Unternehmen leichter sanieren


Gläubiger sollen stärkeren Einfluss bei der Auswahl des Insolvenzverwalters haben
Besteht nun die Gefahr, dass die Banken und die Großgläubiger den Kurs bestimmen?


(03.11.11) - Die Sanierung von Unternehmen soll erleichtert werden. Dies ist Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (17/5712), der im Rechtsausschuss mit der Mehrheit der Koalition angenommen wurde. SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Unter anderem sei vorgesehen, dass die Gläubiger stärkeren Einfluss bei der Auswahl des Insolvenzverwalters haben sollen. Ferner sei beabsichtigt, dass die Gläubiger in Zukunft einen stärkeren Einfluss bei der Auswahl des Insolvenzverwalters haben. So sollen die Gerichte laut Gesetzentwurf schon nach dem Eingang eines Eröffnungsantrags einen vorläufigen Gläubigerausschuss einsetzen, wenn der Schuldner ein Unternehmen betreibt, das nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Arbeitnehmerzahl eine bestimmte Mindestgröße überschreitet. Spreche sich der vorläufige Gläubigerausschuss einstimmig für eine bestimmte Person als Verwalter aus, habe das Gericht diese zu ernennen. Die Bundesregierung will ferner die sogenannte Eigenverwaltung, also die Weiterführung des Betriebes durch den bisherigen Eigentümer selbst, stärken.

Die Koalitionsfraktionen wiesen darauf hin, dieses Gesetz sei "endlich auf der Zielgeraden". Dies bedeute nicht zuletzt – wo immer dies möglich sei – die Rettung von Arbeitsplätzen. Die Oppositionsfraktionen sahen zwar eine Stärkung, wo es gelte, die Sanierungsmöglichkeit von Unternehmen zu befördern. Sie machten aber gleichzeitig auf die ihrer Sicht unbefriedigende Rolle der Insolvenzverwalter aufmerksam.

Es bestünde die Gefahr, dass die Banken und die Großgläubiger den Kurs bestimmten. Diese Gefahr sah die Koalition nicht. Sie wies ihrerseits darauf hin, welche immens starke Stellung der Richter bei der Bestellung des Gläubigerausschusses genieße. In einem Entschließungsantrag forderten CDU/CSU und FDP, die Erfahrungen bei der Anwendung dieses Gesetzes seien nach Ablauf von fünf Jahren zu evaluieren und dem Bundestag "unverzüglich" darüber Bericht zu erstatten. Ein Antrag der Grünen (17/2008) fand nicht die nötige Mehrheit. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen