Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Betrug an Investoren und Verbrauchern


EU-Rat unterstützt Vorschlag der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Manipulationen finanzieller Benchmarks
Genauigkeit und Integrität der für Finanzinstrumente und Finanzkontrakte verwendeten Benchmarks


(27.02.15) - Die EU hat angesichts der jüngsten Skandale im Zusammenhang mit der Manipulation des LIBOR und des EURIBOR einen neuen Schritt zur Wiederherstellung des Vertrauens der Öffentlichkeit in finanzielle Benchmarks unternommen. Die Europäische Kommission begrüßt, dass der Rat den vorgeschlagenen neuen Vorschriften zur Steigerung der Robustheit und Zuverlässigkeit von Benchmarks, die bei Finanzinstrumenten (z. B. Anleihen, Aktien, Futures und Swaps) und Finanzkontrakten (z. B. Hypotheken und Verbraucherverträgen) in der EU verwendet werden, zugestimmt hat. Die Kommission hatte im September 2013 neue Standards vorgeschlagen, nachdem sich herausgestellt hatte, dass mehrere Benchmarks manipuliert worden waren, was für mehrere Banken in Europa und den USA zu Geldstrafen in Höhe von mehreren Millionen Euro führte.

"Die Manipulation von Benchmarks kommt einem Betrug an Investoren und Verbrauchern gleich und untergräbt das Vertrauen in die Märkte. Ich begrüße die heutige Zustimmung durch den Rat. Die vorgeschlagene Verordnung wird sicherstellen, dass unsere Benchmarks robust, verlässlich und repräsentativ sind", erklärte der EU-Kommissar für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, Jonathan Hill. "Ich hoffe, dass wir diesen Vorschlag schnell voranbringen können und dass das Europäische Parlament sich so bald wie möglich auf einen Standpunkt einigt."

Hintergrund:
Eine Benchmark ist ein Index oder Indikator, der auf der Grundlage repräsentativer Daten oder Informationen berechnet und zur Bepreisung von Finanzinstrumenten oder Finanzkontrakten bzw. zur Messung der Wertentwicklung von Investmentfonds herangezogen wird. Beispiele sind der LIBOR (London Interbank Offered Rate) und der EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) – beides Referenzzinssätze im Interbankengeschäft – sowie Referenzölpreise und Aktienmarktindizes. In der Finanzwirtschaft bestimmen Benchmarks die Preise vieler Derivatkontrakte. Im täglichen Leben der Verbraucher legen sie für Millionen von Haushalten in der EU die Höhe ihrer Hypothekenzinsen fest.

Die Kommission hat am 18. September 2013 einen Vorschlag für eine Benchmark-Verordnung angenommen, um das Funktionieren und die Verwaltung der in der EU ermittelten und verwendeten Benchmarks zu verbessern und sicherzustellen, dass sie nicht manipuliert werden. Die vorgeschlagene Verordnung setzt die auf internationaler Ebene von der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) in den Jahren 2012 und 2013 vereinbarten Grundsätze um und steht mit diesen im Einklang. Der Rat hat sich heute auf ein Verhandlungsmandat zur Erzielung einer Einigung mit dem Europäischen Parlament über diesen Vorschlags verständigt. Sobald sich das Europäische Parlament auf einen Standpunkt geeinigt hat, werden die beiden Rechtsetzungsorgane der EU über den endgültigen Wortlaut der Verordnung verhandeln.

Die neuen Vorschriften werden nach ihrer Annahme zur Genauigkeit und Integrität der für Finanzinstrumente und Finanzkontrakte verwendeten Benchmarks beitragen, indem sie:

>> sicherstellen, dass die Benchmark-Kontributoren je nach Art der Benchmark (z. B. Rohstoff-Benchmarks oder Zins-Benchmarks) einer zuvorigen Genehmigung bedürfen und einer ständigen Kontrolle unterliegen;

>> die Handhabung der Benchmarks verbessern (z. B. Umgang mit Interessenkonflikten) und eine größere Transparenz bezüglich der Ermittlung der Benchmarks vorschreiben;

>> eine geeignete Überwachung sehr wichtiger, sogenannter kritischer Benchmarks wie EURIBOR und LIBOR gewährleisten, bei denen Berechnungsfehler zu Risiken für viele Marktteilnehmer führen und sogar das Funktionieren und die Integrität der Märkte und die Finanzstabilität beeinträchtigen könnten.
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen