Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Falschberatung durch die Bank


Rechtschutzversicherungen: BGH stärkte die Möglichkeiten der Prozesskostenübernahme von Anlegern
Tausende Anfragen von Versicherten wurden wohl rechtswidrig abgelehnt, wodurch sich Versicherungen und Banken gestärkt haben

(26.06.13) - Rechtsschutzversicherungen existieren, damit sich Verbraucher im Falle eines Rechtsstreits auf kompetente Vertretung und Beratung durch einen Anwalt verlassen können. Gerade Kleinanleger hatten sich von solchen Policen einen hinreichenden Schutz versprochen, etwa bei Falschberatung durch die Bank. Die Wirklichkeit sah anders aus. "In den letzten Jahren beriefen sich viele Anbieter auf sogenannte Effektenklauseln", kritisiert Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kiel. "Dabei steckt häufig nichts anderes dahinter, als Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit Anlageprodukten wie Fonds oder Aktien zu verweigern."

Hilfe bringt nun ein aktueller Richterspruch des Bundesgerichtshofes (BGH) (Az.: IV ZR 84/12), der unklare Formulierungen für unwirksam erklärt. Dies nährt besonders die Hoffnung von Kleinanlegern auf eine Übernahme ihrer Prozesskosten gegen Sparkasse, Commerzbank, Postbank und viele andere. "Das ist die Chance für alle betroffenen Anleger, jetzt für ihr Recht zu kämpfen", ruft Helge Petersen auf. "Es werden tausende von Kunden und damit Millionen von Anlegergeldern gewesen sein, die die Versicherungen systematisch unter den Tisch kehren wollten, um vielleicht sogar der Bankenwelt zu helfen aber auch sich selbst Kosten zu ersparen."

Aufgrund einer Klage der Nordrhein-Westfälischen Verbraucherschutzzentrale gegen den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDW) war der Stein ins Rollen gekommen. Rechtschutzversicherungen riegelten in der Vergangenheit gegenüber Anlegern aus Sicht Petersens systematisch ab, sobald es um die Vorbereitung einer Klage gegen Banken, etwa im Zusammenhang mit Falschberatung ging.

"Wir vertreten hunderte Anleger, die von Bankberatern teils aus Provisionsgier oder aufgrund bankinternen Drucks hochriskante Papiere an Kunden verkauften, obwohl sie ausdrücklich sicherheitsorientierte Anlagen verlangten", klagt Helge Petersen in diesem Zusammenhang an. "In Prozessvorbereitungen gegen diese anfechtbare Verhaltensweise der Banken verweigerten dann einige Rechtschutzversicherungen die Kostenübernahme mit dem Verweis auf bestimmte Klauseln."

Besonders grotesk: Auch bei einer sehr guten Aussicht auf Erfolg änderte sich nichts am Verhalten der Versicherten. "Nach dieser BGH-Entscheidung rate ich jedem versicherten Anleger, sich seinen Vertrag genau anzusehen und sich notfalls professionelle Hilfe zu holen", empfiehlt Helge Petersen. (Helge Petersen & Collegen: ra)

Helge Petersen & Collegen: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Invests

  • Ethik für KI-Technologien ein Muss

    Das Europäische Parlament hat kürzlich mit dem "AI-Act" die weltweit erste staatliche Regulierung von KI verabschiedet. Die Verordnung soll die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien maßgeblich regeln, indem sie Transparenz, Rechenschaftspflichten und Sicherheitsstandards vorschreibt.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld. "Mit einer gründlichen Vorbereitung können Firmen, Freiberufler und Selbstständige der Kontrolle ihrer Buchführung durch das Finanzamt aber in aller Regel gelassen entgegenblicken", betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Bausteine für ein erfolgreiches ESG-Reporting

    Das Europäische Parlament hat bereits zum Jahresende 2022 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) angenommen. Zahlreiche Unternehmen - kapitalmarktorientierte, aber auch viele aus dem Mittelstand - sind spätestens Anfang 2025 rechtlich dazu verpflichtet, Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns zu veröffentlichen und nach einem klar vorgegebenen Kriterienkatalog Rechenschaft abzulegen.

  • Chaos bei der Umsetzung von NIS-2 droht

    Ein Blick zurück kann manchmal sehr lehrreich sein: Am 26. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft - genauer gesagt endete die 24-monatige Übergangsfrist. Zwei Jahre hatten deutsche Unternehmen also Zeit, ihre Prozesse an die neue Richtlinie anzupassen.

  • Die Uhr für DORA-Compliance tickt

    Ab dem 17. Januar 2025, gilt der Digital Operational Resilience Act (DORA) EU-weit für Finanzunternehmen und ihre IT-Partner. Da es sich um eine Verordnung der europäischen Union handelt, findet die Umsetzung in nationales Recht nicht statt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen