Schutz vor Mietpreiserhöhungen
Rechtsausschuss lehnt Forderung der Linksfraktion nach bezahlbaren Mieten ab
Mit den Änderungen der mietrechtlichen Vorschriften sollte das soziale Mietrecht in Deutschland weiterentwickelt werden
(19.03.12) - Der Rechtsausschuss des Bundestags hat den Gesetzentwurf zur Sicherung bezahlbarer Mieten (17/6371) der Fraktion Die Linke abgelehnt. Um den Schutz vor Mietpreiserhöhungen "wirkungsvoller" zu verstärken, sollen nach Meinung der Fraktion Mietspiegel nicht mehr lediglich für eine ganze Gemeinde erstellt werden, sondern auch für einzelne Teilgebiete. Außerdem soll die Möglichkeit für allgemeine Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von 20 auf 15 Prozent gesenkt und der Mieterhöhungszeitraum von drei auf vier Jahre gestreckt werden.
Mit diesen Änderungen der mietrechtlichen Vorschriften soll das soziale Mietrecht in Deutschland weiterentwickelt und ein wirksamer gerechterer Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern erreicht werden, schreibt die Fraktion in dem Entwurf zur Begründung. Dazu sollen ebenfalls die Mieterhöhungsmöglichkeiten und die Modernisierungsumlagen reduziert werden.
Der Rechtsausschuss lehnte den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Regierungskoalitionen gegen die Stimmen der Antragsteller und der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. (Deutsche Bundestag: ra)
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