30.04.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Gesetzgeber werden in Sachen Korruptionsbekämpfung aktiv: Aus Nordrhein-Westfalen kommt die Initiative zur Einführung eines Unternehmensstrafrechtes und auch ein Hinweisgeberschutzgesetz steht im Raume
Internet-Zugangsanbieter sollen davon abgehalten werden, bestimmte Dienste aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen zu blockieren oder zu verlangsamen, so schreibt es das aktuelle "Telekom-Paket" der EU vor, dass die Abgeordneten verabschiedet haben



30.04.14 - EU-Institutionen setzen Antikorruptionsregeln nicht konsequent um
Transparency International hat erstmalig eine Studie zur Integrität der EU-Institutionen vorgestellt. In der Studie werden zehn EU-Institutionen untersucht: Europaparlament, Europäische Kommission, Europäischer Rat, Rat der Europäischen Union, Europäischer Gerichtshof, Europäischer Rechnungshof, OLAF, Europol, Eurojust, und Europäische Ombudsperson.
Nach der Studie bilden die Regeln der Europäischen Union eine gute Basis für Integrität und können Korruption vorbeugen. Allerdings werden diese Regeln oft nicht umgesetzt, es mangelt am politischen Willen oder an den entsprechenden Ressourcen. So werden die Erklärungen über Nebeneinkünfte der Mitglieder des Europäischen Parlamentes nicht auf ihre Richtigkeit kontrolliert und für EU-Kommissionsbeamte werden die Regeln zum Umgang mit Interessenkonflikten nicht konsequent angewandt, wenn sie zum Beispiel in den Privatsektor wechseln.
In manchen Bereichen sind die Regeln und ihre Anwendung in Europa besser als in Deutschland. So müssen die Protokolle der Ausschusssitzungen des Europäischen Parlamentes mit dem Abstimmungsverhalten der Abgeordneten veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung von Dokumenten im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahren ist umfassender als hierzulande.
Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, sagte: "Die EU-Institutionen sind besser als ihr Ruf. Aber sie sind nicht gut genug. Für eine korruptionssichere Europäische Union muss mehr getan werden. Vor allem reichen die Schranken gegenüber einem ausufernden Lobbyismus nicht aus."

30.04.14 - Europäisches Parlament fordert Ende der Roaminggebühren
Internet-Zugangsanbieter sollen davon abgehalten werden, bestimmte Dienste aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen zu blockieren oder zu verlangsamen, so schreibt es das aktuelle "Telekom-Paket" der EU vor, dass die Abgeordneten verabschiedet haben. Sie stimmten außerdem dafür, die Roaminggebühren innerhalb der EU bis zum 15. Dezember 2015 abzuschaffen. Der Bericht von Pilar del Castillo (EVP, ES) wurde mit 534 Stimmen zu 25 Stimmen und 58 Enthaltungen angenommen.
Die Abgeordneten fordern klare Regeln, die Internet-Zugangsanbieter davon abhalten, bestimmte Dienstleistungen auf Kosten anderer Leistungen zu begünstigen. Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) hatte berichtet, dass etliche Zugangsanbieter Dienste wie beispielsweise "Skype" - eine Software, mit der über das Internet telefoniert werden kann - blockieren oder verlangsamen.
Zugangsanbieter dürfen auch zukünftig Spezialdienste wie "Video on Demand" oder betriebsnotwendige und datenintensive "Cloud"-Anwendungen (zur Datenspeicherung) in höherer Qualität anbieten, solange diese Leistungen "die Verfügbarkeit oder Qualität der Internetzugangsdienste nicht beeinträchtigen", welche anderen Unternehmen oder Diensten angeboten werden.

30.04.14 - Europäische Kommission begrüßt überarbeitetes WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Die Europäische Kommission begrüßt das Inkrafttreten des überarbeiteten Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) der Welthandelsorganisation. Das GPA ist das einzige rechtsverbindliche WTO-Beschaffungsübereinkommen und ist am 6. April 2014 in Kraft treten. Hierzu sagte Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier: "Ich freue mich sehr, dass das im Dezember 2011 abgeschlossene, überarbeitete GPA in Kraft tritt. Es eröffnet Unternehmen in den Vertragsstaaten erhebliche zusätzliche Möglichkeiten für den Zugang zu öffentlichen Aufträgen auf den Märkten von Ländern, die ebenfalls Vertragspartei sind. Gleichzeitig werden die Bestimmungen für das öffentliche Beschaffungswesen innerhalb der GPA-Gerichtsbarkeiten transparenter und besser vorhersehbar, was ganz dem Geist der vor kurzem beschlossenen Reformen der EU-Vergabevorschriften entspricht. Ich ersuche alle Vertragsparteien des GPA, die das Übereinkommen noch nicht ratifiziert haben, dies zu tun, und hoffe, dass das Inkrafttreten des überarbeiteten GPA den Weg für den baldigen Beitritt weiterer WTO-Mitglieder frei macht."
Das GPA ist das einzige rechtsverbindliche WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und hat aktuell 15 Vertragsparteien (die Europäische Union in Bezug auf ihre 28 Mitgliedstaaten, zudem Armenien, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea, Liechtenstein, die Niederlande in Bezug auf Aruba, Norwegen, die Schweiz, Singapur, Taiwan und die Vereinigten Staaten).

