12.12.13 - Compliance- & Governance-Newsletter


Kartellrechts-Compliance: Entgegen nach wie vor verbreiteter Auffassung ist die Verbandsarbeit nicht von der Anwendung des Kartellrechts ausgenommen. Die Europäische Kommission hat Deutschland an den Europäischen Gerichtshof verwiesen, weil das Land einem Beschluss der Kommission vom Januar 2012 über die Rückforderung rechtswidriger Beihilfen von der Deutschen Post nicht nachgekommen ist


12.12.13 - Die Vorschriften der Kartellrechts-Compliance gelten nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Verbände
Entgegen nach wie vor verbreiteter Auffassung ist die Verbandsarbeit nicht von der Anwendung des Kartellrechts ausgenommen. Aufgrund der strengen bußgeldrechtlichen Haftung, die nicht nur den Verband und dessen Organe bzw. Mitarbeiter, sondern auch die verbandsangehörigen Unternehmen treffen kann, ist das Thema Verbandsarbeit inzwischen vielfach Bestandteil der kartellrechtlichen Compliance - sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Verbänden. Die besondere Herausforderung der Verbandsarbeit liegt für alle Beteiligten darin, die Grenze zwischen zulässigem und unzulässigem Verhalten sicher identifizieren zu können. In dieser Hinsicht soll der vorliegende Beitrag Unternehmen und Verbänden eine grundlegende Orientierung über aktuelle verbandsbezogene Fragen der Kartellrechts-Compliance geben.

12.12.13 - Kritik des Antirassismus-Komitees der UNO und Einstellung eines Strafverfahrens gegen Thilo Sarrazin
Die Deutsche Bundesregierung bekennt sich zur "Bekämpfung jeglicher Formen von Rassismus", betont jedoch die "fundamentale Bedeutung der Meinungsfreiheit in einem demokratischen Rechtsstaat" und verweist darauf, dass das Strafrecht immer das "äußerste Mittel", die "ultima ratio" sein müsse. Mit dieser Stellungnahme reagiert die Regierung in einer Antwort auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion zu der im April 2013 formulierten Kritik des Antirassismus-Komitees der UNO an der von der deutschen Justiz im Jahr 2009 verfügten Einstellung eines Strafverfahrens gegen Thilo Sarrazin.

12.12.13 - Europäische Kommission fordert Mitgliedstaaten auf, bei der Regulierung der Glücksspiele das EU-Recht einzuhalten
Die Europäische Kommission hat einige Mitgliedstaaten aufgefordert dafür zu sorgen, dass ihre nationalen Regelungen der Glücksspieldienstleistungen nicht die im Vertrag über die Arbeitsweise der EU vorgesehenen Grundfreiheiten einschränken. Es steht den Mitgliedstaaten im Prinzip frei, die Ziele ihrer Politik zu Online-Glücksspielen festzulegen. Sie können das grenzüberschreitende Angebot aller oder bestimmter Arten von Glücksspieldienstleistungen im Sinne des öffentlichen Interesses einschränken, z. B. wegen des Verbraucherschutzes oder der Bekämpfung von Betrug und anderen kriminellen Aktivitäten. Die nationalen Glücksspielbestimmungen müssen allerdings mit dem EU-Recht im Einklang stehen.

12.12.13 - Erneuerbare Energiequellen: Europäische Kommission verklagt Österreich wegen unvollständiger Umsetzung der EU-Vorschriften
Die Europäische Kommission verklagt Österreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen Nichtumsetzung der Richtlinie über erneuerbare Energien. Ziel der Richtlinie ist es, bis zum Jahr 2020 in der EU eine Erneuerbare-Energien-Quote von 20 Prozent zu erreichen. Die Frist für die Umsetzung der genannten Richtlinie durch die Mitgliedstaaten war der 5. Dezember 2010. "Wir haben uns dazu verpflichtet, unsere Energie- und Klimaziele bis 2020 zu erreichen. Die Durchsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich der erneuerbaren Energien in allen Mitgliedstaaten spielt dabei eine entscheidende Rolle. Erneuerbare Energien können die Probleme des weltweiten Klimawandels, des Wirtschaftswachstums in Europa und der Versorgungssicherheit lösen", erklärte EU-Energiekommissar Oettinger.

12.12.13 - Staatliche Beihilfen: Kommission verweist Deutschland an den EuGH wegen nicht erfolgter Rückforderung rechtswidriger Beihilfen von der Deutschen Post
Die Europäische Kommission hat Deutschland an den Europäischen Gerichtshof verwiesen, weil das Land einem Beschluss der Kommission vom Januar 2012 über die Rückforderung rechtswidriger Beihilfen von der Deutschen Post nicht nachgekommen ist. In dem Beschluss der Kommission wurde festgestellt, dass eine Kombination aus hohen regulierten Preisen und von Deutschland gewährten Pensionssubventionen der Deutschen Post AG einen unfairen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber Wettbewerbern verschafft hat und daher mit den EU-Beihilfevorschriften nicht vereinbar war. Die Kommission forderte Deutschland zur Rückforderung der rechtswidrigen Beihilfen von der Deutschen Post AG und zur Abschaffung der einschlägigen Bestimmungen für die Zukunft auf. Fast zwei Jahre nach dem Beschluss der Kommission ist dies noch nicht geschehen.


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