13.08.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1,3 Mio. Euro gegen drei Lieferanten der Bundeswehr verhängt, die sogenannte Laufpolster und Schwingungsdämpfer für militärische Fahrzeuge vertreiben
Eine wachsende Zahl privater Krankenversicherungen bietet Apps an, durch die Versicherte zum Nachweis gesunden Verhaltens mit der Versicherung kommunizieren und Daten über die Wahrnehmung von Vorsorgeuntersuchungen oder sportliche Aktivitäten übermitteln können



13.08.15 - Neue Bedingungen für öffentlichen Einkauf von Software
Vertreter der öffentlichen Hand und des Digitalverbands Bitkom haben sich auf neue Einkaufsbedingungen für IT-Standardsoftware verständigt. Für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware steht nun ein aktualisiertes Paket an Musterverträgen zur Verfügung: die so genannten "EVB-IT Überlassung A und Pflege S". Die "Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen" (EVB-IT) umfassen insgesamt zehn Vertragstypen, die von Bundes- und Landesbehörden sowie Kommunen und sonstigen öffentlichen Organisationen bei der Auftragsvergabe genutzt werden, darunter zwei für Standardsoftware. Diese sind nun überarbeitet worden. "Öffentliche Hand und IT-Anbieter haben ein starkes gemeinsames Interesse daran, dass die Überlassung und Pflege von Standardsoftware gut funktioniert. Standardsoftware wird schließlich in der gesamten Verwaltung über alle Behörden und Einrichtungen hinweg eingesetzt", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Wir begrüßen sehr, dass es erneut gelungen ist, ausgewogene und praxistaugliche Regelungen zu vereinbaren."

13.08.15 - Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Rüstungslieferanten wegen Kartellabsprachen
Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1,3 Mio. Euro gegen drei Lieferanten der Bundeswehr verhängt, die sogenannte Laufpolster und Schwingungsdämpfer für militärische Fahrzeuge vertreiben. Bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich um die GMT Gummi-Metall-Technik GmbH, Bühl, die Paar Logistik GmbH, Aichach, und die Willbrandt KG, Hannover. Gegen ein weiteres an den Absprachen beteiligtes Unternehmen, die Diehl Defence Land Systems GmbH, Freisen (hier: Werk Remscheid), wurde in Anwendung der Bonusregelung des Amtes kein Bußgeld verhängt, da das Unternehmen das Kartell gegenüber dem Bundeskartellamt angezeigt hatte. Den Unternehmen wird vorgeworfen, in den Jahren 2010 bis 2014 bei Ausschreibungen des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr ("BAAINBw", früher: Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung, "BWB") über die Beschaffung von Laufpolstern bzw. Schwingungsdämpfern Preisabsprachen sowie Absprachen über gegenseitige Unterbeauftragungen getroffen zu haben.

13.08.15 - Andrea Voßhoff warnt vor dem Einsatz von Fitness-Apps durch Krankenkassen
Eine wachsende Zahl privater Krankenversicherungen bietet Apps an, durch die Versicherte zum Nachweis gesunden Verhaltens mit der Versicherung kommunizieren und Daten über die Wahrnehmung von Vorsorgeuntersuchungen oder sportliche Aktivitäten übermitteln können.
Gesundheits-Apps, die auf Smartphones und Tablets geladen werden oder sich auf sogenannten Smartwatches befinden, erfassen zum Teil sehr sensible Gesundheitsdaten. Herzfrequenz, Trainingszustand, Essverhalten oder die komplette Krankengeschichte können erhoben werden. Andrea Voßhoff sagte: "Immer mehr Krankenkassen zeigen Interesse am Einsatz derartiger Anwendungen. Allen Anwendern, die Fitness-Apps freiwillig herunterladen, rate ich, nicht unbedacht mit ihren sensiblen Gesundheitsdaten umzugehen und die kurzfristigen finanziellen Vorteile, welche die Datenoffenbarung vielleicht mit sich bringt, gegen die langfristigen Gefahren abzuwägen."

13.08.15 - Varonis Systems: "Es ist beängstigend, dass so viele Leute es als normal erachten, dass Mitarbeiter Zugriff auf Daten haben, die sie gar nicht benötigen"
Laut einer Studie von Varonis Systems sind mehr als 50 Prozent der befragten IT-Sicherheitsfachleute nicht überrascht, dass Endnutzer auf mehr Unternehmensdaten Zugriff haben, als es erforderlich wäre. Die Umfrage wurde bei den größten IT-Sicherheitsmessen in Europa und den USA, der Infosecurity Europe in London und der RSA Conference in San Francisco, durchgeführt. Bei einer aktuellen Studie des Ponemon Institute hatten bereits 71 Prozent der Endnutzer angegeben, auf Unternehmensdaten zugreifen zu können, die nicht für ihre Augen bestimmt seien. Gemäß der jüngsten Umfrage von Varonis glaubten 17 Prozent der Befragten sogar, die tatsächliche Zahl läge noch höher. Laut der Umfrage von Varonis waren 59 Prozent der Befragten nicht überrascht, dass mehr als drei Viertel der Mitarbeiter erklärten, ihr Unternehmen könne keine Angaben dazu machen, was mit ihren verlorenen Daten, Dateien und E-Mails passiert war. 21 Prozent glaubten zudem, dass diese Zahl noch höher sei.

13.08.15 - Sozialstandards: Neuer Verhaltenskodex für europäische Einzelhändler
Die "Business Social Compliance Initiative" (BSCI) hat den für ihre Mitglieder und deren Geschäftspartner verbindlichen Verhaltenskodex neu gefasst. Ab sofort gelten die darin festgelegten Grundsätze nicht nur für direkte Lieferanten, sondern für alle an der Lieferkette beteiligten Unternehmen. Darüber hinaus wurde die Zahlung eines Existenzlohns in den Kodex aufgenommen. In der BSCI haben sich über 1.500 europäische Handelsunternehmen zusammengeschlossen mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen in der weltweiten Lieferkette zu verbessern. "Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Lieferländern ist ein anspruchsvoller Prozess, in dem wir mit dem neuen Verhaltenskodex einen weiteren Schritt nach vorne machen wollen", sagte Jens Nagel, Hauptgeschäftsführer der Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels e.V. (AVE). Die BSCI war vor 13 Jahren u.a. von der AVE ins Leben gerufen worden. "Wir und die über 1.500 BSCI-Mitgliedsunternehmen verstehen den neuen Kodex als Selbstverpflichtung an der wir uns ab sofort messen lassen wollen."


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