16.07.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Bundeskartellamt hat sein Verfahren gegen die adidas AG eingestellt, nachdem das Unternehmen seine Internet-Vertriebsbedingungen kartellrechtskonform geändert hat
Cyberkriminelle konzentrieren sich bei ihren zielgerichteten Attacken verstärkt auf Organisationen aus dem Regierungs- und Verteidigungssektor



16.07.14 - Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme von E-Plus durch Telefónica Deutschland unter Auflagen
Die Europäische Kommission hat nach eingehender Prüfung die geplante Übernahme des deutschen Mobiltelekommunikationsgeschäfts des niederländischen Telekom-Betreibers KPN, E-Plus, durch Telefónica Deutschland (Telefónica) nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist jedoch an die vollständige Umsetzung eines von Telefónica vorgelegten Verpflichtungspakets gebunden. Die Kommission hatte Bedenken, dass durch den Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form zwei enge Wettbewerber und wichtige Wettbewerbskräfte vom deutschen Mobilfunkmarkt entfernt werden würden, und die Stellung von Betreibern virtueller Mobilfunknetze (MVNO) und Diensteanbietern zum Nachteil der Verbraucher weiter geschwächt hätte. Um diese Bedenken auszuräumen, hat Telefónica Verpflichtungen angeboten, um zu gewährleisten, dass neue Wettbewerber Zugang zum Mobilfunkmarkt in Deutschland haben werden und die Stellung der bestehenden Wettbewerber gestärkt wird. Mit diesen Verpflichtungsangeboten wurden die Bedenken der Kommission ausgeräumt.

16.07.14 - Regierungs- und Verteidigungssektor: 18 Prozent im letzten Jahr gezielt attackiert
Cyberkriminelle konzentrieren sich bei ihren zielgerichteten Attacken verstärkt auf Organisationen aus dem Regierungs- und Verteidigungssektor. Das ist das Ergebnis einer weltweiten Umfrage, die Kaspersky Lab zusammen mit B2B International in diesem Jahr durchgeführt hat. Demnach waren 18 Prozent der weltweit befragten Organisationen und Unternehmen im genannten Bereich innerhalb der letzten zwölf Monate von mindestens einem zielgerichteten Angriff betroffen. Über alle Branchen hinweg liegt dieser Wert bei 12 Prozent. Das entspricht einem Anstieg von rund einem Viertel gegenüber den Vorjahren. In Deutschland ist die Situation branchenübergreifend etwas weniger dramatisch, aber tendenziell steigend. So verzeichneten hierzulande durchschnittlich 7 Prozent (Vorjahr 5 Prozent) der befragten Organisationen und Unternehmen mindestens eine zielgerichtete Attacke im Untersuchungszeitraum.

16.07.14 - Kostenfalle Immobilienkredit: vzbv für mehr Berechenbarkeit bei Darlehen für Wohnimmobilien
Wohneigentum liegt im Trend: Durch niedrige Zinsen ist eine Immobilienfinanzierung so günstig wie nie. Wer vorzeitig aus Kreditverträgen für Immobilien aussteigen muss, kann kräftig draufzahlen. Kreditinstitute dürfen eine Sonderzahlung fordern, die Vorfälligkeitsentschädigung. Deren Höhe wird nur unzulänglich reguliert. Eine Auswertung der Verbraucherzentralen und des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt: Vorfälligkeitsentschädigungen waren noch nie so hoch und oft wird zu viel kassiert. Anlässlich der bevorstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie zu Immobilienkrediten fordert der vzbv wichtige Korrekturen.
Die Umsetzung der EU-Richtlinie zu Wohnimmobiliendarlehen in deutsches Recht muss bis zum Jahr 2015 erfolgen. Im Frühjahr 2016 sollen die Neuregelungen in Kraft treten. Reformbedarf besteht aus Sicht des vzbv insbesondere bei der Vorfälligkeitsentschädigung, der Kostentransparenz bei komplexen Finanzierungskombinationen sowie den Wohlverhaltenspflichten in der Finanzierungsberatung.

16.07.14 - adidas gibt Verkaufsverbot über Online-Marktplätze auf
Das Bundeskartellamt hat sein Verfahren gegen die adidas AG (adidas) eingestellt, nachdem das Unternehmen seine Internet-Vertriebsbedingungen kartellrechtskonform geändert hat. adidas betreibt ein selektives Vertriebssystem, in dem adidas-Produkte nur über autorisierte Händler an Endkunden verkauft werden dürfen. Die im Jahr 2012 eingeführten e-Commerce Bedingungen enthielten u.a. ein weitreichendes Verkaufsverbot über die großen Online-Marktplätze eBay und Amazon Marketplace, aber auch andere Plattformen wie Rakuten.de, Yatego.de, Hitmeister.de und meinPaket.de. Das Bundeskartellamt hatte nach Eingang einer ganzen Reihe an Beschwerden von Sportfachhändlern ein Verfahren eingeleitet.

16.07.14 - BYOD: Erheblicher rechtlicher, organisatorischer und sicherheitstechnischer Regelungsbedarf
Mit dem geplanten Einsatz privater IT-Geräte der Mitarbeiter für berufliche Zwecke im Unternehmen ("Bring your own device" – BYOD) entsteht im Schnittfeld von privater und geschäftlicher Nutzung für das Unternehmen erheblicher rechtlicher, organisatorischer und sicherheitstechnischer Regelungsbedarf. Allein aus datenschutz- und arbeitsrechtlichen Anforderungen empfiehlt es sich, die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen Unternehmen und den Mitarbeitern sowohl in einer Nutzungsvereinbarung als auch im Sicherheitskonzept zu regeln. Für den Revisor wird ein Prüfungskonzept vorgestellt, das in den unterschiedlichen Prüfungsfeldern insbesondere die unternehmensspezifische Organisation zur Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen abfragt.


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