12.04.13 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 24.05.2012 (2 AZR 206/11) im Rahmen einer fristlosen Verdachtskündigung klargestellt, dass die strafrechtliche Bewertung im Kündigungsschutzprozess nicht maßgebend sei
Durch das geschicktes Ausnutzen des unterschiedlichen Steuerrechts in verschiedenen Ländern und interne Verrechnungen gelingt es internationalen Konzernen, ihre Steuerlast erheblich zu senken


12.04.13 - Betrugsbekämpfung im Kreditgeschäft: "Fico Application Fraud Manager" kann flexibel mit bestehenden Kreditantragssystemen kombiniert werden
Fico will Betrügern, die Kredite beantragen ohne ihre Verbindlichkeiten jemals bedienen zu wollen, den Kampf ansagen. Das Unternehmen will diese Form der Kriminalität mit seiner neuen modularen Lösung "Fico Application Fraud Manager" eindämmen. Diese verbindet Entscheidungsmanagement und Workflows für die Fallbearbeitung mit hoch entwickelter Analytik zum Aufspüren von Antragsbetrug. Dadurch lassen sich einerseits betrugsbedingte Verluste reduzieren und andererseits die Kundenzufriedenheit dank kürzerer Bearbeitungszeiten steigern.

12.04.13 - Verdacht der Bestechlichkeit kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 24.05.2012 (2 AZR 206/11) im Rahmen einer fristlosen Verdachtskündigung klargestellt, dass die strafrechtliche Bewertung im Kündigungsschutzprozess nicht maßgebend sei. Entscheidend sei der Verstoß gegen vertragliche Haupt- oder Nebenpflichten und der damit verbundene Vertrauensbruch. Die Entscheidung, wonach der bestechliche Arbeitnehmer wirksam fristlos gekündigt werden kann, entspricht ständiger Rechtsprechung. Für den Agad-Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. ist allerdings der Hinweis des BAG auf entlastende Umstände sehr interessant.

12.04.13 - OECD will Aktionsplan gegen Steuergestaltungen: Internationale Konzerne sparen Steuern durch Gewinnverlagerung
Durch das geschicktes Ausnutzen des unterschiedlichen Steuerrechts in verschiedenen Ländern und interne Verrechnungen gelingt es internationalen Konzernen, ihre Steuerlast erheblich zu senken. Dies bestätigten mehrere Sachverständige bei einem öffentlichen Fachgespräch des Finanzausschusses. Professor Hubertus Baumhoff von der Kanzlei Flick Glocke Schaumburg zeigte am Beispiel des amerikanischen Suchmaschinenbetreibers Google auf, welche Gestaltungsmöglichkeiten verschachtelte Konzerne haben. So verfüge zum Beispiel Google über Niederlassungen in Irland, den Niederlanden und den Bermudas.

12.04.13 - Koalitionsfraktionen wollen künstliche Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen verhindern
Künstliche Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen sollen nicht mehr möglich sein. Unternehmen müssten ihren fairen Anteil an Steuern dort zahlen, wo die Wertschöpfung stattfinde, fordern die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in einem gemeinsamen Antrag. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, auf internationaler Ebene weiterhin die Ursachen für niedrige effektive Steuerbelastungen von multinationalen Unternehmen zu ermitteln und wirksame Maßnahmen gegen die Gewinnverlagerung und die Aushöhlung der Bemessungsgrundlage zu vereinbaren und umzusetzen.

12.04.13 - Digitale Überwachung: Die Linke will in einem 48-Punkte-Fragenkatalog wissen, welche Projektpartner an welchen Projekten beteiligt sind und welches Finanzvolumen diese haben
Mit der Mustererkennung werden Daten aus unterschiedlichen Quellen wie etwa Kameras und Sensoren erfasst. Eine verbesserte Auswertung dieser Daten kann als Entscheidungsgrundlage für Sicherheitskräfte dienen, um potenzielle Gefahren früher und genauer einschätzen zu können. Die Bundesregierung erforscht in zahlreichen Verbundprojekten die sogenannte "Mustererkennung". Die erlangten Informationen würden dafür nach Auffälligkeiten abgesucht. Hierfür müsste das aufzuspürende Verhalten zunächst als "verdächtig" oder "unerwünscht" klassifiziert werden, schreibt die Linke in ihrer Kleinen Anfrage "Forschungen zum Einsatz automatisierter Mustererkennung und Biometrie zum Aufspüren von sogenanntem bedrohlichem Verhalten".


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