30.04.14 - Öffentliche Gesundheit: Europäische Kommission betont die Notwendigkeit, die Gesundheitssysteme in der EU wirksamer, zugänglicher und belastbarer zu gestalten
In einer angenommen Mitteilung legt die Kommission einen EU-Plan vor, mit dem die Gesundheitssysteme in der EU in die Lage versetzt werden sollen, die aktuellen Herausforderungen und Belastungen zu bewältigen. Darin werden eine Reihe von Initiativen hervorgehoben, die die EU entwickeln oder ausbauen kann, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewünschte qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen. Im Mittelpunkt stehen dabei Verfahren und Instrumente, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, ihre Gesundheitssysteme im Einklang mit den Reformempfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters wirksamer, zugänglicher und belastbarer zu gestalten.
Die Mitgliedstaaten werden auch dazu aufgerufen, die europäischen Finanzierungsinstrumente, wie die Strukturfonds, zur Durchführung der empfohlenen Reformen zu nutzen.
Tonio Borg, der EU-Kommissar für Gesundheit, sagte: "In den letzten Jahren hat die Kommission aufgrund der Wirtschaftskrise und auf Bitten der Mitgliedstaaten die Frage der Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme unter die Lupe genommen. Ich bin davon überzeugt, dass wir eine solide Evidenzbasis der Grundsätze und Instrumente erarbeitet haben, die die Mitgliedstaaten dabei unterstützen können, wirksame, zugängliche und belastbare Gesundheitssysteme zu entwickeln, die nicht nur für mehr Lebensjahre sorgen, sondern diese Jahre auch mit Leben füllen."

30.04.14 - Vipcon wird Partner der ASG für Governance-, Risk- und Compliance-Lösungen
Das BSM-Beratungshaus Vipcon und ASG Software Solutions arbeiten ab sofort als offizielle Partner zusammen. Durch die Kooperation erweitert Vipcon ihr IT-Beratungsspektrum im Bereich Governance, Risk & Compliance (GRC). Als Technologischer Systemintegrator übernimmt das Unternehmen auch die Implementierung von Lösungen der ASG. Die Partnerschaft adressiert zunächst den deutschen Markt. Gemeinsame Aktivitäten in Österreich und in der Schweiz sind geplant.
ASG hilft Unternehmen mit spezialisierten Software-Lösungen, das Informationsmanagement so zu gestalten, dass sie die zunehmende Komplexität immer größerer Datenmengen beherrschen und einen spürbaren Mehrwert aus ihren Daten und Dokumenten ziehen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass rechtliche Vorgaben, wie etwas BCBS239 für Banken oder Solvency II für Versicherungen, erfüllt und Risiken der verteilten Datenhaltung vermieden werden. ASG bietet hierfür Lösungen für ein plattformübergreifendes Enterprise Records Management und Metadaten-Management an. Zu den Anwendern der Content-Lösungen von ASG zählen führende Unternehmen wie Postbank, Bank of America, Cisco oder Ebay.
"Das Thema 'Content & Compliance' passt ganz hervorragend in unser Portfolio. Unsere bisherigen Produkte stellen Compliance von IT-Prozessen und Systemen sicher. Mit ASG ergänzen wir die Ebene der Daten und Inhalte. Kunden mit hohen Compliance-Anforderungen profitieren in Zukunft also ganz besonders von unserer Kooperation mit der ASG im Bereich Content, Records-Management und Compliance", beschreibt Andreas Kunz, CEO und Mitglied der Geschäftsführung der Vipcon die Vorteile der Partnerschaft.

30.04.14 - Neue Korruptionsregister in Hamburg und Schleswig-Holstein - Compliance-Zertifikat findet erstmals Erwähnung
Die Gesetzgeber werden in Sachen Korruptionsbekämpfung aktiv. Aus Nordrhein-Westfalen kommt die Initiative zur Einführung eines Unternehmensstrafrechtes und auch ein Hinweisgeberschutzgesetz steht im Raume. Die Einführung eines Korruptionsregisters auf Bundesebene wird diskutiert – doch freilich kommt die Regelung der Abgeordnetenbestechung nicht voran.
Zum Dezember 2013 wurde in Hamburg ein Korruptionsregister unter dem Titel "Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs" (GRfW) eingeführt. Schleswig-Holstein wird in Kooperation mit Hamburg folgen. Das Hamburger Gesetz verdient besondere Aufmerksamkeit, da erstmals ein Compliance-Zertifikat Erwähnung findet.


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