nicht beantwortet sei die Frage, wie mit den ganz großen, weltweit operierenden Banken bei Schieflagen umgegangen werden könne. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik
Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."
-
Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte
Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.
-
Modernisierung des Postrechts
In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.
-
Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag
Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.
-
Soziale und ökologische Nachhaltigkeit
Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.