24.03.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Verspätungszuschlag für erheblich zu spät eingereichte Steuererklärung
Regelungs- und Durchsetzungsdefizite bei Kartellbehörden



24.03.16 - Mobilfunk: Unbegrenztes Datenvolumen darf nicht ausgebremst werden
Bietet ein Mobilfunkunternehmen einen Internet-Tarif mit "unbegrenztem" Datenvolumen an, darf es in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Geschwindigkeit der Datenübertragung nach Überschreiten eines Limits nicht drastisch einschränken. Das hat das Landgericht Potsdam (Urteil des LG Potsdam vom 14.01.2016, Az. 2 O 148/14, nicht rechtskräftig) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen E-Plus entschieden.

24.03.16 - Bürger, die ihre Steuererklärung mit erheblicher Verspätung einreichen, sollen einen Verspätungszuschlag zahlen
Das Besteuerungsverfahren in Deutschland soll modernisiert werden und in Zukunft weitgehend ohne schriftliche Belege auskommen. Nach dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahren (18/7457) sollen Bürger, die ihre Steuererklärung mit erheblicher Verspätung einreichen, einen Verspätungszuschlag zahlen. Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung sollen Steuererklärungen soweit möglich automatisiert bearbeitet werden.

24.03.16 - NSA-Spionagesoftware ist in der Lage, Kommunikationsdaten massenhaft zu erfassen und in großer Geschwindigkeit zu sortieren, zu analysieren und zu verknüpfen
Die Spionagesoftware "XKeyscore" wird beim Bundesamt für Verfasssungsschutz (BfV) in einer abgespeckten Variante genutzt, derzeit allerdings immer noch auf Probe. Sie sei für die Bedürfnisse ihrer Behörde auch nicht uneingeschränkt geeignet, berichtete am Donnerstag die Zeugin Doreen Delmdahl dem 1. Untersuchungssausschuss ("NSA"). Die 39-jährige Juristin ist seit 2008 beim Verfassungsschutz tätig, zunächst einige Monate in der Abteilung Islamismus, seither als G10-Sachverständige bei der Auswertung der Ergebnisse von Abhörmaßnahmen. Seit Anfang 2010 leitet sie in der Berliner Niederlassung das Referat 3G/6.

24.03.16 - Regelungs- und Durchsetzungsdefizite bei den Kartellbehörden
In der Praxis der Kartellbehörden gibt es Regelungs- und Durchsetzungsdefizite. Zu diesem Ergebnis kommt die Monopolkommission in ihrem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/7508) vorgelegten Sondergutachten gemäß Paragraf 44 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. In dem Sondergutachten erinnert die Kommission an das "Wurstkartell".


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