Beitragsbemessungs-Grenze für Selbstständige
Antrag: Linksfraktion will Beitragsbelastung für Solo-Selbstständige senken
Bisherige Regelung werde der wirtschaftlichen Lage von Solo-Selbstständigen nicht gerecht
(16.02.10) - Die Fraktion Die Linke will die Beitragsbelastung von so genannten Solo-Selbstständigen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mindern. Dazu schlagen die Abgeordneten in einem Antrag (17/777) vor, die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für Selbstständige auf das Niveau der allgemeinen Mindestbeitragsbemessungsgrundlage freiwillig Versicherter abzusenken. Damit würden die monatlichen Mindestbeiträge für diese Personengruppe von knapp 200 Euro auf etwa 127 Euro sinken.
Zur Begründung heißt es, Selbstständige würden in der GKV als freiwillig Versicherte geführt. Bei der Festsetzung ihres Beitrags werde ein Mindesteinkommen von 1.916,25 Euro angenommen. Dies solle ausschließen, dass sich gut verdienende Unternehmer für die Krankenversicherung "arm rechnen" könnten.
Diese Regelung werde jedoch der wirtschaftlichen Lage von Solo-Selbstständigen nicht gerecht, schreibt Die Linke. Solo-Selbstständige erreichten oft weniger als 1.277,50 Euro an Einkommen, das im Fünften Sozialgesetzbuch als Mindesteinkommen für Selbstständige angenommen werde und zu einem Mindestbeitragssatz von 190 Euro führe. (Deutscher Bundestag: ra)
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