10.02.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Einsatz von Verschlüsselungsverfahren für den Schutz von privaten Daten kommt nur langsam voran
Viele klassische Geschäftsmodelle haben ausgedient – neue Ansätze zur Kundenbindung müssen her



10.02.16 - Verschlüsselung von E-Mails kommt nur langsam voran
Der Einsatz von Verschlüsselungsverfahren für den Schutz von privaten Daten kommt nur langsam voran. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ergeben. Demnach verschlüsselten im vergangenen Jahr 15 Prozent der deutschen Internetnutzer E-Mails. Zum Vergleich: Im Jahr davor waren es mit 14 Prozent ähnlich viele. Allerdings verschlüsselten im Juli 2013, als die NSA-Affäre ins Rollen kam, laut einer Bitkom-Umfrage nur 6 Prozent der Internetnutzer ihre E-Mails. "Das Interesse an der Verschlüsselung von Daten ist bei den Nutzern nach einem kurzen Hoch nicht weiter gestiegen", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

10.02.16 - Versicherungswirtschaft: Als Belastungen für neues Wachstum gelten laut Umfrage vor allem die neuen Regulierungsvorschriften, insbesondere die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie sowie verschärfte Eigenkapitalvorschriften gemäß Solvency II
Viele klassische Geschäftsmodelle haben ausgedient – neue Ansätze zur Kundenbindung müssen her. Auf diese knappe Formel bringt der "Branchenkompass Insurance 2015" von Sopra Steria Consulting die aktuelle Stimmungslage der deutschen Assekuranz-Wirtschaft. Als Antwort auf wachsende Compliance-Anforderungen, das anhaltende Zins-Tief und den verschärften Wettbewerb wollen die meisten Versicherer ihre Digitalisierungsbemühungen in den nächsten zwei Jahren verstärken. Trotz der positiven gesamtwirtschaftlichen Wachstumserwartung blickt die deutsche Versicherungsbranche derzeit nicht besonders optimistisch in die Zukunft.

10.02.16 - Erstattung unionsrechtlicher Abgaben: Verzinsung ab dem Zeitpunkt ihrer Zahlung
Der VII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 22. September 2015 (VII R 32/14) entschieden, dass unionsrechtliche Abgaben, soweit sie zu Unrecht erhoben wurden und dem Abgabepflichtigen deshalb zu erstatten sind, ab dem Zeitpunkt ihrer Zahlung durch den Abgabepflichtigen zu verzinsen sind. Die Klägerin des Streitfalls ist ein Zucker erzeugendes Unternehmen, das für mehrere Wirtschaftsjahre eine auf Unionsrecht beruhende marktordnungsrechtliche Produktionsabgabe zu zahlen hatte. Die der Abgabenerhebung zugrundeliegende unionsrechtliche Verordnung zur Festsetzung der Produktionsabgaben im Zuckersektor wurde später vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) für nichtig erklärt, weil die Methode der Abgabenberechnung zu einer überhöhten Belastung der Zuckererzeuger geführt hat.

10.02.16 - Bundesgerichtshof zur Unwirksamkeit einer Formularklausel über die Nichtberücksichtigung zukünftiger Sondertilgungsrechte bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
Der unter anderem für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat auf die Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzvereins entschieden (Urteil vom 19. Januar 2016 – XI ZR), dass die Klausel in einem Darlehensvertrag zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher, wonach im Falle vorzeitiger Vollrückzahlung des Darlehens zukünftige Sondertilgungsrechte des Kunden bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unberücksichtigt bleiben, unwirksam ist. Der Kläger ist ein Verbraucherschutzverein, der als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen ist. Die beklagte Sparkasse vergibt unter anderem grundpfandrechtlich abgesicherte Darlehen an Verbraucher.


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