16.10.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Europäische Kommission hat den Verbraucherschutz, insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder, weiter gestärkt
Google muss sicherstellen, dass Nutzer künftig selbst über die Verwendung ihrer Daten zur Profilerstellung entscheiden können



16.10.14 - Wesentliche Änderungen bei der Datenverarbeitung von Google notwendig – Datenschutzaufsicht erlässt Anordnung
Der Hamburgische Beauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat gegenüber der Google Inc. zur Beseitigung von Verstößen gegen das Telemediengesetz und das Bundesdatenschutzgesetz eine Verwaltungsanordnung erlassen. Das US-Unternehmen wird darin verpflichtet, Daten, die bei der Nutzung unterschiedlicher Google-Dienste anfallen, nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zu erheben und zu kombinieren. Nach Auffassung der Datenschutzbehörde greift die bisherige Praxis der Erstellung von Nutzerprofilen weit über das zulässige Maß hinaus in die Privatsphäre der Google-Nutzer ein. Google wird verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass deren Nutzer künftig selbst über die Verwendung der eigenen Daten zur Profilerstellung entscheiden können.
Die Google Inc. erhält umfängliche Informationen über die Nutzungsgewohnheiten ihrer Kunden. Viele setzen die unterschiedlichen vom Unternehmen angebotenen Dienste in ihrem täglichen Leben regelmäßig und umfassend ein. Dies betrifft sowohl die bei Google registrierten Personen (z.B. Gmail-Nutzer und die meisten Besitzer eines Android-Smartphones) als auch Personen, die Google-Dienste (z.B. die Suchmaschine) unangemeldet verwenden. Die Inhalts- und Nutzungsdaten, die dabei anfallen, verraten bereits viel über den Einzelnen und dessen Interessen, Gewohnheiten und Lebensweise.

16.10.14 - Linke und Grüne fordern die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für einen Stopp der EPA-Verhandlungen einzusetzen und auf eine Ratifizierung zu verzichten
Die Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen machen sich für einen Verhandlungsstopp bei den EU-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) stark. Mit dem Abschluss dieser Abkommen sollen sich die Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP) "zum Abbau von Importzöllen, zum Verbot von Exportsteuern und zur Liberalisierung ihrer öffentlichen Dienstleistungsmärkte verpflichten", schreiben die Fraktionen in einem gemeinsamen Antrag (18/2603), der auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums stand.

16.10.14 - Verbraucher: Europäische Kommission verbessert Sicherheit von Kosmetika
Die Europäische Kommission hat den Verbraucherschutz, insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder, weiter gestärkt. Sie nahm zwei Maßnahmen an, mit denen die Verwendung von Konservierungsstoffen in Kosmetika eingeschränkt wird. "Wir haben wieder einmal gezeigt, dass die Verbrauchersicherheit in allen unseren Entscheidungen Vorrang hat. Konservierungsstoffe in Kosmetika sind sinnvoll, weil sie dafür sorgen, dass die Produkte, die wir täglich verwenden, frei von Krankheitserregern sind. Wir müssen jedoch sicherstellen, dass die Konservierungsstoffe höchstmöglichen Schutz gewähren. Mit diesen Maßnahmen können die Verbraucher sicher sein, dass ihre Kosmetika unbedenklich sind", sagte der EU-Kommissar für Verbraucherpolitik, Neven Mimica.
Der Kommissionsbeschluss folgt auf eine Bewertung durch den unabhängigen Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS), ein Beratungsgremium, das eine sorgfältige Risikobewertung der Stoffe durchführt, bevor es deren Einschränkung oder Verbot empfiehlt.
Mit den angenommenen Maßnahmen begrenzt die Kommission die Höchstkonzentration von zwei Konservierungsstoffen, Propylparaben und Butylparaben, von derzeit zulässigen 0,4 Prozent bei einzelner Verwendung und 0,8 Prozent bei der Verwendung zusammen mit anderen Estern auf 0,14 Prozent in beiden Fällen. Ihre Verwendung in nicht abzuspülenden Mitteln, die zur Anwendung im Windelbereich von Kindern unter drei Jahren bestimmt sind, ist verboten, da eine bestehende Hautreizung und der dichte Verschluss der Windel ein stärkeres Eindringen des Stoffes in die Haut ermöglicht als unbeschädigte Haut. Die neuen Vorschriften gelten für Produkte, die nach dem 16. April 2015 in den Handel kommen.

16.10.14 - Steuerwesen: Klage gegen Deutschland wegen Vorschriften zur MwSt-Erstattung für Marktbeteiligte aus Nicht-EU-Ländern
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland wegen seiner Vorschriften für MwSt-Erstattungsanträge, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil sich diese Vorschriften auf Markbeteiligte aus Nicht-EU-Ländern diskriminierend auswirken. Nach deutschem MwSt-Recht müssen Steuerpflichtige, die außerhalb der EU ansässig sind, ihren Antrag auf Erstattung der Mehrwertsteuer auf Gegenstände und Dienstleistungen persönlich unterschreiben.
Dagegen können in Deutschland ansässige Marktbeteiligte einem Dritten die Vollmacht zur Unterzeichnung und Einreichung ihres MwSt-Erstattungsantrags erteilen.

16.10.14 - Hamburger Compliance-Zertifikat – Sicherheit oder Scheinsicherheit
In der CCZ 3/2014 wurde von Passarge/Graf das Modell des Hamburger Compliance-Zertifikats vorgestellt. Die Autoren sind geschäftsführend verantwortlich für die an der Zertifizierung beteiligten Organisationen. Jede Initiative zur stärkeren Verankerung von Compliance auch im Mittelstand ist zu begrüßen. In dieser Replik soll untersucht werden, ob die Zielsetzung des Hamburger Modells mit dem vorgestellten Prozess zur Zertifizierung erreichbar ist.


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