14.07.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Financial Experts Association (FEA) hat bei ihrem gestrigen Aufsichtsrats-Forum in Hamburg die "Lehren aus dem Fall Uli Hoeneß" diskutiert
Der Bundesgerichtshof entschied mit zwei Grundsatzurteilen vom 13.05.2014, Az.: XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13, dass Bearbeitungsentgelte in Darlehensverträgen zwischen Kreditinstituten und Verbrauchern unzulässig sind


14.07.14 - Banken müssen Verbrauchern Bearbeitungsentgelte zurückzahlen – tun dies aber häufig nicht
Der Bundesgerichtshof entschied mit zwei Grundsatzurteilen vom 13.05.2014, Az.: XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13, dass Bearbeitungsentgelte in Darlehensverträgen zwischen Kreditinstituten und Verbrauchern unzulässig sind. "Darlehensnehmer sollten daher ihre Kreditverträge überprüfen und zu Unrecht abverlangte Gebühren von den Banken zurückfordern", so Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Bank-, Kapitalanlage- und Immobilienrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.
Zahlreiche Banken stellten ihren Kunden Bearbeitungsgebühren in Höhe von bis zu drei Prozent des Nettodarlehensbetrages in Rechnung. Oft waren die entsprechenden Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute enthalten. Die Wirksamkeit solcher formularmäßiger Bearbeitungsentgelte in Verbraucherdarlehensverträgen wurde durch die Gerichte in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt.

14.07.14 - Umfrage M&A-Transaktionen: Ausgaben für Datenschutz und Sicherheit steigen
Europäische Unternehmen geben immer mehr für Datenschutz und Sicherheit bei M&A-Transaktionen (Mergers & Acquisitions) aus. Dies geht aus einer aktuellen Umfrage hervor, die Drooms durchgeführt hat. Demnach gehen über 40 Prozent der befragten europäischen Fach- und Führungskräfte aus dem Bereich M&A von steigenden Investitionen hinsichtlich Datenschutz und Sicherheit in den nächsten zwölf Monaten aus. Investiert wird unter anderem in Software, Beratung, externes Know-how und in Schulungen für Mitarbeiter. Knapp ein Drittel (31 Prozent) sieht die Ausgaben um die Hälfte ansteigen. Immerhin elf Prozent prognostizieren sogar eine Verdopplung der Investitionen. Dementsprechend bedeutsam wird der Datenschutz von den Befragten bei M&A-Transaktionen beurteilt: 88 Prozent stufen diesen als "sehr wichtig" ein.
"Bei Mergers & Acquisitions werden den Berechtigten geschäftskritische und hochsensible Dokumente und Daten zur Verfügung gestellt. Am Transaktionsprozess beteiligte Unternehmen, die in einem Konkurrenzverhältnis stehen und/oder ganz andere Interessenlagen haben, können dadurch auch an vertrauliche Unterlagen gelangen. Daher ist hier im Umgang mit Dokumenten besondere Sorgfalt vonnöten", betont Drooms-Geschäftsführer Jan Hoffmeister.

14.07.14 - "Lehren aus dem Fall Uli Hoeneß": Bei Fehlverhalten Einzelner sind alle übrigen Aufsichtsräte in der Verantwortung
Die Financial Experts Association (FEA) hat bei ihrem gestrigen Aufsichtsrats-Forum in Hamburg die "Lehren aus dem Fall Uli Hoeneß" diskutiert. Klare Botschaft: Für Aufsichtsräte gelten besondere ethische Standards – dazu gehört auch die Compliance im persönlichen Bereich. Deshalb soll ein Aufsichtsrat sein Amt ruhen lassen, sobald seine Unabhängigkeit durch ein Strafverfahren gefährdet sein könnte. Nach einer Verurteilung in einem Strafverfahren sei ein Aufsichtsrat ohnehin nicht mehr tragbar. Wenn dieser Aufsichtsrat dazu nicht bereit sei, müssten die übrigen Aufsichtsräte die betroffene Person aktiv abwählen.
In diesem Zusammenhang fordert FEA erneut klare Anforderungsprofile für Aufsichtsräte und Beiräte, einen professionellen Auswahlprozess und bei kapitalmarktorientierten Unternehmen eine umfassende Begründung des Wahlvorschlages. In zahlreichen Aufsichtsräten seien die Nominierungsprozesse weder professionell noch transparent. Auch wenn sich ein positiver Trend abzeichne, erfüllten Aufsichtsräte häufig nicht die Anforderungen an fachliche Kompetenz, Diversität sowie persönliche, zeitliche und finanzielle Unabhängigkeit. Entscheidend sei aber auch, dass die Aufsichtsratsvergütung der geforderten Kompetenz und dem zeitlichen Aufwand entspreche. Ein professioneller Aufsichtsrat müsse allerdings ähnlich vergütet werden wie ein Seniorpartner einer Unternehmensberatung. Gerade in mittelständischen Unternehmen läge die Gesamtvergütung pro Jahr nur bei 20.000 Euro oder sogar darunter. Dies sei eindeutig zu wenig für eine professionelle Aufsichtsratsarbeit.

