22.10.13 - Compliance- & Governance-Newsletter


Transparency International Deutschland hat den Globalen Korruptionsbericht zum Schwerpunktthema "Bildungswesen" vorgestellt
Die Klägerin ist ein im Glücksspielmarkt tätiges Dienstleistungsunternehmen - Sie macht gegen die beklagte Lottogesellschaft des Landes Brandenburg Ansprüche wegen der Einstellung des Glücksspielvertriebs im Internet im November 2006 geltend


22.10.13 - DGB-Gewerkschaften und GdP: Geplante Entsenderegelung öffnet Ausbeutung und Menschenhandel Tür und Tor
Eine Ausweitung des Menschenhandels zur Ausbeutung von Arbeitskräften befürchten die Gewerkschaften IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wenn das Entsendegesetz nach dem derzeitigen Stand der Diskussion im Rat der Europäischen Union umgesetzt werden sollte. Jörg Radek, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender: "Wir sehen in den geplanten Regelungen einen Rückfall auf das Herkunftsprinzip und die Einschränkung der Kontrollmöglichkeiten für die Mitgliedstaaten. Das würde eine wirkungsvolle Bekämpfung des Menschenhandels behindern."

22.10.13 - Transparency: Integrität von Wissenschaft und Forschung müssen gesichert werden - Anfälligkeit für Betrug beim Erwerb von Doktortiteln
Transparency International Deutschland hat den Globalen Korruptionsbericht zum Schwerpunktthema "Bildungswesen" vorgestellt. Der Bericht umfasst über 70 Berichte zur Schul- und Hochschulbildung aus 50 Ländern. Sie befassen sich mit einem breiten Spektrum von Themen, unter anderem mit Korruption in Aufnahmeverfahren und der Vergabe von Zensuren, Nepotismus unter Lehrern und Professoren sowie illegitimer Einflussnahme auf Forschung und Wissenschaft. Auch in Deutschland besteht nach den Plagiatsfällen prominenter Persönlichkeiten Handlungsbedarf. Sie haben das Vertrauen in die Integrität der Verleihung von Doktortiteln geschwächt.

22.10.13 - Konsequenzen für Wertpapier-Dienstleistungsunternehmen im Retail-Geschäft aus den aufsichtsrechtlichen Anforderungen für den Vertrieb von Anteilen an Geschlossenen Fonds sowie deren Einfluss auf die Aufgaben der Compliance-Funktion
Im Rahmen des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechtes vom 6.12.2011 hat der Gesetzgeber neben beispielsweise Genussrechten und Namensschuldverschreibungen auch Anteile an Geschlossenen Fonds als Finanzinstrumente klassifiziert. Der Beitrag beleuchtet besondere Aspekte aus Abschnitt 6 des WpHG, die ein Wertpapier-Dienstleistungsunternehmen im Rahmen der Anpassung seiner Vorgehensweise berücksichtigen muss, um den Anforderungen auch in Bezug auf Anteile an Geschlossenen Fonds vollumfänglich gerecht zu werden. Zusätzlich werden die sich aus dieser Klassifizierung ergebenen erweiterten Pflichten der Compliance-Funktion beleuchtet.

22.10.13 - Datenschutzbeauftragten fordern von dem Bundesgesetzgeber und der neuen Bundesregierung wirksame Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation und der Privatsphäre
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder appellierte auf ihrer 86. Tagung in Bremen an alle Akteurinnen und Akteure der 18. Legislaturperiode, sich für die Stärkung des Datenschutzes auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene einzusetzen. Angesichts der anlasslosen und umfassenden internationalen Überwachungsaktivitäten von Nachrichtendiensten fordern die Datenschutzbeauftragten von dem Bundesgesetzgeber und der neuen Bundesregierung wirksame Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation und der Privatsphäre. "Wenn hier nicht entschieden gegengesteuert wird, ist zu befürchten, dass wir uns an eine allgegenwärtige Überwachung gewöhnen und damit rechtsstaatliche Garantien dauerhaft außer Kraft gesetzt werden."

22.10.13 - Bundesgerichtshof (BGH) zu Schadenersatzforderungen gegen die Landeslottogesellschaft Brandenburg nach Einstellung des Internetvertriebs durch Lotto Brandenburg
Die Klägerin ist ein im Glücksspielmarkt tätiges Dienstleistungsunternehmen. Sie macht gegen die beklagte Lottogesellschaft des Landes Brandenburg Ansprüche wegen der Einstellung des Glücksspielvertriebs im Internet im November 2006 geltend. Die Landeslottogesellschaft beauftragte die Klägerin im November 2002 in einem Hosting-Vertrag mit dem technischen Betrieb einer Internetplattform zum Vertrieb von Glücksspielen gegen eine umsatzabhängige Vergütung.


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