15.07.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Angabe der Identität des werbenden Unternehmens und dessen Anschrift ist Pflicht: Ansonsten kann diese wettbewerbsrechtliche Ansprüche in Form einer Irreführung durch Unterlassen begründen

Grundsätzliche Vereinbarkeit pauschaler Urheberrechtsabgaben auf Speicherkarten in mobilen Endgeräten mit dem aktuellen europäischen Recht


15.07.14 - Piratenpartei: Keine pauschalen Abgaben für Speicherkarten
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Pedro Cruz Vilallon, hat seinen Schlussantrag zum Rechtsstreit zwischen Copydan Båndkopi und Nokia vorgelegt. Darin postuliert er die grundsätzliche Vereinbarkeit pauschaler Urheberrechtsabgaben auf Speicherkarten in mobilen Endgeräten mit dem aktuellen europäischen Recht.
Der Beauftragte der Piratenpartei für das Urheberrecht, Bruno Kramm, kommentiert: "Mit diesem Antrag widerspricht der Generalanwalt dem Padawan-Urteil, in dem festgesetzt wurde, dass für die Entrichtung von Lizenzabgaben für Speicherkarten keine Pauschalbeträge auf Datenträger erhoben werden dürfen. Auch bei Speicherkarten in Handys handelt es sich um Datenträger, die in den meisten Fällen zum Speichern selbst geschossener Fotos und Videos oder für Programme und Apps genutzt werden. Darüber hinaus muss die Mehrfachlizenzierung für Speicherkarten, Geräte und ganze Ketten von Gerätebestandteilen mit Speicher- und Zwischenspeicherfunktion dringend gedeckelt werden. Insbesondere wenn, wie bei den meisten Handynutzern,
bereits eine Lizenzabgabe entrichtet wurde, beispielsweise über Käufe bei iTunes, oder Streamingdienste wie spotify."

15.07.14 - BDI und Bankenverband: Industrie und Banken für Wiederbelebung des Verbriefungsmarktes
Der Bankenverband und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) setzen sich für eine Wiederbelebung des Verbriefungsmarktes ein. Seit der Finanzkrise wurden zwar eine Reihe sinnvoller Regulierungen für Verbriefungen umgesetzt, nun drohe aber ein Übermaß an Regulierung.
In einem Fachgespräch betonten die beiden Verbände, dass ein funktionierender Verbriefungsmarkt wichtig sei für die Finanzierung der Wirtschaft. Nicht nur Banken, sondern auch Unternehmen bräuchten sachgerechte Rahmenbedingungen um Kredite bzw. Forderungen verbriefen zu können. Gerade mit Blick auf die angespannte Lage in Südeuropa könne der Verbriefungsmarkt zudem einen wichtigen Beitrag zur Belebung und langfristigen Finanzierung der europäischen Wirtschaft leisten. Zudem sei der europäische Verbriefungsmarkt nicht mit dem US-Subprime-Markt gleichzusetzen, der das eigentliche Ziel der Regulierung ist. Während die US-amerikanischen Papiere seit 2007 eine Ausfallquote von knapp 20 Prozent ausweisen, liege diese bei europäischen Papieren deutlich unter einem halben Prozent.

15.07.14 - Bayerns Justizminister Dr. Bausback begrüßt Votum der Justizministerkonferenz zum Thema Vorratsdatenspeicherung
Der bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback begrüßt die Entscheidung der Justizministerkonferenz zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Das Land Sachsen hatte einen Beschlussvorschlag vorgelegt, wonach die Justizministerinnen und -minister der Länder den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz bitten, sich sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen. Dieser Vorschlag wurde heute von einer großen Mehrheit der Länderjustizministerinnen und -justizminister abgelehnt.
Bausback sagte: "Nicht nur die Kollegen aus der Union sondern auch viele Vertreter SPD-geführter Regierungen haben heute gegen den sächsischen Vorschlag gestimmt und so deutlich unterstrichen: Die Vorratsdatenspeicherung ist zur Verbrechensbekämpfung so wichtig, dass wir nicht leichtfertig und aus populistischen Erwägungen auf sie verzichten können."
Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in §§ 113a, 113b TKG und § 100g StPO war vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 für verfassungswidrig erklärt worden. Im April dieses Jahres erklärte der EuGH auch die EU-Richtlinie, auf der die Regelung beruhte, für mit den europäischen Grundrechten unvereinbar. Weder das Bundesverfassungsgericht noch der EuGH haben jedoch die Vorratsdatenspeicherung als solche für unzulässig erklärt. Beanstandet wurde von beiden Gerichten lediglich die konkrete Ausgestaltung.

15.07.14 - Auch bei der Gestaltung von Printwerbeanzeigen rechtliche Fallstricke laueren
Die Angabe der Identität des werbenden Unternehmens und dessen Anschrift ist Pflicht. Ansonsten kann diese wettbewerbsrechtliche Ansprüche in Form einer Irreführung durch Unterlassen begründen. Auf eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 27. Februar 2014, Az.: 4 U 144/13) machte jetzt die Kanzlei volke2.0 aufmerksam.
Im Rahmen eines Rechtsstreites eines Wettbewerbsvereins gegen ein Unternehmen, das bundesweit Tankstellen betreibt, war der Inhalt einer Werbeanzeige streitig. Dieses war in einer Automobilzeitschrift abgedruckt worden und hatte Bistro-Leistungen unter Darstellung eines konkreten Produktes beworben. Für dieses Produkt war auch ein Preis genannt worden. Im Rahmen der Werbeanzeige fehlten jedoch die Anschrift des werbenden Unternehmens sowie die Angabe dessen vollständiger Identität.

15.07.14 - Feedback-Fragebogen für Kunden der Internen Revision
Der Artikel beschäftigt sich mit der Qualitätssicherung in der Internen Revision. Dazu wird die Kundenbefragung als Instrument der internen Qualitätsüberwachung am Beispiel eines Feedback-Fragebogens behandelt. Der Autor beschäftigt sich in dem Artikel sowohl mit Fragen zur inhaltlichen als auch zur formal richtigen Gestaltung von Feedback-Fragebogen für Revisionskunden. Darüber hinaus wird der Fragebogenprozess ausführlich diskutiert und am Beispiel der Internen Revision des Zeppelin-Konzerns praxisbezogen dargestellt. Die Autor ist Leiter der Konzernrevision der Zeppelin GmbH (Holding des Zeppelin Konzerns).


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