03.04.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission, mit dem der Einsatz von Saatgut einheitlich geregelt werden sollte, wurde von einer großen Mehrheit der Abgeordneten abgelehnt
Kunden nutzen das Internet in den letzten Jahren verstärkt zur Abwicklung ihrer finanziellen Angelegenheiten - Eine wichtige Anlaufstelle zur Überprüfung der Finanzen oder Durchführung von Transaktionen ist dabei das Online-Banking


03.04.14 - Der Bring-Your-Own-Device-Trend lässt nicht nur bei den Sicherheitsbeauftragten in den Unternehmen die Alarmglocken schrillen, sondern auch bei den Compliance-Verantwortlichen
Private Endgeräte werden für Cyberkriminelle immer mehr zum bevorzugten Mittel, um in Unternehmensnetze einzudringen und dort geistiges Eigentum zu stehlen. Die bisher vorgestellten Ansätze zur Lösung des Sicherheitsproblems von "Bring-Your-Own-Device" (BYOD) reichen demgegenüber nicht aus. Der IT-Sicherheitsanbieter Trend Micro hat daher die Lösung "Safe Mobile Workforce" entwickelt, die den Mitarbeitern einen virtuellen mobilen Arbeitsplatz mit vollem Bedienkomfort des verwendeten mobilen Endgeräts bietet, während die Anwendungen sowie Daten ausschließlich auf den Servern der Unternehmen bleiben. Im deutschsprachigen Raum stellte Trend Micro die neue Lösung, die ab dem zweiten Quartal zuerst in der DACH-Region verfügbar sein wird, exklusiv zur CeBIT 2014 vor.
"Der Bring-Your-Own-Device-Trend lässt nicht nur bei den Sicherheitsbeauftragten in den Unternehmen die Alarmglocken schrillen, sondern auch bei den Compliance-Verantwortlichen", sagte Udo Schneider, Sicherheitsexperte und Pressesprecher bei Trend Micro. "Abgesicherte Firmenhandys sind weniger beliebt als Smartphones von Apple oder auf Android-Basis. Die Mitarbeiter nutzen deshalb ihre privaten Geräte auch beruflich. Das heißt, sie tauschen unter Umständen Firmengeheimnisse aus. Und wenn sich private und berufliche Informationen nicht sauber trennen lassen, dürfen Unternehmen auch bei einem Datendiebstahl die gespeicherten Informationen nicht einfach so löschen. Aus BYOD wird so Bring-Your-Own-Disaster."
Um das Sicherheits- und Compliance-Problem zu lösen, hat Trend Micro mit seiner neuen Lösung "Safe Mobile Workforce" die Vorteile eines virtualisierten Arbeitsplatzes mit denen des Bedienkomforts mobiler Endgeräte – wie zum Beispiel Multitouch-Fähigkeit – kombiniert.

03.04.14 - Compliance im Bankenbereich: Online-Banking muss in seinen Funktionen erweitert werden, um den Kunden umfassend bei seiner Finanzverwaltung zu unterstützen
Kunden nutzen das Internet in den letzten Jahren verstärkt zur Abwicklung ihrer finanziellen Angelegenheiten. Eine wichtige Anlaufstelle zur Überprüfung der Finanzen oder Durchführung von Transaktionen ist dabei das Online-Banking. Als dessen Weiterentwicklung implementieren aktuell die ersten deutschen Kreditinstitute persönliche Finanzmanagement-Systeme (PFM). Personal Finance Management soll Nutzer bei der Verwaltung und Kontrolle ihrer Finanzen weit über die bestehenden Funktionen des Online-Bankings hinaus unterstützen. Automatische Kategorisierungen von Buchungen sowie grafische Auswertungen sind beispielhafte Grundfunktionen von Personal Finance Management.
Um mehr über Anforderungen und Erwartungen von Bankkunden hinsichtlich Personal Finance Management zu erfahren, hat ibi research an der Universität Regensburg 3.163 Personen befragt. Die Ergebnisse zeigen, dass Bankkunden äußerst interessiert an einer Nutzung von Personal Finance Management sind. So geben rund zwei Drittel der Befragten an, dass sie entsprechende Funktionen begrüßen und sich eine langfristige Nutzung des Systems vorstellen können.
Im Hinblick auf die Anbieterwahl werden Kreditinstitute klar bevorzugt. Die Hälfte der Befragten möchte PFM bei einer Bank oder Sparkasse nutzen, nur 11 Prozent sprechen sich für eine Nichtbank als Anbieter aus. Die übrigen 38 Prozent haben sich noch nicht zwischen der Lösung eines Kreditinstituts und der eines unabhängigen Anbieters entschieden. Bisher gute Erfahrungen mit dem Online-Banking sowie höhere Erwartungen an Datenschutz und Sicherheit tragen zu dem hohen Zuspruch der Lösungen von Kreditinstituten bei.

