26.02.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Ziel der UN-Charta ist es, Korruption zu verhüten und strafrechtlich zu verfolgen
Die Grünen fordern, die UN-Konvention gegen Korruption endlich zu ratifizieren


26.02.14 - Trotz Umstrukturierung: OLG Düsseldorf bestätigt Geldbuße gegen Melitta
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 10. Februar 2014 eine Geldbuße in Höhe von 55 Mio. Euro gegen die Melitta Europa GmbH & Co. KG verhängt und damit die Bußgeldentscheidung des Bundeskartellamtes vom 21. Dezember 2009 bestätigt. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand weniger der Tatvorwurf als vielmehr die Frage, ob Melitta für das verhängte Bußgeld haften müsse, da zwischenzeitlich Umstrukturierungen im Konzern vorgenommen wurden.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir begrüßen dieses Urteil sehr. Das Kartell als solches stand hier kaum noch zur Debatte. Das Gericht hat entschieden, dass sich das Unternehmen nicht durch eine Umstrukturierung der Haftung für den Kartellverstoß entziehen konnte. Melitta ist nicht das erste Unternehmen, das versucht, bestehende Regelungslücken auszunutzen - es wird auch nicht das letzte sein. Die bisherigen Gesetzesänderungen sind noch nicht ausreichend. Hier ist noch immer der Gesetzgeber gefordert, für klare Verhältnisse zu sorgen."
Das Bundeskartellamt hatte im Jahre 2009 Geldbußen in Höhe von insgesamt 159,5 Mio. Euro gegen die Alois Dallmayr Kaffee oHG, die Melitta Kaffee GmbH und die Tchibo GmbH erlassen. Die Kraft Foods Deutschland GmbH war bußgeldfrei geblieben, da das Unternehmen als erstes einen Bonusantrag gestellt hatte.

26.02.14 - Präventionsmaßnahmen gegen Korruption: Grüne wollen, dass die UN-Konvention gegen Korruption endlich ratifiziert wird
Die Grünen fordern, die UN-Konvention gegen Korruption endlich zu ratifizieren. Ein Gesetzentwurf der Fraktion (18/478) weist darauf hin, dass die Bundesregierung dieses Übereinkommen der Vereinten Nationen zwar 2003 unterzeichnet hat, der Vertrag in Deutschland aber immer noch nicht parlamentarisch ratifiziert wurde. Die Bundesrepublik gehöre zu den wenigen Staaten, die diesen Schritt noch nicht vollzogen haben. Ziel der UN-Charta ist es, Korruption zu verhüten und strafrechtlich zu verfolgen. In diesem Zusammenhang geht es auch um das Einfrieren, die Beschlagnahmung und die Einziehung von Erträgen aus Straftaten. Insofern enthält die Konvention Präventionsmaßnahmen gegen Korruption, verpflichtet die UN-Mitgliedsländer aber zudem, verschiedene Sachverhalte im Zusammenhang mit Korruption unter Strafe zu stellen.

26.02.14 - Gesetzentwurf zum Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf zur Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung (18/476) vorgelegt. Die Vorlage zielt darauf ab, einen Straftatbestand zu schaffen, der "strafwürdige korruptive Verhaltensweisen von und gegenüber Mandatsträgern" erfasst. Nach geltendem Recht sind Bestechlichkeit und Bestechung von Abgeordneten nur als Stimmenverkauf und -kauf bei Wahlen und Abstimmungen strafbar.

26.02.14 - Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption wird endlich möglich
Transparency International Deutschland begrüßt den Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung (Drs. 18/476). Diese Verschärfung ist Voraussetzung für die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption, für die sich Transparency Deutschland seit Jahren einsetzt. Von der Neuregelung wird nicht nur der Stimmenkauf und –verkauf, sondern jede Handlung in Wahrnehmung des Mandats erfasst. Ebenso werden zukünftig immaterielle Vorteile und Zuwendungen an Dritte vom Straftatbestand erfasst.

26.02.14 - Pauschaltarife bringen Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Ländern: Bitmi äußert Kritik am Urheberabgabensystem
Ende Januar haben sich die Verbände Bitkom und BCH mit den Verwertungsgesellschaften über die Höhe der Urheberrechtsabgaben für PCs geeinigt und einen sogenannten Gesamtvertrag für PCs abgeschlossen. Die rückwirkend ab 2011 geltenden Abgabebeiträge sehen wie folgt aus: Hersteller und Importeure von PCs und Notebooks zahlen 10,55 Euro, für kleinere Netbooks 8,50 Euro und für gewerbliche Rechner 3,20 Euro. Dies gilt allerdings nur für Verbandsmitglieder von Bitkom und BCH. Alle anderen Marktteilnehmer zahlen etwa 20 Prozent mehr.


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