03.05.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Kernelement der neuen EVB-IT ist eine verpflichtende "No backdoors"-Klausel": Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) begrüßt diese Präzisierung ausdrücklich
Nach über 25 Jahren ohne Novellierung der Rechtsgrundlagen hat der Gesetzgeber nun reagiert, um das Rechtsumfeld der Spezialkreditinstitute sowohl den veränderten wirtschaftlichen als auch regulatorischen Rahmenbedingungen anzupassen



03.05.16 - Unternehmen müssen umfangreichen datenschutzrechtlichen Transparenz- und Dokumentationspflichten nachkommen
Bitkom hat eine Neuauflage des Praxisleitfadens "Das Verfahrensverzeichnis" veröffentlicht. Ein Verfahrensverzeichnis ist das zentrale Instrument der betrieblichen Datenschutzbeauftragten zur Umsetzung der Transparenzpflichten aus dem Bundesdatenschutzgesetz. Laut Gesetz kann jeder Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten von ihm verarbeitet werden. "Das Verfahrensverzeichnis dient dazu, Privatpersonen, Geschäftspartnern oder den Datenschutzbehörden Auskünfte über die Verarbeitung erteilen zu können", sagt Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit.

03.05.16 - Neue EVB-IT: "No backdoors"-Klausel für Hardware-Beschaffung der öffentlichen Hand
Der IT-Planungsrat, das zentrale Gremium für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnik, hat neue "Ergänzende Vertragsbedingungen" (EVB-IT) für die Beschaffung von Hardware beschlossen. Kernelement der neuen EVB-IT ist eine verpflichtende "No backdoors"-Klausel". Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) begrüßt diese Präzisierung ausdrücklich

03.05.16 - EU-DSGVO: Was Unternehmen, die SAP nutzen, in Zukunft achten müssen und wie sie sich vorbereiten können
Im Frühjahr 2018 sollen die neuen Datenschutzbestimmungen, EU-DSGVO (General Data Protection Regulation – GDPR), in Kraft treten. Für Unternehmen jeder Größe, die Daten sammeln, speichern und verarbeiten, bringt dies eine höhere Verantwortung für die Datensicherheit und umfangreichere Rechenschaftspflichten mit sich. Unternehmen haben außerdem nur zwei Jahre Zeit, die Einhaltung der neuen Vorschriften zur Speicherung und Verarbeitung von Kundendaten sicherzustellen. Ansonsten drohen ihnen bei Verstößen massive Bußgelder von bis zu 20 Million Euro oder 4 Prozent ihres Jahresumsatzes. Secude, Experte für Datensicherheits-Lösungen im SAP-Umfeld, hat die wichtigsten Schritte zur Vorbereitung für Unternehmen zusammengestellt.

03.05.16 - Die Novelle des Bausparkassengesetzes bringt Bausparkassen in Deutschland den notwendigen Handlungsspielraum, damit diese sich flexibel an die veränderten Marktbedingungen anpassen können
Im Dezember 2015 ist das zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen in Kraft getreten, das geänderte Bausparkassengesetz gilt seit 1. Januar 2016. Nach über 25 Jahren ohne Novellierung der Rechtsgrundlagen hat der Gesetzgeber nun reagiert, um das Rechtsumfeld der Spezialkreditinstitute sowohl den veränderten wirtschaftlichen als auch regulatorischen Rahmenbedingungen anzupassen. Vorrangiges Ziel der Gesetzesnovelle ist es, durch eine Ausweitung der zulässigen Geschäftsfelder und der Schaffung günstigerer Refinanzierungsmöglichkeiten, die Ertragslage der Bausparkassen dauerhaft zu sichern und zu stärken.


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