09.04.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Maßnahmen zur Anwendung der Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit
Geändertes Regelwerk erleichtert die Weitergabe von geistigem Eigentum, unter anderem durch Patentpools, und ermöglicht eine bessere Orientierung für wettbewerbsfördernde Lizenzvereinbarungen



09.04.14 - Arbeitsrecht: Mobbing am Arbeitsplatz "ein ernstes gesellschaftliches Problem mit negativen Auswirkungen"
Die Deutsche Bundesregierung schließt nicht aus, dass es in Zukunft eine eigenständige Verordnung, zum Beispiel in Form einer Anti-Stress-Verordnung, zum Schutz vor Mobbing geben kann. In ihrer Antwort (18/779) auf eine Kleine Anfrage (18/654) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweist sie darauf, dass ihr keine aktuellen Daten zu Mobbing vorliegen. Vor einer entsprechenden Entscheidung müssten zunächst weitere wissenschaftliche Erkenntnisse erhoben werden.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin habe dazu bereits ein Forschungsprojekt konzipiert, heißt es in der Antwort.

09.04.14 - Kartellrechts-Compliance: Europäische Kommission erlässt überarbeitetes Regelwerk für Technologietransfer-Vereinbarungen
Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Technologietransfer-Vereinbarungen angenommen. Solche Vereinbarungen ermöglichen es Unternehmen die Nutzung von Patenten, Know-how oder Software anderer Unternehmen zu lizenzieren, die für die Produktion von Waren und Dienstleistungen eingesetzt werden. Das geänderte Regelwerk erleichtert die Weitergabe von geistigem Eigentum, unter anderem durch Patentpools, und ermöglicht eine bessere Orientierung für wettbewerbsfördernde Lizenzvereinbarungen. Gleichzeitig zielt es auf eine Stärkung der Anreize für Forschung und Entwicklung ab.
Lizenzvergaben fördern die Verbreitung von Innovationen und ermöglicht es Unternehmen neue Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Darüber hinaus erhöhen sie Anreize für Forschung und Entwicklung, da sie zusätzliche Einnahmen zur Deckung der Kosten schaffen. Lizenzvergaben spielen daher eine wichtige Rolle für das Wirtschaftswachstum und das Wohl der Verbraucher. Sie können jedoch auch zur Beeinträchtigung des Wettbewerbs eingesetzt werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn zwei Wettbewerber in einer Lizenzvereinbarung die Märkte untereinander aufteilen, anstatt miteinander zu konkurrieren. Ein weiteres Beispiel wäre eine Lizenzvereinbarung, die die Nutzung konkurrierender Technologien auf dem Markt ausschließt. Solche und andere Vereinbarungen, die den Wettbewerb beeinträchtigen, sind nach Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verboten.
Das erlassene Regelwerk hilft Unternehmen dabei besser einzuschätzen, wie sie Lizenzen in einer Weise gewähren können, die Innovationstätigkeit fördert und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt gewahrt bleiben. Das Regelwerk besteht aus der Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung (TT-GVO), die bestimmte Lizenzvereinbarungen von den Kartellvorschriften freistellt, und den Technologietransfer-Leitlinien, die weitere Erläuterungen zur Anwendung der Vorschriften enthalten.

09.04.14 - Vollendung der Bankenunion: Politische Vereinbarung zum einheitlichen Abwicklungsmechanismus
Die Vereinheitlichung sowohl der Bankenaufsicht als auch der Bankenabwicklung auf zentraler Ebene unter Einbindung aller relevanten nationalen Akteure ist ein großes Stück näher gerückt. Gestützt auf eine angemessene Regelung für die Abwicklungsfinanzierung und ein akzeptables Beschlussverfahren wird dieser zweite Pfeiler der Bankenunion künftig eine effektivere Bewältigung von Bankenkrisen ermöglichen. Bei grenzübergreifenden Insolvenzen wird dieser Mechanismus sehr viel effizienter sein als ein Netz nationaler Abwicklungsbehörden und zudem zur Vermeidung von Ansteckungsrisiken beitragen. Der einheitliche Abwicklungsmechanismus mag kein perfektes Konstrukt sein, doch wird er eine zeitnahe und effektive Abwicklung grenzübergreifend tätiger Banken im Euroraum ermöglichen und damit seinen Hauptzweck erfüllen.

09.04.14 - Arbeitsbedingungen: Europäische Kommission überprüft Anwendung der EU-Regelungen über Leiharbeit
Alle Mitgliedstaaten haben Maßnahmen zur Anwendung der Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit getroffen. Im Allgemeinen geschah dies korrekt, und die Bestimmungen der Richtlinie wurden in der Praxis angewendet. Dies sind die wichtigsten Schlussfolgerungen des Berichtes, den die Europäische Kommission soeben veröffentlicht hat. Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 18. Dezember 2011 umsetzen. Die Kommission kommt in ihrem Bericht zu dem Schluss, dass eine Änderung der Richtlinie nicht notwendig ist. Sie wird sich stattdessen darauf konzentrieren, die korrekte Anwendung sicherzustellen.

09.04.14 - Kartellrecht: Europäische Kommission verhängt in Kartellvergleichsverfahren Geldbußen in Höhe von 953 Millionen Euro gegen Hersteller von Wälzlagern für Pkw und Lkw
Die Europäische Kommission hat ein Kartell für Kfz-Wälzlager aufgedeckt, an dem zwei europäische Unternehmen (SKF und Schaeffler) und vier japanische Unternehmen (Jtekt, NSK, NFC und NTN einschließlich der Tochtergesellschaft NTN-SNR) beteiligt waren. Die beteiligten Unternehmen wurden mit Geldbußen von insgesamt 953.306.000 Euro belegt. Pkw-, Lkw- und Autoteilehersteller benötigen Kfz-Wälzlager, um die Reibung zwischen beweglichen Teilen in einem Fahrzeug zu vermindern.

09.04.14 - Künftige Rahmenbedingungen für Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.


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