28.01.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


"Reines Betrachten" eines Videostreams sei keine Urheberrechtsverletzung
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Rotbäckchen-Vertriebs GmbH wegen unlauterer Werbung verklagt



28.01.14 - Transparente Verwaltung: Piratenpartei machen Telefonlisten von Jobcentern öffentlich
Die Piratenpartei Deutschland veröffentlichte Telefonlisten mit den Durchwahlnummern der Sachbearbeiter von über 130 Jobcentern in Deutschland. Damit setzt sie das Transparenzprojekt von Harald Thomé fort. Thomé selbst konnte das Kostenrisiko für Rechtsverfahren nicht mehr tragen, die ihm von mehreren Jobcentern angedroht wurden. Er entschied sich daher am 8. Januar 2014, das Projekt aufzugeben.

28.01.14 - Unzulässige Gesundheitswerbung für Rotbäckchen: vzbv klagt erfolgreich gegen unlautere Werbung für Kindersaft
Die Rotbäckchen-Vertriebs GmbH darf für den gleichnamigen Kindersaft nicht mit den Aussagen "lernstark" und "mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" werben. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 11.12.2013, Az. 9 U 405/13; nicht rechtskräftig) entschieden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte das Unternehmen wegen unlauterer Werbung verklagt.

28.01.14 - Bundesfinanzhof-Urteil: Steuerbescheid muss keinen Hinweis darauf enthalten, dass der Einspruch auch per E-Mail eingelegt werden kann
Die Rechtsbehelfsbelehrung in einem Steuerbescheid muss keinen Hinweis darauf enthalten, dass der Einspruch auch per E-Mail eingelegt werden kann. Es reicht vielmehr aus, wenn sie hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) wiedergibt (hier: "schriftlich"). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 20. November 2013 (X R 2/12) entschieden und damit zwei frühere Entscheidungen vom 12. Oktober 2012 III B 66/12 (BFH/NV 2013, 177) und vom 12. Dezember 2012 I B 127/12 (BFHE 239, 25, BStBl II 2013, 272) bestätigt.

28.01.14 - Bekämpfung des internationalen Terrorismus sowie Spionage und sonstige nachrichtendienstliche Aktivitäten
Im Jahr 2012 sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) insgesamt 157 Individualmaßnahmen zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses genehmigt worden und damit eine mehr als im Jahr davor. Das geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (18/218) hervor. Danach betrafen die Anordnungen "insbesondere die Bereiche Ausländerextremismus mit dem Schwerpunkt Bekämpfung des internationalen Terrorismus sowie Spionage und sonstige nachrichtendienstliche Aktivitäten".

28.01.14 - Vorsicht bei Offenbarung des Privatlebens im Internet: Arbeitgeber dürfen auch in sozialen Netzwerken personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Stellenbewerbern auswerten
Arbeitgeber dürfen nach Angaben der Bundesregierung auch in Internetforen und sozialen Netzwerken personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Stellenbewerbern auswerten. Dies sei dann zulässig, wenn die Hinweise für eine Job-Entscheidung erforderlich seien, teilte die Regierung in ihrer Antwort (18/161) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/117) mit. Die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung solcher Informationen setzte allerdings voraus, "dass sie nach Art und Umfang in Anbetracht der verfolgten Zwecke angemessen ist".

28.01.14 - Recht und Verbraucherschutz: Bundesregierung hält das "reine Betrachten" eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung - Rechtswidrigkeit müsse für den Nutzer erkennbar sein
Die Deutsche Bundesregierung hält das "reine Betrachten" eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung: So lautet die Kernbotschaft der Antwort (18/246) auf eine Kleine Anfrage (18/195) der Linksfraktion, die Auskunft über die juristische Bewertung der Affäre um das im Internet zugängliche Videostream-Portal Redtube verlangt hatte, das Sexfilme im Programm hat. Allerdings sei bislang noch nicht höchstrichterlich geklärt worden, so die Regierung, ob die Nutzung von Streaming-Angeboten eine Vervielfältigung darstelle, die Rechte von Urhebern verletze.


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