Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-weites Label für grüne Investmentfonds


Nachhaltige Finanzwirtschaft: Hochrangige Expertengruppe legt Fahrplan für eine grünere Wirtschaft vor
Ein Klassifizierungssystem ("Taxonomie"), um Marktklarheit darüber zu schaffen, was "nachhaltig" ist und was nicht




Die Europäische Kommission begrüßt den vorgelegten Abschlussbericht ihrer hochrangigen Expertengruppe für eine nachhaltige Finanzwirtschaft, die strategische Empfehlungen für ein Finanzsystem zur Unterstützung nachhaltiger Investitionen abgibt. Die Kommission wird nun auf der Grundlage dieser Empfehlungen in den kommenden Wochen ihre Strategie für eine nachhaltige Finanzwirtschaft vorlegen.

Der Abschlussbericht der hochrangigen Expertengruppe zeigt die Herausforderungen und Chancen auf, vor denen die EU bei der Entwicklung einer nachhaltigen Finanzpolitik steht. Sie zeigt Wege auf, wie der Finanzsektor wieder mit der Realwirtschaft in Verbindung gebracht werden kann, um den Übergang zu einer ressourceneffizienteren Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Die Gruppe argumentiert, dass eine Neuausrichtung der Investitionsströme in langfristige, nachhaltige Projekte auch die Stabilität des Finanzsystems verbessern wird.

Die Expertengruppe schlägt unter anderem vor:

>> ein Klassifizierungssystem ("Taxonomie"), um Marktklarheit darüber zu schaffen, was "nachhaltig" ist und was nicht

>> Klärung der Pflichten der Anleger für ein nachhaltigeres Finanzsystem

>> Verbesserte Offenlegung von Finanzdienstleistern darüber, wie Nachhaltigkeit in ihre Entscheidungsfindung einbezogen wird

>> ein EU-weites Label für grüne Investmentfonds

>> eine europäische Norm für grüne Anleihen

>> die Nachhaltigkeit in die Mandate der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESA) aufzunehmen.

Der Bericht der Gruppe wird die Grundlage für den umfassenden Aktionsplan der Kommission zur nachhaltigen Finanzierung bilden, den sie in den kommenden Wochen vorlegen wird. Sowohl die Ergebnisse des Berichts als auch der Aktionsplan der Kommission werden auf einer hochrangigen Konferenz am 22. März 2018 in Brüssel erörtert. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 31.01.18
Home & Newsletterlauf: 19.03.18



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen