Unternehmenspflichten und Handelsregister
Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben, d. h. die Eintragungen gelten als richtig, so dass jeder darauf vertrauen kann - Eingetragene und bekannt gemachte Tatsachen muss ein Dritter gegen sich gelten lassen
In das Handelsregister erfolgte Eintragungen werden im Internet sowie bis zum 31. Dezember 2008 in einem Printmedium, wie die örtlichen Tageszeitung oder dem Bundesanzeiger bekanntgegeben
Text auszugsweise entnommen aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie:
(25.10.07) - Das Handelsregister in der Bundesrepublik Deutschland ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt. Das Registerrecht gehört zum Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Das Register besteht aus zwei Abteilungen, Abteilung A und Abteilung B, welche mit HRA bzw. HRB abgekürzt werden. Anmeldungen zum Register (Neueintragung, Veränderung, Löschung) müssen elektronisch in öffentlich beglaubigter Form erfolgen (§ 12 Abs. 1 HGB). Eintragungen erfolgen grundsätzlich nur auf Antrag. Auf eine unterbliebene, aber erforderliche Anmeldung kann mit Zwangsgeld von bis zu 5.000 Euro hingewirkt werden (§ 14 HGB).
Das Handelsregister enthält unter anderem Angaben zu
>> Firma
>> Sitz
>> vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter)
>> ggf. dem Stammkapital
>> Rechtsform des Unternehmens
Eintragungen können sein
>> rechtserzeugend (konstitutiv, rechtsbegründend), d. h. die Rechtswirkung tritt erst durch die Eintragung ein;
>> rechtsbezeugend (deklaratorisch, rechtserklärend), d. h. die Rechtswirkung ist schon vor der Eintragung eingetreten, sie wird durch die Eintragung nur bestätigt.
Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben, d. h. die Eintragungen gelten als richtig, so dass jeder darauf vertrauen kann. Eingetragene und bekannt gemachte Tatsachen muss ein Dritter gegen sich gelten lassen (§ 15 Abs. 1 und 2 HGB).
Abteilungen
Die Eintragungen in das Handelsregister erfolgen in zwei Abteilungen. Einzelkaufleute und die meisten Personengesellschaften sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts werden unter der Nummer HRA xxxx (Handelsregister, Abt. A), Kapitalgesellschaften unter der Nummer HRB xxxx (Handelsregister, Abt. B) eingetragen.
Das Handelsregister Abteilung A erteilt Auskunft über: Firma, Rechtsform, Inhaber bzw. persönlich haftende Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, Wechsel der Inhaber bzw. Gesellschafter, Ort der Niederlassung, Betrag der Kommanditeinlage, Erteilung von Prokura, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.
Das Handelsregister Abteilung B erteilt Auskunft über: Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital der GmbH bzw. Grundkapital der Aktiengesellschaft (AG), Prokura, Unternehmensgegenstand, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.
Lesen Sie mehr auf: Wikipedia.de, Stand: 24.10.2007)
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