03.04.14 - Geplantes Freihandelsabkommen und Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt
Die Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) will die Bereiche Kultur und Medien im geplanten Freihandelsabkommen TTIP zwischen der Europäischen Union und den USA schützen. Sie plädierte vor dem Kulturausschuss für die Aufnahme einer entsprechenden Generalklausel in das Abkommen. Es müsse sichergestellt werden, dass der Abbau von Handelshemmnissen zwischen Europa und den Vereinigten Staaten nicht dazu führt, dass der besondere Schutz für kulturelle Güter in Deutschland, beispielsweise die Buchpreisbindung, ausgehebelt werde. Grütters verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die USA umgekehrt auf eine ähnliche Generalklausel für den Bereich der Sicherheitspolitik bestehen.
Die Staatsministerin räumte vor dem Ausschuss ein, dass der Bereich Kultur und Medien im Gegensatz zu allen bisherigen Freihandelsabkommen Deutschlands beziehungsweise der EU mit anderen Ländern nicht von vornherein aus den Verhandlungen ausgenommen wurde. Allerdings sei vor allem auf die Initiative Frankreichs und Deutschlands ein ausdrücklicher Verweis auf die Unesco-Konvention über den Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt in den Mandatstext für die von der EU-Kommission geführten Verhandlungen aufgenommen worden. Das TTIP dürfe nach Lesart der Bundesregierung deshalb in keinem Fall gegen die Unesco-Konvention verstoßen, erläuterte Grütters vor dem Ausschuss. Die USA haben die Konvention nicht unterzeichnet.

03.04.14 - Löschung von kriminellen Internetseiten: Im Inland wurde innerhalb von einer Woche eine Löschquote von 98 Prozent erreich
Insgesamt 6.209 Hinweise auf Seiten mit kinderpornografischen Inhalten im Internet hat das Bundeskriminalamt (BKA) im Jahr 2012 erhalten. In 5.463 Fällen wurden die jeweiligen Internet-Provider informiert, um eine Löschung der Inhalte zu erreichen. Das sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Ulrich Kelber (SPD), vor dem Ausschuss Digitale Agenda. Im Inland, so Kelber weiter, sei innerhalb von einer Woche eine Löschquote von 98 Prozent erreicht worden, "nach zwei Wochen waren alle gemeldeten Inhalte gelöscht". Bei Inhalten aus dem Ausland sei eine Löschquote von mehr als 97 Prozent innerhalb von vier Wochen erreicht worden. Kelber zog ein positives Fazit: "Die Strategie 'Löschen statt Sperren' ist sehr erfolgreich."
Die Differenz zwischen der Zahl der eingegangenen Hinweise (6.209) und den weitergeleiteten Hinweisen (5.463) begründete Kelber zum einen mit der Nutzung von Anonymisierungsdiensten durch die Anbieter. Zum anderen habe man darauf verzichtet, die Behörden in jenen Ländern zu informieren, wo den Anbietern die Todesstrafe drohen könnte. In diesen Fällen habe man ein Indizierungsverfahren eingeleitet, sagte Kelber.
Was die Art der Hinweisgebung angeht, so hätten 71 Prozent den Weg über dafür eingerichtete Hotlines gewählt. Lediglich 28 Prozent hätten sich direkt an die Polizei gewandt. Auf Nachfrage, wieso das Verhältnis so sei, äußerte ein Vertreter des Bundesinnenministeriums (BMI) die Vermutung, Hinweisgeber hätten Bedenken, sich an die Polizei zu wenden, da sie ja schließlich selbst mit kinderpornografischen Seiten in Kontakt gekommen seien. Grundsätzlich, so der BMI-Vertreter, sehe das Verfahren so aus, dass sich zuerst der Hinweisgeber an das BKA oder eine Beschwerdestelle richtet. Dann werde evaluiert, ob es sich um strafbare Inhalte handelt. Wenn dies der Fall ist, werde ein Ermittlungsverfahren durch die entsprechende Landespolizei eingeleitet, da das BKA "keine Strafverfolgungskompetenz für Kinderpornografie" habe. Die zuständige Polizeidienststelle fordere daraufhin den Provider zur Löschung der Seiten auf. "Bis zur Löschung dauert es im Inland durchschnittlich 1,26 Tage", sagte der BMI-Vertreter.

03.04.14 - Einheitliche Regelung eines Einsatzes von Saatgut: Abstimmung des EU-Parlaments zeigt, wie tief die Unzufriedenheit des Parlaments über den Kommissionsvorschlag sitzt, der die Kernziele wie zum Beispiel die Vereinfachung der Vorschriften oder die Förderung von Innovation verfehlt hat
Der Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission, mit dem der Einsatz von Saatgut einheitlich geregelt werden sollte, wurde von einer großen Mehrheit der Abgeordneten abgelehnt. Viele Parlamentarier sind besorgt, dass das geplante Gesetz die Kommission in diesem Bereich mit unverhältnismäßigen Befugnissen ausstatten könnte und die EU-Mitgliedstaaten kaum Spielraum hätten, die neuen Regeln nach ihren Bedürfnissen in nationales Recht umzusetzen.
Nachdem die Kommission sich geweigert hatte, ihren Vorschlag zurückzuziehen und einen verbesserten Entwurf vorzulegen, hat das Parlament die erste Lesung abgeschlossen. Der Vorschlag der Kommission wurde mit 650 Stimmen abgelehnt, bei 15 Gegenstimmen, ohne Enthaltungen.
"Die […] Abstimmung zeigt, wie tief die Unzufriedenheit des Parlaments über den Kommissionsvorschlag sitzt, der die Kernziele wie zum Beispiel die Vereinfachung der Vorschriften oder die Förderung von Innovation verfehlt hat. Viele Abgeordnete sind besorgt darüber, dass hier zwölf Richtlinien in eine einzige unmittelbar geltende Verordnung gegossen werden sollen, ohne Spielraum für die Mitgliedstaaten, die neuen Regeln an ihre eigenen Bedürfnisse anzupassen", sagte der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses Paolo de Castro (S&D, IT).


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