11.01.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


WLAN-Betreiber sind Zugangsanbieter und für den Inhalt übermittelter fremder Informationen nicht verantwortlich
Bundesregierung will mit der Änderung des Telemediengesetzes die Voraussetzungen schaffen, dass mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist



11.01.16 - Hamburger-Compliance-Zertifikat: Ein echtes System zur Zertifizierung von CMS
Einer der wichtigen Compliance-Trends ist die Frage der Außendarstellung von Compliance, insbesondere durch entsprechende Zertifikate. Für die Bereiche Datenschutz und IT-Sicherheit existieren seit geraumer Zeit zahlreiche Siegel von diversen Anbietern. Seit einiger Zeit wurden aber auch Standards und Zertifikate für Compliance-Management-Systeme (CMS) insgesamt entwickelt. Im Anschluss an die vorangegangenen Ausführungen zum IDW PS 980, ISO Standard 19600 – und demnächst dem TÜV-Compliance-Zertifikat – wird hier das Hamburger-Compliance-Zertifikat dargestellt.

11.01.16 - Zum aktuellen Stand des Risikomanagements in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gibt es bisher wenige substanzielle Ergebnisse
Die Umsetzung des Risikomanagements in kleinen und mittleren Unternehmen steht in der betriebswirtschaftlichen Literatur kaum im Fokus. Auf Basis einer umfangreichen Literaturanalyse wurden die bisher vorhandenen Studien bzw. Konzepte für kleine und mittlere Unternehmen ausgewertet und der weitere Forschungsbedarf identifiziert. Dabei hat sich gezeigt, dass jeweils nur Teilbereiche des Risikomanagements untersucht wurden und Aussagen zum Thema in kleinen Unternehmen bisher nicht vorliegen. Vor diesem Hintergrund ist das Ziel der vorliegenden Studie, in kleinen und mittleren Unternehmen den aktuellen Stand des Risikomanagements zu beleuchten und Handlungsvorschläge für deren Umsetzung bzw. Weiterentwicklung aufzuzeigen. Die Untersuchung erfolgt in deutschen, chinesischen und schottischen Unternehmen.

11.01.16 - WLAN-Gesetz: Entwurf sei außerdem europarechtswidrig?
Das von der Deutschen Bundesregierung ausgegebene Ziel einer stärkeren Verbreitung von Internet-Zugängen über WLAN ist von der Mehrzahl der Sachverständigen begrüßt, die vorgesehene Umsetzung durch den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (18/6745) jedoch überwiegend als unbrauchbar oder Verstoß gegen europäisches Recht angesehen worden. Mit der Änderung würden nicht Voraussetzungen geschaffen, dass mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar sei, urteilten die meisten Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie.

11.01.16 - Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme unter anderem klarstellende Formulierungen zum Haftungsausschluss von WLAN-Betreibern wegen illegaler Downloads durch Nutzer der Zugänge
Der Zugang zum Internet über Funknetze (WLAN) soll in Zukunft einfacher angeboten werden können. Die Deutsche Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (18/6745) eingebracht. Die Regierung will mit der Änderung die Voraussetzungen schaffen, dass mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist.


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