21.10.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Deutsche Bundesregierung lehnt eine Abschaffung der sogenannten Mindestbemessungsgrenze für Selbstständige in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab
Beschäftigte im Home-Office können ihre Mehrarbeit weniger gut durch Freizeit- oder Lohnausgleich kompensieren als ihre Kollegen im Büro



21.10.16 - Finanzmarkt-Compliance: Transaktionsdatenauswertung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Um die Sammlung und Auswertung von gemeldeten Wertpapier-Transaktionsdaten geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gefragt wird, ob die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Transaktionsdaten fortlaufend auswertet und ob auffällige Veränderungen der Handelsvolumina rund um Dividendenstichtage zwischen 2002 und 2016 festgestellt wurden.

21.10.16 - Mindestbemessungsgrenze für Selbstständige: Auch die freiwillig Versicherten hätten für einen umfassenden Versicherungsschutz angemessene Beiträge zu zahlen
Die Deutsche Bundesregierung lehnt eine Abschaffung der sogenannten Mindestbemessungsgrenze für Selbstständige in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab. Dies stünde im Widerspruch zum Solidarprinzip der GKV und wäre mit erheblichen Beitragsausfällen zulasten der Solidargemeinschaft verbunden, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

21.10.16 - Home-Office und Arbeitsrecht: Knapp ein Drittel der Betriebe biete seinen Beschäftigten die Möglichkeit, Home-Office zu nutzen
Beschäftigte im Home-Office können ihre Mehrarbeit weniger gut durch Freizeit- oder Lohnausgleich kompensieren als ihre Kollegen im Büro. Das geht aus einer Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Demnach können 6 Prozent der Beschäftigten ohne Home-Office Mehrarbeit nicht ausgleichen, bei Beschäftigten im Home-Office sind es dagegen 38 Prozent.

21.10.16 - Die Bundesregierung plant ein Gesetz zur Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze
Die geplante Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten "kann die Wahrscheinlichkeit erhöhen", dass Leiharbeitnehmer von den Entleihern in die Stammbelegschaft übernommen werden. Das schreibt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unterstützt werde diese Wirkung durch tarifvertragliche Regelungen, die nach einer bestimmten Einsatzdauer vorsehen, dass den Leiharbeitskräften ein Übernahmeangebot zu machen ist, heißt es in der Antwort weiter.


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