18.08.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Bedenkliche Sicherheitslücken in kritischen Infrastrukturen aufgedeckt
Neues Gesetz zum Kleinanlegerschutz gefährdet die Finanzierung von Start-ups in Deutschland



18.08.14 - OLG Oldenburg-Urteil: Falschberatung in der Autowerkstatt
Eine falsche Beratung in der Autowerkstatt kann dazu führen, dass die Werkstatt dem Kunden den Nutzungsausfall seines PKW ersetzen muss. Darauf wies nach D.A.S. Angaben das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG Oldenburg, Az. 1 U 132/13)
hin. Eine Kundin hatte auf Anraten der Werkstatt ihren Wagen wegen der angeblichen Gefahr eines Motorschadens über einen längeren Zeitraum nicht genutzt.
Das Thema "Nutzungsausfall" wird normalerweise dann aktuell, wenn ein Auto aufgrund eines Unfalls einige Zeit in der Werkstatt verschwindet und vom Eigentümer nicht genutzt werden kann. Nimmt der Unfallgeschädigte keinen Mietwagen in Anspruch, kann er eine Entschädigung für den Nutzungsausfall fordern. Diese wird für den Zeitraum bezahlt, der für die Reparatur erforderlich ist – oder für die Ersatzbeschaffung, falls es sich um einen Totalschaden handelt.

18.08.14 - Gratis Webinare: Online-Workshop zu REACH-Anforderungen in produzierenden Unternehmen
REACH ist die europäische Verordnung Nr. 1907/2006 für die Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien mit dem Ziel der besseren Kontrolle von gefährlichen Chemikalien zum Schutz von Mensch und Umwelt. Entgegen weitläufiger Meinung betrifft REACH nicht nur Hersteller von Chemikalien. Jedes Unternehmen, das chemische Substanzen importiert und/oder im Rahmen der Produktion verwendet, ist von der Verordnung betroffen. Hierunter fallen alle Hersteller, Importeure, Händler und nachgeschaltete Anwender von chemischen Stoffen im europäischen Wirtschaftsraum.
Das kostenfreie Angebot der tec4U-Solutions richtet sich speziell an die nachgeschalteten Anwender zu deren primären REACH-Pflichten die Kommunikation von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) in den Produkten und die Überprüfung von Aktualität und Verwendung im Sicherheitsdatenblatt gehören. Grob werden die REACH-relevanten Produkte in die Kategorien Substanz, Gemische oder Erzeugnis eingeteilt. Besonders bei den Kategorien Gemisch oder Erzeugnis kann die Einteilung mitunter kompliziert sein und stellt die Unternehmen vor große Herausforderungen. Im Zuge der REACH-Umsetzung sollten innerhalb eines Unternehmens unterschiedliche Abteilungen involviert sein (Einkauf, Qualität, …) und REACH-relevante Informationen liefern beziehungsweise recherchieren.

18.08.14 - Fast 70 Prozent der Versorgungsunternehmen hatten im vergangenen Jahr mindestens einen ernsten Sicherheitsvorfall
Eine neue Studie von Unisys hat weltweit bedenkliche Sicherheitslücken in kritischen Infrastrukturen aufgedeckt. Fast 70 Prozent der weltweit befragten Unternehmen, darunter Energie- und Wasserversorger sowie andere Dienstleister für kritische Infrastrukturen, hatten in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einen sicherheitsrelevanten Vorfall, der zu einem Verlust an vertraulichen Informationen oder zu einer Betriebsstörung führte. Das ist das Ergebnis einer gemeinsamen Studie von Unisys und dem Ponemon Institut.

18.08.14 - "Geschäftsreise Benchmark Deutschland": Geschäftsreisende nehmen Überschreitung des Reisebudgets nur eingeschränkt wahr
Die Studie des Marktforschungs- und Beratungsunternehmens techconsult, "Geschäftsreise Benchmark Deutschland", hat sich zum Ziel gesetzt, einen detaillierten Blick auf Geschäftsreisen und auf den damit verbundenen Reisemanagementprozess in Unternehmen ab 500 Mitarbeitern zu werfen. Hierfür wurden in einer Breitenbefragung über 250 Unternehmen dazu befragt, wie sie die Performance ihres Geschäftsreisemanagements einschätzen – von der Reiseplanung über die Buchung bis hin zur Reisekostenabrechnung.
Die Studie, die im Auftrag von Concur durchgeführt wurde, zeigt deutlich, dass Geschäftsreisende den Reisekostenmanagementprozess anders einschätzen als das Controlling.

18.08.14 - Gesetzentwurf für Kleinanlegerschutz erschwert Crowdinvesting für Start-ups
Die Pläne der Deutschen Bundesregierung für ein neues Gesetz zum Kleinanlegerschutz gefährden die Finanzierung von Start-ups in Deutschland. Darauf weist der Hightech-Verband Bitkom hin. "Der vorliegende Gesetzesentwurf schafft die Gratwanderung zwischen Anlegerschutz und Start-up-Förderung nicht wirklich. Jeder, der in Start-ups oder sogar nur in Ideen investiert, weiß, dass er damit ein hohes Risiko eingeht, sich aber auch enorme Chancen eröffnet", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Die neuen bürokratischen Hürden für Crowdinvesting und Crowdfunding machen es schwieriger und teurer, Geldgeber und Investoren zu finden, ohne Anleger besser zu schützen. Das widerspricht dem erklärten Ziel der Bundesregierung, Start-ups in Deutschland zu fördern." Bei der Crowdfinanzierung stellen Start-ups und Gründer ihre Ideen auf Online-Plattformen wie Companisto, Innovestment oder Seedmatch vor und sammeln bei möglichst vielen Geldgebern meist nur geringe Einzelbeträge ein, um ihre Idee zu realisieren.


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