09.03.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Eine Innovation kann das Ergebnis eines ineffizienten und fehlerhaften Prozesses sein – widerspricht dies nicht der postulierten Prozessdisziplin eines Optimierungsprogramms mit dem Label Operational Excellence?
Akzeptiert der Kläger die Zurückweisung seiner Revision durch einen Gerichtsbescheid des Bundesfinanzhofs (BFH), indem er von seinem Recht auf Beantragung einer mündlichen Verhandlung keinen Gebrauch macht, kann das Bundesministerium der Finanzen (BMF) keine mündliche Verhandlung erwirken, auch wenn es die Begründung, auf die der BFH seine Entscheidung stützt, nicht für richtig hält



09.03.16 - Finanzmarkt-Compliance: Deutsche Kreditwirtschaft kritisiert unnötige Belastungen aus neuer Regulierung
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) kritisiert in einer aktuellen Stellungnahme gegenüber der Europäischen Kommission "unnötige Belastungen" aus neuen regulatorischen Vorgaben für das Bankgeschäft. Die Kosten, die aus der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen resultieren, machen insbesondere kleinen Instituten schwer zu schaffen. Erhebliche Kritik äußert die DK an den zu kurzen Umsetzungsfristen für viele regulatorische Anforderungen. Einzelne Regulierungsmaßnahmen mögen isoliert betrachtet angemessen erscheinen. In ihrer Summe, ihrer unübersichtlichen Vielzahl und ihren Wechselwirkungen greifen die einzelnen Regulierungen jedoch zu weit. Sie drohen sowohl Institute wie auch Aufseher zu überfordern.

09.03.16 - Nur eingeschränkte Rechte des Bundesfinanzministeriums bei Beteiligung an Revisionsverfahren
Akzeptiert der Kläger die Zurückweisung seiner Revision durch einen Gerichtsbescheid des Bundesfinanzhofs (BFH), indem er von seinem Recht auf Beantragung einer mündlichen Verhandlung keinen Gebrauch macht, kann das Bundesministerium der Finanzen (BMF) keine mündliche Verhandlung erwirken, auch wenn es die Begründung, auf die der BFH seine Entscheidung stützt, nicht für richtig hält. Dies entschied der BFH mit Beschluss vom 16. Dezember 2015 IV R 15/14 und lehnte damit einen vom BMF gestellten Antrag auf mündliche Verhandlung ab. An einem Revisionsverfahren vor dem BFH ist grundsätzlich von Seiten der Finanzverwaltung nur das beklagte Finanzamt (FA) beteiligt. Allerdings kann das BMF bei einer bundesgesetzlich geregelten Steuer - wie hier der Einkommensteuer - einem Verfahren beitreten (§ 122 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung) und erhält damit die Rechtsstellung eines Beteiligten.

09.03.16 - Gutschrift auf Kapitalkonto II einer Personengesellschaft bedeutet keine Gewährung von Gesellschaftsrechten
Bringt der Gesellschafter einer Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut gegen Gutschrift eines Betrags ausschließlich auf dem sogenannten Kapitalkonto II in die Gesellschaft ein, ist dieser Vorgang nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Juli 2015 IV R 15/14 als Einlage und nicht als entgeltliches Geschäft zu behandeln. Damit hat der BFH eine schon lange streitige Frage geklärt und dabei ausdrücklich der Rechtsauffassung des Bundesministeriums der Finanzen widersprochen. Im Urteilsfall hatte ein Landwirt den Abbau eines Bodenschatzes auf einem eigenen Grundstück durch eine eigens dafür gegründete Personengesellschaft vorgenommen.

09.03.16 - Prozesseffizienz versus Innovationsfähigkeit in der Unternehmenspraxis
Eine Innovation kann das Ergebnis eines ineffizienten und fehlerhaften Prozesses sein – widerspricht dies nicht der postulierten Prozessdisziplin eines Optimierungsprogramms mit dem Label Operational Excellence? Die Autoren erläutern mit Einblicken in die Unternehmen 3M und Best Buy, was in diesem Kontext zu beachten ist. Dabei arbeiten sie bei der Analyse von innerbetrieblichen Programmen unter dem Label Operational Excellence ein Spannungsverhältnis zwischen Effizienz und Innovation heraus.


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