19.02.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Nach den neuen Regeln können Anbieter von Online-Musikdiensten in der EU Lizenzen von Verwertungsgesellschaften erhalten, die die Rechte der Autoren grenzüberschreitend vertreten
Kurzfristige Ziele in Friedensmissionen führen oft zu einer Verfestigung von Korruption in staatlichen und gesellschaftlichen Strukturen im Interventionsland, warnt Transparency International Deutschland




19.02.14 - Urheberrechte: Grenzüberschreitende Lizenzen für Online-Musikdienste - Es soll einfacher werden, Musik-Streaming in anderen EU-Ländern anzubieten
(19.02.14) - Durch neue Vorschriften für Musikrechte sollen Online-Anbieter einfacher Lizenzen erhalten, um Musik in mehr als einem EU-Land zur Verfügung zu stellen, so entschied das Parlament. Das Gesetz, das bereits informell mit dem Rat vereinbart wurde, soll des Weiteren dafür sorgen, dass die Rechte der Künstler besser geschützt und ihre Lizenzgebühren umgehend bezahlt werden.
"Die Richtlinie soll die Interessen europäischer Künstler schützen und den Zugriff der Internetnutzer auf urheberrechtlich geschützte Inhalte in ganz Europa ermöglichen", so die Berichterstatterin Marielle Gallo (EVP, FR). "Sie ist ein deutliches Signal dafür, dass Urheberrechte leicht auf das Internet übertragen werden können. Das Urheberrecht muss in der digitalen Wirtschaft eine wesentliche Rolle spielen", fügte sie hinzu.
Grenzüberschreitende Lizenzen für EU-weite Online-Musikdienste
Nach den neuen Regeln können Anbieter von Online-Musikdiensten in der EU Lizenzen von Verwertungsgesellschaften erhalten, die die Rechte der Autoren grenzüberschreitend vertreten. Mit Lizenzen, die mehr als einen Mitgliedstaat abdecken, sollten Dienstleister Musikdienste EU-weit einfacher anbieten und vertreiben können.
Schutz der kulturellen Vielfalt
Um sicherzustellen, dass Musikschaffende in allen EU-Mitgliedstaaten Zugang zu Lizenzen für mehr als ein Land haben und die kulturelle Vielfalt gewahrt wird, können Verwertungsgesellschaften, die selbst keine Urheberrechtslizenzen für mehr als ein Land vergeben, durch eine andere Organisation vertreten werden. Unter bestimmten Bedingungen wären diese Organisationen sogar dazu verpflichtet, dies zu tun.
Rechtzeitige und angemessene Vergütung der Künstler
Alle Verwertungsgesellschaften werden sicherstellen müssen, dass Künstler eine rechtzeitige und angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Rechte erhalten. In der Regel werden die Lizenzgebühren an die Künstler so schnell wie möglich und nicht später als neun Monate nach Ende des Geschäftsjahres verteilt werden müssen, in dem die Lizenzerlöse eingenommen wurden.
Die Rechteinhaber haben zudem ein Mitspracherecht bei den Entscheidungen über die Verwaltung ihrer Rechte und die Möglichkeit, eine Verwertungsgesellschaft frei auszuwählen. Um sicherzustellen, dass die Rechte der Rechteinhaber ordnungsgemäß verwaltet werden, werden Verwertungsgesellschaften Transparenz- und Berichtspflichten sowie Mindestvorschriften für die Verwaltung, die Erhebung und Verwendung von Einnahmen befolgen müssen. (Europäisches Parlament: ra)

19.02.14 - Fraktion Die Linke: Die Abgeordneten erkundigten sich nach Planungen der Allianz-Versicherung erkundigt, die ihre Rechenzentren auslagern und an das amerikanische IT-Unternehmen IBM übergeben möchte
Nach den Vorschriften der Europäischen Datenschutzrichtlinie wäre eigentlich kein Datentransfer in die USA möglich. Grund sei, dass "es dort keine umfassenden gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz gibt, die dem europäischen Standard entsprechen", heißt es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (18/321) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/225).

19.02.14 - Komplizierte Insolvenzen innerhalb verschachtelter Unternehmensstrukturen effizienter bewältigen
Geraten im Rahmen eines Konzerns mehrere Betriebe in wirtschaftliche Schwierigkeiten, so sollen die einzelnen Insolvenzverfahren der verschiedenen Firmen, die zum Unternehmensverbund gehören, künftig besser gemanagt werden. Dies soll unter anderem durch die Bearbeitung der diversen Insolvenzverfahren an einem einzigen Gerichtsstand geschehen. Die Bundesregierung hofft, dass auf diese Weise komplizierte Insolvenzen innerhalb verschachtelter Unternehmensstrukturen effizienter bewältigt und die verbliebenen Vermögensbestände betroffener Firmen zugunsten der Gläubiger besser verwertet werden können. Diesem Ziel einer "koordinierten Insolvenzabwicklung im Konzernkontext" dient ein Gesetzentwurf (17/407), den das Kabinett vorgelegt hat.

19.02.14 - Nifis: Ausmaß der jüngsten Überwachungsskandale zeigt deutlich, dass jedes Unternehmen in Deutschland von Ausspähung bedroht ist
Keine Entwarnung für die deutsche Wirtschaft. Trotz des Besuchs von US-Außenminister Kerry in Berlin und der jüngsten Erklärung von US-Präsident Obama zur US-Überwachung wird nach Angaben der Nationalen Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. (Nifis) die Ausspähung durch US-Geheimdienste ungehindert weiter gehen. Laut Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp, Vorsitzender der Nifis, hat sich durch die Absichtserklärungen von Obama substantiell nichts Entscheidendes an der bestehenden US-Gesetzeslage geändert. Die US-Geheimdienste können auch weiterhin ganz legal auf die Daten von Nicht-US-Amerikanern zugreifen. Ein wesentlicher Beweggrund wird dabei laut Lapp auch zukünftig die Wirtschaftsspionage sein.

19.02.14 - Korruption: Ein blinder Fleck in der internationalen Sicherheitspolitik
Kurzfristige Ziele in Friedensmissionen führen oft zu einer Verfestigung von Korruption in staatlichen und gesellschaftlichen Strukturen im Interventionsland, warnt Transparency International Deutschland. Auf der 50. Münchner Sicherheitskonferenz stellte die Antikorruptionsorganisation eine Studie vor, die hervorhebt, wie Korruption Stabilität erschwert und Frieden weltweit unterminiert. Die Studie "Corruption as a Threat to Stability and Peace" zeigt eine deutliche Korrelation zwischen Korruptionsrisiken und gewaltsamen Konflikten. Sie legt zudem dar, dass Korruption Friedenseinsätze mit ihren friedenschaffenden und staatsaufbauenden Aktivitäten gefährdet.


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