15.05.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die amerikanische Aufsichtsbehörde FCC hat angekündigt, die Regelungen zur so genannten Netzneutralität ändern zu wollen
Der Arbeitskreis "Revision der Beschaffung" hat in Band 11 (Neuauflage 2011) der DIIR-Schriftenreihe Prüfungsfragen für die Praxis von Revisionsprüfungen im Beschaffungsbereich erarbeitet und sich dabei auch mit "Beschaffungsstrategie", "Beschaffungsgrundsätzen" und "Marktverhalten" auseinandergesetzt



15.05.14 - Compliance im Außenhandel: Fünf Gebote für ein grenzenloses Geschäft
Der globale Handel eröffnet Unternehmen lukrative Perspektiven: Produkte lassen sich für einen Bruchteil der Kosten herstellen, neue Absatzmärkte erschließen. Doch der Weg ins internationale Geschäft ist schwierig: Waren, die mitunter über mehrere Grenzen transportiert werden müssen, bringen die Prozesse in der Lieferkette aus dem Takt. Kewill, ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich multimodaler Transport-Management-Software, hat fünf Gebote für den Erfolg im globalen Handelsumfeld zusammengestellt.
"Bei einem wachsenden globalen Handel wird es immer schwieriger, sich an alle Regeln und Bestimmungen zu halten", kommentiert Jan-Paul Boos, Senior Vice Präsident EMEA bei Kewill. "Mit unseren "Fünf Geboten" können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Lieferkette nicht ins Stocken gerät. So steigern sie die Effizienz und sparen Zeit und Geld."

15.05.14 - Bitkom: Regelungen zur Netzneutralität müssen sowohl das so genannte Best Effort-Prinzip wie auch gesicherte Qualitätsklassen ermöglichen
Die amerikanische Aufsichtsbehörde FCC hat angekündigt, die Regelungen zur so genannten Netzneutralität ändern zu wollen. Geplant ist: Inhalte-Anbieter sollen bei Netzbetreibern garantierte Übertragungsqualitäten einkaufen dürfen. Dazu sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Gesicherte Qualitätsklassen sind notwendig, um die Güte neuer Internet-Dienste zu garantieren und innovative Services und Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Anwendungen wie Videos profitieren von garantierten Bandbreiten, Online-Gamer von geringen Reaktionszeiten, Videotelefonie von absolut stabilen Verbindungen. Bei E-Mails dagegen kommt es nicht auf eine Sekunde mehr oder weniger an."
Rohleder erklärte weiter: "Regelungen zur Netzneutralität müssen sowohl das so genannte Best Effort-Prinzip wie auch gesicherte Qualitätsklassen ermöglichen. Die FCC macht nunmehr den Weg für gesicherte Übertragungsqualitäten frei. Die EU sollte sich bei ihren Plänen zur Netzneutralität daran orientieren. Sie muss dafür sorgen, dass Europa bei der Entwicklung garantierter Leistungen im Internet mit den USA und weiteren Ländern Schritt halten kann. Gerade junge Unternehmen, die sich keine teuren Standleitungen leisten können, werden von gesicherten Qualitätsklassen profitieren. So haben die Nutzer mehr Auswahl und können selbst über Erfolg oder Misserfolg neuer Produkte und Geschäftsmodelle am Markt entscheiden.
Ebenso muss das so genannte Best Effort-Prinzip im Internet erhalten und ausgebaut werden. Dieses Prinzip bedeutet, dass Daten schnellstmöglich und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen nach besten Möglichkeiten übertragen werden. Dies wird regelmäßig über bloße Mindeststandards hinausgehen, kann aber gerade nicht garantiert werden.

15.04.14 - Eine Reihe von schwerwiegenden Wettbewerbsbeschränkungen: Bundeskartellamt sieht Beschränkungen des Online-Vertriebs bei Asics kritisch
Nach vorläufiger Prüfung durch das Bundeskartellamt enthält das selektive Vertriebssystem von Asics Deutschland, in dem Laufschuhe nur über autorisierte Händler an Endkunden verkauft werden, eine Reihe von schwerwiegenden Wettbewerbsbeschränkungen. Diese Bedenken treffen vor allem die weitgehende Behinderung des Internetvertriebs. Asics Deutschland wurden die Bedenken des Bundeskartellamtes schriftlich mitgeteilt. Dem Unternehmen ist eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10. Juni 2014 eingeräumt worden.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Es ist allgemein anerkannt, dass Hersteller ihre Händler nach bestimmten Kriterien auswählen dürfen und Qualitätsanforderungen aufstellen können. Asics untersagt den Händlern allerdings den Vertrieb über Online-Marktplätze und die Unterstützung von Preisvergleichsmaschinen und schießt damit über das Ziel hinaus. Nach unserer vorläufigen Einschätzung dient das Asics-Vertriebssystem in der jetzigen Form vorrangig der Kontrolle des Preiswettbewerbs im Online- sowie im stationären Vertrieb. Durch die umfangreichen Vorgaben des Herstellers wird der Wettbewerb unter den Händlern beim Vertrieb von Asics-Laufschuhen beeinträchtigt. Zudem schränkt Asics den Wettbewerb im Markt für Laufschuhe insgesamt stark ein, weil Asics über eine starke Marktposition verfügt und auch andere große Laufschuhhersteller das Onlinegeschäft in ähnlicher Weise beschränken."
Das Bundeskartellamt kritisiert insbesondere, dass den Händlern die Nutzung von Online-Marktplätzen wie eBay oder Amazon ohne Ausnahme untersagt wird. Die Behörde bemängelt auch, dass Asics seinen Händlern die Unterstützung von Preisvergleichsmaschinen verbietet. Ferner dürfen die Markenzeichen von Asics nicht auf Internetseiten Dritter verwendet werden, auch nicht um Kunden auf den Online-Shop des autorisierten Asics-Händlers zu leiten. Das Bundeskartellamt sieht jedes dieser drei pauschalen Verbote für sich genommen als eine unzulässige Kernbeschränkung an. Zusammen begründen diese Verbote sogar ein De-facto-Verbot des Internetvertriebs.

15.05.14 - Personenbezogene Daten und Entscheidung über die Begründung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses
Arbeitgeber dürfen gemäß den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten von Bewerbern oder Beschäftigten erheben, verarbeiten oder nutzen, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses nötig ist. Das schreibt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

15.05.14 - Prüfungen von Beschaffungsstrategien spielen sich nicht im Bereich von klassischen Ordnungsmäßigkeitskriterien ab, und es hilft auch nicht der detaillierte Abgleich mit Verfahrensrichtlinien oder Budgets
Der Arbeitskreis "Revision der Beschaffung" hat in Band 11 (Neuauflage 2011) der DIIR-Schriftenreihe Prüfungsfragen für die Praxis von Revisionsprüfungen im Beschaffungsbereich erarbeitet und sich dabei auch mit "Beschaffungsstrategie", "Beschaffungsgrundsätzen" und "Marktverhalten" auseinandergesetzt. In einer zweiteiligen Serie sollen diese Themen weiter vertieft werden. In diesem ersten Teil – sprachlich nicht immer im strengen Revisionsdeutsch abgefasst – geht es im Wesentlichen um strategische Grundlagen und strategisches Denken, in einem zweiten noch folgenden Teil um eine weitere Detaillierung als Unterstützung für Revisionsprüfungen ergänzt um Praxisbeispiele.


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