19.08.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Unternehmen in Deutschland verfügen bei der Absicherung ihrer IT-Systeme vor Cyberangriffen über einen guten Basisschutz, investieren aber noch zu selten in umfassende Sicherheitsmaßnahmen
Die Europäische Kommission hat zwei förmliche Kartellrechtsuntersuchungen eingeleitet. Gegenstand ist eine mögliche missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung seitens des Unternehmens Qualcomm in Bezug auf Basisband-Chipsätze, die in Unterhaltungselektronik verwendet werden



19.08.15 - Kartellrecht: Europäische Kommission eröffnet zwei förmliche Prüfverfahren gegen Chipsatz-Anbieter Qualcomm
Die Europäische Kommission hat zwei förmliche Kartellrechtsuntersuchungen eingeleitet. Gegenstand ist eine mögliche missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung seitens des Unternehmens Qualcomm in Bezug auf Basisband-Chipsätze, die in Unterhaltungselektronik verwendet werden. In der ersten Untersuchung wird geprüft, ob Qualcomm gegen EU-Kartellrechtvorschriften verstoßen hat, die den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbieten, indem es mit finanziellen Anreizen versucht hat, Kunden davon zu überzeugen, dass sie die Basisband-Chipsätze ausschließlich oder fast ausschließlich bei Qualcomm kaufen. Die zweite Untersuchung wird sich damit befassen, ob Qualcomm eine aggressive Preisstrategie verfolgte, indem es nicht kostendeckende Preise verlangt, um Wettbewerber vom Markt zu verdrängen.

19.08.15 - Fusionskontrolle: Europäische Kommission leitet eingehende Prüfung der geplanten Übernahme des Getränkedosenherstellers Rexam durch Ball ein
Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die von der Ball Corporation geplante Übernahme der Rexam (Vereinigtes Königreich) mit der EU-Fusionskontrollverordnung vereinbar ist. Die Kommission hat Bedenken, dass das Vorhaben den Wettbewerb auf dem Markt für die Herstellung von Getränkedosen und Aluminiumflaschen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beeinträchtigen könnte. Nun muss die Kommission innerhalb von 90 Arbeitstagen, d. h. bis zum 25. November 2015, eine eingehende Prüfung durchführen, um festzustellen, ob sich die Bedenken bestätigen. Die Einleitung der Prüfung lässt keine Schlüsse auf das Ergebnis zu. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: "Fast jeder von uns kauft Getränke in Dosen – sie sind praktisch und es gibt sie überall. Es ist daher sehr wichtig, dass die Kommission dafür sorgt, dass die Übernahme von Rexam durch Ball den wirksamen Wettbewerb nicht einschränkt. Sonst könnte es zu Preiserhöhungen kommen, die an die Verbraucher weitergegeben werden."

19.08.15 - Unternehmen müssen bei IT-Sicherheit nachbessern
Die Unternehmen in Deutschland verfügen bei der Absicherung ihrer IT-Systeme vor Cyberangriffen über einen guten Basisschutz, investieren aber noch zu selten in umfassende Sicherheitsmaßnahmen. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.047 Sicherheitsverantwortlichen ergeben. Danach nutzen alle befragten Unternehmen Virenscanner, Firewalls sowie einen Passwortschutz für Computer und andere Kommunikationsgeräte. Diese Funktionen sind in der Regel in den gängigen Betriebssystemen wie Windows enthalten. Immerhin vier von fünf (80 Prozent) Unternehmen verschlüsseln zudem ihre Netzwerkverbindungen. Dagegen verschlüsselt nicht mal die Hälfte (45 Prozent) Daten auf Festplatten oder anderen Datenträgern. Nur 40 Prozent setzen auf eine Verschlüsselung ihres E-Mail-Verkehrs.

19.08.15 - Stromnetze: Mehr Effektivität und Transparenz bei der Netzregulierung gefordert
Seit zehn Jahren werden Stromnetzbetreiber in Deutschland reguliert, um Kunden vor überhöhten Preisen zu schützen. Zum Jubiläum am 13. Juli 2015 zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz: "Die Anreizregulierung hat sich im Kern bewährt. Um die Stromverbraucher vor unnötigen Kosten zu schützen, muss sie aber deutlich effektiver werden", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Voraussetzung sei vor allem eins: mehr Transparenz. Knapp 18 Milliarden Euro zahlen die Stromkunden jedes Jahr für den Betrieb der Netze. Nach Ansicht des vzbv könnten die Kosten deutlich niedriger sein. "Es ist noch jede Menge Luft im System", so Müller. Die Regulierung durch die Bundesnetzagentur setze den Netzbetreibern zwar gewisse Grenzen bei der Preisgestaltung – ob diese angemessen seien, sei aber mehr als fraglich.

19.08.15 - Die Übermittlung personenbezogener Daten durch Unternehmen im Rahmen freiwilliger Kooperation mit Aufsichts- und Ermittlungsbehörden - Teil 2
Im ersten Teil dieses Beitrages (abgedruckt in CCZ, 2015, 98 ff.) haben die Verfasser das Phänomen der Preisgabe von Informationen durch Unternehmen im Rahmen freiwilliger Kooperation mit deutschen Aufsichts- und Ermittlungsbehörden zunächst begrifflich gefasst, indem sie die freiwillige von der verpflichtenden Preisgabe von Informationen durch Unternehmen an solche Behörden abgegrenzt haben. Anschließend haben die Verfasser im Detail aufgezeigt, welchen Regeln die freiwillige Übermittlung personenbezogener Daten durch ein Unternehmen an deutsche Aufsichts- und Ermittlungsbehörden folgt, wobei sie einen besonderen Schwerpunkt auf die freiwillige Preisgabe von Bankkundendaten durch Kreditinstitute gelegt haben. Im zweiten dieses Beitrages erörtern die Verfasser, unter welchen Voraussetzungen deutsche Unternehmen personenbezogene Daten freiwillig an ausländische Aufsichts- und Ermittlungsbehörden übermitteln dürfen (IV.). Auch dabei richten sie wieder ein besonderes Augenmerk auf die freiwillige Preisgabe von Bankkundendaten durch Kreditinstitute (IV.4.).


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