30.05.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Handbuch soll insbesondere Behörden in lokalen Gemeinden und ländlichen Gebieten helfen, öffentliche Mittel angemessen für den Breitbandausbau einzusetzen
Bereits mit der Angebotserstellung muss das Unternehmen im Prinzip die Weichen für einen erfolgreichen Forderungseinzug stellen



30.05.14 - Offene Rechnungen: Zeitnah und konsequent handeln! - Ein paar Tipps können helfen
Ein oder zwei offene Rechnungen sind für einen Unternehmer ärgerlich, lassen sich aber, je nach Höhe, oft noch verschmerzen. Hat ein Betrieb aber gleichzeitig mit mehreren säumigen Zahlern zu kämpfen, kann das für kleinere und mittelständische Unternehmen zur Existenzbedrohung werden.
"Leider erleben wir es in unserem Geschäftsalltag immer wieder, dass Unternehmer nicht selten auch selbst etwas dazu beitragen, dass sie in diese Situation geraten: Sie betreiben den Forderungseinzug nicht zeitnah und konsequent genug", weiß Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, aus Erfahrung zu berichten. "So zügig und gewissenhaft wie ein Unternehmer den Auftrag eines Kunden abarbeitet, so zügig und gewissenhaft sollte er auch für sich selbst tätig werden."
Bereits mit der Angebotserstellung stellt man im Prinzip die Weichen für einen erfolgreichen Forderungseinzug. Bei "Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs" (dazu gehören z.B. Einkäufe im Zusammenhang mit Kleidung, Nahrung, Gesundheit, Wohnung, Freizeit, sowie der Abschluss gängiger Versicherungen wie Kranken-, Sach- und Unfallversicherungen) ist es z.B. anzuraten, soweit möglich die Namen beider Ehegatten bereits bei der Angebotsabgabe (sowie auch allen weiteren Schritten) zu vermerken. Da für die oben angeführte Art von Geschäften die Solidarhaftung von Ehegatten gilt, kann man sich so bei einem späteren Zahlungsverzug lästiges Nachfragen und Recherchieren ersparen. Ebenso sollten die eigenen Geschäftsbedingungen bereits jetzt beigefügt werden (s.u.). Für alle Unternehmer aber gilt: Von der Angebotsabgabe an jeden einzelnen Schritt unbedingt schriftlich festhalten!

30.05.14 - Compliance im Arbeitsrecht: Unwirksamkeit einer Kündigung trotz Interessenausgleichs mit Namensliste
Das LAG Hamm hat mit Urteil vom 10.12.2013 (9 Sa 689/13) die Kündigung eines Arbeitnehmers, der in einem Interessenausgleich mit Namensliste genannt wurde, gleich aus mehreren Gründen für unwirksam erklärt. Für Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des Agad Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., zeigt diese Entscheidung besonders deutlich, welche Schwierigkeiten selbst beim Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste entstehen können.
"Der auf der Namensliste stehende Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, die Auswahlkriterien zu erfahren, die zu seiner Aufnahme auf die Liste geführt haben. Eine zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber "ausgeklüngelte Namensliste" hilft daher im Streitfall wenig. Der Arbeitgeber muss später eintretende Umstände, wie das freiwillige Ausscheiden rentennaher Mitarbeiter oder auch Veränderungen bei den Sozialdaten Familienstand und Unterhaltspflichten, noch nachträglich zugunsten der Arbeitnehmer auf der Namensliste berücksichtigen", erklärt der Agad-Hauptgeschäftsführer.

30.05.14 - Wachsende Herausforderungen für effizientes Compliance-Management
Compliance ist heute flächendeckend eines der Top-Themen in deutschen Unternehmen. Mit der Erfüllung von Compliance-Maßnahmen kommen Unternehmen ihrer Pflicht zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, anderen externen, zum Beispiel brancheninternen Regularien und unternehmensintern festgelegten Standards nach. Für Unternehmen sämtlicher Branchen gibt es Richtlinien, die in die Arbeitsabläufe etabliert werden müssen und deren Einhaltung von den Zuständigen trainiert und wiederholt überprüft werden muss. Compliance betrifft dabei Unternehmen jeder Größe. Für die Überprüfung der Einhaltung interner und externer Standards sind in vielen Unternehmen dedizierte Compliance Officer oder Manager zuständig.
Die in den letzten Jahren gestiegenen Anforderungen an die Compliance-Verantwortlichen sind vor allem im Banken- und Versicherungs-Sektor ersichtlich. "Banken und Versicherer sehen sich einem immer höher werdenden regulatorischen Druck ausgesetzt, der auch Einfluss auf Geschäftsprozesse wie zum Beispiel die Anlageberatung hat. In diesem Schritt wird die Entwicklung von internen Compliance-Strukturen, die mit verstärkter Beratung und Überwachung erst zu einer adäquaten Compliance-Kultur führen können, weiter zunehmen", weiß Hartmut Renz, Rechtsanwalt bei Kaye Scholer LLP.

30.05.14 - Siebte Novelle der Verpackungsverordnung: Neue Regelungen für die Sammlung von Verpackungsmüll
Um Fehlentwicklungen beim Grünen Punkt entgegenzuwirken, sollen neue Regelungen für die Sammlung von Verpackungsmüll beschlossen werden. Entsprechende Änderungen sieht die von der Bundesregierung beschlossene Siebte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vor, die dem Bundestag jetzt als Drucksache (18/1281) vorliegt. Bundestag und Bundesrat müssen ihr noch zustimmen.
Die Bundesregierung begründet die Notwendigkeit der Novelle mit "offenkundigem Missbrauch und Umgehung einzelner Regelungen der Verpackungsverordnung". Dies führe zu einer Verzerrung des Wettbewerbs auf der Ebene der dualen Systeme. So nutzten einige duale Systeme offenbar zunehmend "Schlupflöcher", um Verpackungsmengen der Lizenzierungspflicht zu entziehen und damit Kosten zu sparen.

30.05.14 - Neues Handbuch über staatliche Beihilfen für den Breitbandausbau in der EU
Die Europäische Kommission veröffentlichte neue Leitlinien zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei Investitionen in den Breitbandausbau. Das Handbuch ist eine Hilfestellung für Behörden, die in den Breitbandsektor investieren oder die Kofinanzierung von Projekten mit den EU-Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) planen.
Neelie Kroes, für die Digitale Agenda zuständiges Kommissionsmitglied und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, erklärte hierzu: "Breitbandnetze beschleunigen das Wirtschaftswachstum. Dieses Handbuch hilft insbesondere Behörden in lokalen Gemeinden und ländlichen Gebieten, öffentliche Mittel angemessen für den Breitbandausbau einzusetzen, damit Bürgerinnen und Bürger überall schnellere und bessere Breitbandverbindungen nutzen können."


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