06.09.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Solidaritätszuschlags kommt Vorrang gegenüber dem Interesse des Steuerpflichtigen an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu
Der Bundesfinanzhof (BFH) hält an seiner Rechtsprechung fest, die bei einer sog. gleitenden Generationennachfolge die teilweise Übertragung Mitunternehmeranteilen steuerneutral ermöglicht und damit die Aufdeckung stiller Reserven vermeidet



06.09.16 - Umsatzsteuer: Anforderungen an zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen
Die beiden Umsatzsteuersenate des Bundesfinanzhofs (BFH) haben mit zwei am selben Tag getroffenen Vorabentscheidungsersuchen den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Klärung der Anforderungen gebeten, die im Umsatzsteuerrecht an eine ordnungsgemäße Rechnung zu stellen sind, damit der Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (Beschlüsse vom 6. April 2016 V R 25/15 und XI R 20/14).

06.09.16 - BFH verneint Steuerbelastung bei gleitender Generationennachfolge
Der Bundesfinanzhof (BFH) hält an seiner Rechtsprechung fest, die bei einer sog. gleitenden Generationennachfolge die teilweise Übertragung Mitunternehmeranteilen steuerneutral ermöglicht und damit die Aufdeckung stiller Reserven vermeidet. Dabei wendet sich der BFH in seinem Urteil vom 12. Mai 2016 IV R 12/15 ausdrücklich gegen einen Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung.

06.09.16 - BFH versagt vorläufigen Rechtsschutz gegen Solidaritätszuschlag
Dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Solidaritätszuschlags kommt Vorrang gegenüber dem Interesse des Steuerpflichtigen an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 15. Juni 2016 II B 91/15 unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls entschieden. Dem steht nicht entgegen, dass das Niedersächsische Finanzgericht mit Beschluss vom 21. August 2013 7 K 143/08 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erneut zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes angerufen hat.

06.09.16 - "11. Risk Management Congress 2016": Zweitägige Fachkonferenz zu Governance, Risikomanagement und Compliance
Die Risk Management Association e. V. (RMA), die unabhängige Interessenvertretung für das Thema Risikomanagement im deutschsprachigen Raum, veranstaltet am 19. und 20. September den 11. Risk Management Congress 2016 in Stuttgart. Die zweitägige Fachkonferenz zählt zu den renommiertesten Veranstaltungen rund um die Themen Governance, Risikomanagement und Compliance in der DACH-Region.


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