29.08.13 - Compliance- & Governance-Newsletter


In der weltweiten Korruptionsbekämpfung ist von staatlicher Seite in jüngster Zeit vor allem ein Trend zu höheren Strafen, einer konsequenteren Anwendung der Gesetz sowie eine Verschärfung des Strafrechtes zu beobachten
Das Gesetz mit dem klangvollen Namen "2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz", kurz (2. KostRMoG), ist verabschiedet und trat am 1. August 2013 in Kraft



29.08.13 - Beteiligung der Asklepios-Gruppe am Wettbewerber Rhön-Klinikum nachträglich untersagt
Das Bundeskartellamt hatte im Frühjahr dieses Jahres das Vorhaben der Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft, sich mit bis zu 10,1 Prozent der Aktien an dem Wettbewerber Rhön-Klinikum AG zu beteiligen, nur unter einer aufschiebenden Bedingung genehmigt. Der Zusammenschluss hätte die marktbeherrschende Stellung von Asklepios im Raum Goslar verstärkt. Deshalb hatte das Bundeskartellamt die Veräußerung der von Asklepios betriebenen Harzklinik, des Dr.-Herbert-Nieper-Krankenhauses sowie des Medizinischen Versorgungszentrums, MVZ Harz, an einen unabhängigen Krankenhausträger zur Bedingung für die Erlaubnis gemacht. Dieser Bedingung möchte Asklepios nun nicht mehr nachkommen.

29.08.13 - Internationale Antikorruptionsgesetze im Wandel: Vergleichende Studie stellt stark verschärfte Bestechungsbekämpfung fest
Essenseinladungen, Geschenke und Freikarten erhalten Freundschaften und Geschäftsbeziehungen. Doch sind die Grenzen zu Korruption und Bestechung oft fließend und Unternehmen in ständiger Gefahr, durch missbräuchliches Verhalten ihrer Beschäftigten an Wert und Reputation zu verlieren. "In der weltweiten Korruptionsbekämpfung ist von staatlicher Seite in jüngster Zeit vor allem ein Trend zu höheren Strafen, einer konsequenteren Anwendung der Gesetz sowie eine Verschärfung des Strafrechtes zu beobachten", sagt Harald W. Potinecke, Partner bei CMS in München und Leiter der deutschen Compliance-Gruppe. "So haben allein in Europa und den BRIC-Staaten 41 Prozent der Länder ihre Antikorruptionsgesetze in den vergangenen zwei Jahren verschärft."

29.08.13 - Bremer Inkasso: "Die Praxis zeigt uns aber heute schon, dass es sich viele Gläubiger schlicht und ergreifend nicht leisten können, für ihr Recht vor Gericht zu ziehen"
Das Gesetz mit dem klangvollen Namen "2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz", kurz (2. KostRMoG), ist verabschiedet und trat am 1. August 2013 in Kraft. Mit diesem Gesetz werden z. B. das Gerichtskostengesetz (GKG) sowie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) neu gestaltet, und die Kostenordnung (KostO) wird ersetzt durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

29.08.13 - E-Mail-Compliance: Ein E-Mail-Versand an mehrere Empfänger kann schnell zur Datenschutz-Falle werden
Die Mass-Mailing- und Rund-Mail-Funktionen der gängigen E-Mail-Clients erfreuen sich in Unternehmen großer Beliebtheit. Mit diesen sind E-Mails schnell an mehrere Empfänger versandt. Was den Prozess, einen bestimmten Empfängerkreis mit denselben Informationen – beispielsweise einem Newsletter – zu versorgen, stark vereinfacht, kann durch Fehlbedienung jedoch schnell zur teuren Datenschutz-Falle werden. Davor warnen die E-Mail-Experten der Group Business Software AG (GBS). "Der häufigste Fehler, der in diesem Zusammenhang auftritt, ist, die Empfängeradressen nicht in die Bcc- sondern in die offen einsehbare An- oder Cc-Adressleiste einzufügen", erklärt Andreas Richter, Vice President Marketing bei GBS.

29.08.13 - Data Governance bedarf einer Abstimmung von Fachabteilungen und IT
Datenqualitäts- und Master-Data-Management reichen als Basis für BI-Applikationen sowie Big-Data- und Social-Media-Analysen nicht aus. Erst Data Governance als Regelwerk für ein strategisches Informationsmanagement stellt ein dauerhaft zukunftsfähiges Fundament bereit, sagt Information Builders. Unternehmen, die Business-Intelligence (BI)-Strategien, Big-Data-Projekte und Social-Media-Analysen umsetzen wollen, kommen ohne Data Governance nicht aus – sie laufen ansonsten Gefahr, dass ihre Vorhaben hinter den Erwartungen zurückbleiben oder gar ganz scheitern.


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