14.07.14 - Strategien gegen die neue Betrugswelle im Zahlungsverkehr
Worldline, die auf elektronische Zahlungs- und Transaktionsdienstleistungen spezialisierte Tochtergesellschaft von Atos, berät Issuer und Acquirer, wie sie Betrugsfälle angesichts des steigenden Risikos erkennen, eindämmen und verhindern können. In einem Positionspapier gibt Worldline praktische Empfehlungen, wie die Unternehmen ihre bestehende Strategie in Anbetracht der neuen kursierenden Sicherheitsbedrohungen auf den Prüfstand stellen können.
Durch die Migration auf den EMV (Europay International, MasterCard und Visa)-Standard war die Zahl der Betrugsfälle zeitweise rückläufig. Nun nimmt sie aber in ganz Europa wieder zu. Betrüger spüren aktiv die Schwachstellen von Systemen auf und nutzen diese aus. Die sich ständig weiterentwickelnde digitale Wirtschaft führt zu neuen Betrugsrisiken und höherer Finanzkriminalität. Betrüger konzentrieren sich inzwischen weniger auf so genannte Point of Sale-Transaktionen, bei denen ein Nutzer seine Kreditkarte zur Zahlung im Geschäft vorlegt, sondern verstärkt auf Internetzahlungen. Laut einem Bericht der Europäischen Zentralbank über Kartenmissbrauch aus dem Februar 2014 waren gemessen am Gesamtwert der Betrugsfälle in Europa zu 60 Prozent Internetzahlungen betroffen. Besonders gefährdet sind Länder, in denen die Nutzung von Kreditkarten weit verbreitet ist und der elektronische Handel ein hohes Transaktionsvolumen aufweist, wie Frankreich und Großbritannien.
Wolf Kunisch, Director of the Financial Processing & Software Licensing Global Business Line, erklärt hierzu: "Issuer und Acquirer müssen nun überprüfen, ob die bislang von ihnen eingesetzten Prozesse, Tools und Maßnahmen der neuen Situation gerecht werden. Auch wenn ihre bisherigen Strategien in der Vergangenheit aufgegangen sind: Unternehmen sollten unbedingt prüfen, ob sie für die aktuelle Betrugswelle ausreichend gewappnet sind. Denn diese erfasst alle Kanäle und Möglichkeiten zur Zahlung. Daher ist ein neuer Ansatz erforderlich, damit Unternehmen die Betrugswelle erfolgreich meistern und das Vertrauen der Verbraucher nicht verspielen."

14.07.14 - Facilitation Payments im internationalen Geschäftsverkehr
Bei internationalen Transporten sind eine Vielzahl von Gesetzen und Bestimmungen zu beachten. Logistikunternehmen müssen die nationalen Vorschriften von über 200 Ländern kennen und befolgen, des Weiteren die internationalen Bestimmungen jeglicher Art, wie beispielsweise für Sicherheit, Embargokontrollen und Umweltschutz. Die Komplexität steigt noch durch die verschiedenen Transportmittel Seetransport, Flugzeug, Lastkraftwagen, Bahn und Binnenschiff, die alle noch eigene Spezialvorschriften und -anforderungen haben.
Insbesondere in Ländern mit einem sehr geringen Lohnniveau in Verbindung mit einem korrupten Umfeld kann es passieren, dass seitens Amtsträgern (z. B. Zoll) oder auch von privatwirtschaftlichen Personen (z. B. Terminal) nach Zuwendungen verlangt wird, damit der Transport weitergehen kann. Dies sind die so genannten Facilitation Payments. Die Mitglieder des DIIR-Arbeitskreises "Revision der Logistik" haben in einer Onlineumfrage zu diesem Thema in Deutschland Erfahrungen erhoben und analysiert und versucht, aus rechtlicher Sicht sowie aus Sicht der Unternehmen den Sachverhalt zu beleuchten.


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