20.08.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der X. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat sich mit Urteil vom 25. März 2015 (X R 20/13) zu der Schätzungsmethode des Zeitreihenvergleichs geäußert
Die Europäische Kommission will, dass das Energielabel verständlicher wird - Viele Verbraucher verstehen die Aussagen des Labels nicht



20.08.15 - Das ICC Toolkit zur kartellrechtlichen Compliance auf Deutsch und das ICC KMU-Toolkit ("SME Toolkit")
Am 15.10.2014 hat ICC Germany e.V., das deutsche Nationalkomitee der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce - "ICC"), die deutsche Sprachfassung des ICC Toolkit zur kartellrechtlichen Compliance veröffentlicht ("ICC Toolkit"). Die ICC Wettbewerbskommission (Commission on Competition) hat ferner in Sydney am 27.4.2015 anlässlich des 7th Annual ICC Roundtable on Competition Policy zunächst in englischer Sprache - ein kurzes wettbewerbsrechtliches Toolkit speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vorgestellt ("ICC SME Toolkit" bzw. "KMU-Toolkit"). Der Beitrag stellt die beiden Toolkits im Überblick vor und erläutert ihre jeweilige Zielsetzung sowie praktische Einsatzmöglichkeiten. Zugleich skizzieren wir neuere Entwicklungen in der Diskussion darüber, wie bessere, "smarte" Sanktionsmechanismen durch eine Berücksichtigung der konkreten Compliance-Anstrengungen Kartellrechtsverstöße noch wirksamer verhindern helfen könnten.

20.08.15 - Überarbeitung der Rechtsvorschriften zur Energieeffizienzkennzeichnung
Im Rahmen der Strategie der Energieunion, die von der Kommission im Februar 2015 auf den Weg gebracht wurde, schlägt die Kommission eine Überarbeitung der Rechtsvorschriften zur Energieeffizienzkennzeichnung vor. Die vorgeschlagene Überarbeitung gewährleistet Kohärenz und Kontinuität und sorgt dafür, dass Kunden fundiertere Kaufentscheidungen treffen können, die ihnen Energie und Geld sparen helfen. Sie leistet außerdem einen direkten Beitrag zum Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" der Energieunion. Damit Verbraucher sich ein genaueres Bild von der Energieeffizienz eines Produkts machen können, für die es derzeit mehrere Skalen gibt (von A bis G, von A+++ bis D, usw.), und um die Einhaltung der Anforderungen durch Hersteller und Einzelhändler zu verbessern, schlägt die Europäische Kommission das folgende überarbeitete System zur Energieeffizienzkennzeichnung vor.

20.08.15 - EuGH-Vorlage zur Reichweite des Vorsteuerausschlusses bei einem zu weniger als 10 Prozent für steuerpflichtige Umsätze und im Übrigen zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben genutzten Gegenstand
Mit Beschluss vom 16. Juni 2015 (XI R 15/13) hat der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eine Frage zum Vorsteuerabzug bei Anschaffung zu weniger als 10 Prozent für steuerbare und steuerpflichtige Tätigkeiten und im Übrigen zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben genutzter Gegenstände vorgelegt. In der Sache ging es um den anteiligen Vorsteuerabzug eines Landkreises (des Klägers) bei Erwerb von Arbeitsmaschinen, die er in seinem Kreisstraßenbetrieb als Träger der Straßenbaulast zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben und zu 2,65 Prozent wie ein privates Unternehmen zur Erbringung steuerpflichtiger Leistungen gegenüber Dritten nutzte.

20.08.15 - BFH: Schätzungsmethode des "Zeitreihenvergleichs" nur unter Einschränkungen zulässig
Der X. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat sich mit Urteil vom 25. März 2015 (X R 20/13) zu der Schätzungsmethode des Zeitreihenvergleichs geäußert. Diese Methode wird von der Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen insbesondere bei Gastronomiebetrieben zunehmend häufig angewandt. Dabei handelt es sich um eine mathematisch-statistische Verprobungsmethode, bei der die jährlichen Erlöse und Wareneinkäufe des Betriebs in kleine Einheiten --regelmäßig in Zeiträume von einer Woche-- zerlegt werden. Für jede Woche wird sodann der Rohgewinnaufschlagsatz (das Verhältnis zwischen Erlösen und Einkäufen) ermittelt. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass der höchste Rohgewinnaufschlagsatz, der sich für einen beliebigen Zehn-Wochen-Zeitraum ergibt, auf das gesamte Jahr anzuwenden ist. Dadurch werden rechnerisch zumeist erhebliche Hinzuschätzungen zu den vom Steuerpflichtigen angegebenen Erlösen ausgewiesen.

20.08.15 - Umfragen zeigen, dass Verbraucher das Energielabel nicht mehr verstehen, das die Energieeffizienz-Klasse A+ bereits als schlechte Geräteklasse auszeichnet
Die Europäische Kommission will, dass das Energielabel verständlicher wird. Viele Verbraucher verstehen die Aussagen des Labels nicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützt die Pläne, fordert aber zusätzliche Regelungen für den Übergang. Auch die Vorschläge der EU-Kommission für einen einheitlichen europäischen Strommarkt sind noch ausbaufähig. Umfragen zeigen, dass Verbraucher das Energielabel nicht mehr verstehen, welches die Energieeffizienz-Klasse A+ bereits als schlechte Geräteklasse auszeichnet. Die neue Verordnung sieht vor, dass alle Produkte wieder auf eine Skala von A-G zurückgestuft werden. Alle A+++-Stufen entfallen. Die siebenstufige Farbskala bleibt bestehen.


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ein besonderes Augenmerk auf die freiwillige Preisgabe von Bankkundendaten durch Kreditinstitute (IV.4.).


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