19.03.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das in der vergangenen Legislaturperiode in das Urheberrecht eingefügte "Leistungsschutzrecht für Presseverleger" bleibt umstritten
Der Bitkom unterstützt die Forderungen nach Abschaffung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage



19.03.15 - Leistungsschutzrecht: Langwierige Rechtsstreitigkeiten bremsen Start-ups aus
Der Bitkom unterstützt die Forderungen nach Abschaffung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage. "Die Bundesregierung hat das Leistungsschutzrecht trotz Warnungen von Rechtsexperten und gegen den Willen zahlreicher Wirtschaftsverbände beschlossen. Zwei Jahre später bewahrheiten sich die angekündigten negativen Folgen des Gesetzes", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder im Vorfeld einer Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages. Dabei wird der von der Opposition eingebrachte Antrag auf Aufhebung des Gesetzes beraten. So hat das Leistungsschutzrecht zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt. Start-up-Suchmaschinen und News-Aggregatoren wurden vor die Wahl gestellt, ihren Dienst zu beschränken oder einzustellen.

19.03.15 - eco fordert: Leistungsschutzrecht abschaffen, modernes europäisches Urheberrecht entwickeln
Zur Anhörung über die von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken geforderten Aufhebung des Leistungsschutzrechts sagte eco-Vorstand Politik und Recht Oliver Süme: "eco hat sich in der Vergangenheit stets gegen die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger ausgesprochen, da es der Grundidee des freien Informationsaustauschs im Internet widerspricht und ökonomisch – für alle Seiten – nur Nachteile mit sich bringt. Das Leistungsschutzrecht wirkt sich vor allem investitions- und innovationshemmend auf neue Geschäftsmodelle und Start-ups aus."

19.03.15 - Frauenquote: Nach Angaben der Regierung sind von dieser Regelung 108 Unternehmen betroffen
Der Familienausschuss hat grünes Licht für die Frauenquote von 30 Prozent in Aufsichtsräten börsennotierter und mitbestimmungspflichtiger Unternehmen gegeben, die am 6. März vom Bundestag gebilligt wurde. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3784) verabschiedete der Ausschuss in geänderter Fassung ohne Gegenstimmen. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Die Quote soll laut des von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Gesetzentwurfes ab 2016 sukzessive umgesetzt werden.

19.03.15 - Marktortprinzip beim Datenschutz elementar: Auf dem europäischen Markt agierende Unternehmen müssten sich an europäische Datenschutzvorschriften halten, auch wenn sie keine Niederlassung in der EU haben
Ein hohes und europaweit einheitliches Datenschutzniveau kann auch für den Mittelstand sowie für Startup-Unternehmen ein Vorteil im internationalen Wettbewerb sei. Diese Ansicht vertrat die Mehrheit der am Mittwoch zu einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses Digitale Agenda geladenen Experten. Gleichzeitig waren sie der Meinung, dass der Datenschutz einer Weiterentwicklung von Big Data nicht im Wege stehe. Dazu müsse man bei der Anonymisierung und Pseudonymisierung von Daten vorankommen, hieß es. Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), machte deutlich, dass es beim Datenschutz um den Schutz des Einzelnen vor Missbrauch seiner Daten gehe.

19.03.15 - Leistungsschutzrecht stärkt die Monopolstellung von Google
Das in der vergangenen Legislaturperiode in das Urheberrecht eingefügte "Leistungsschutzrecht für Presseverleger" bleibt umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses deutlich, bei der über einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Abschaffung des Leistungsschutzrechts diskutiert wurde. Von den sieben geladenen Experten sprachen sich vier für die sofortige Abschaffung aus. Drei Sachverständige plädierten dafür, an der Urheberrechtsgesetznovellierung festzuhalten. Ziel des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger ist es, den Verlagen das ausschließliche Recht einzuräumen, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Suchmaschinenbetreiber sollen demnach für die Nutzung von Textausschnitten Lizenzen erwerben.


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