25.02.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Nach § 134 Abs. 1 InsO können unentgeltliche Leistungen des Schuldners, die in den letzten vier Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt sind, ohne weitere Voraussetzungen angefochten werden: Dies beruht auf dem Gedanken, dass der Empfänger einer solchen Leistung nicht schutzwürdig ist
Jedes Netzwerk benötigt Schutz. Schutz vor feindlichen Angriffen, Schutz vor versehentlichen Datenverlusten: Gewährleisten kann diesen Schutz nur ein durchdachtes und konsequent in der Praxis angewandtes Regelwerk, die sogenannte Compliance



25.02.15 - Compliance-Management mit SIEM: So klappt’s auch mit dem Auditor
Jedes Netzwerk benötigt Schutz. Schutz vor feindlichen Angriffen, Schutz vor versehentlichen Datenverlusten. Gewährleisten kann diesen Schutz nur ein durchdachtes und konsequent in der Praxis angewandtes Regelwerk, die sogenannte Compliance. Das richtige Management der Compliance ist eine komplizierte Angelegenheit. Um sicherzustellen, dass Regeln befolgt und Verstöße geahndet werden, ist ein Indikator erforderlich, mit dem das Regelwerk auf seine konsequente Einhaltung überprüft werden kann. Hier kommen Protokolldateien, die sogenannten Logfiles, ins Spiel.Logfiles entstehen, wenn in einer digitalen Umgebung eine Funktion ausgeführt wird. Sie beinhalten Informationen über die Aktivität, die ausgeführt wurde, und Zusatzinformationen, wie z.B. zum Ausführungszeitpunkt, dem Akteur, etc.Richtig eingesetzt können mit Hilfe dieser Logfiles problemlos Verstöße gegen die Compliance erkannt, nachträglich sogar, über digitale Forensik-Analysen, bis zu ihrem Ursprung zurückverfolgt werden. So ist es mit ihrer Hilfe möglich, Sicherheitslücken zu schließen.

25.02.16 - Out of Compliance: Drei Viertel der befragten Unternehmen räumen ein, dass ein gewisser Prozentsatz der Software über die Lizenzvereinbarung hinaus genutzt wird
Flexera Software, Anbieterin von Software-Lizenzierung, Compliance, Security- und Installations-Lösungen für Softwarehersteller und Unternehmen, hat die neue Studie The State of the (Software) Estate: Waste Is Running Rampant in Enterprises veröffentlicht. Diese zeigt: Die meisten Unternehmen schaffen es ungeachtet stagnierender IT- Budgets nicht, durch effektives Softwaremanagement Kosten einzusparen. Potentielle Einsparungspotentiale sieht der Report im Bereich Shelfware, also Software die kaum oder nicht genutzt wird. Oft entspricht die Softwarenutzung zudem nicht den vertraglich vereinbarten Compliance-Richtlinien. Audits der Softwareanbieter verursachen weitere hohe Kosten, z. B. in Form von True-up-Nachzahlungen im oft siebenstelligen Bereich.

25.02.16 - Qualität der Aufsichtsratsarbeit leidet unter Großaktionären
Die Deutsche Bank hat erneut den besten Aufsichtsrat im DAX. Die Deutsche Börse klettert um einen Platz auf den zweiten Rang, gefolgt vom Sportartikelunternehmen adidas, dem Rückversicherer Münchener Rück und dem Versicherungskonzern Allianz. Das ist das Ergebnis der aktuellen Untersuchung "Aufsichtsrats-Score". Für die Studie wird die Aufsichtsratstätigkeit der Unternehmen in den wichtigsten deutschen Aktienindizes DAX und MDAX durch den Corporat Governance-Experten Dr. Peter Ruhwedel untersucht, Wissenschaftlicher Leiter des KompetenzCentrums für Unternehmensführung und Corporate Governance an der FOM Hochschule. Der Spitzenreiter im MDAX ist ProSiebenSat.1, die sich nach dem Ausstieg zweier Großinvestoren deutlich verbessert hat.

25.02.16 - Schenkungsanfechtung bei Entgeltzahlung an die freigestellte Ehefrau
Die Anfechtungstatbestände in §§ 129 ff. InsO geben dem Insolvenzverwalter eine Handhabe, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene Zahlungen des Schuldners rückgängig zu machen. Nach § 134 Abs. 1 InsO können unentgeltliche Leistungen des Schuldners, die in den letzten vier Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt sind, ohne weitere Voraussetzungen angefochten werden. Dies beruht auf dem Gedanken, dass der Empfänger einer solchen Leistung nicht schutzwürdig ist. Unentgeltlich sind Zahlungen, denen nach der ihnen zugrundeliegenden Vereinbarung keine Gegenleistung gegenübersteht. Zahlungen, die in einem Arbeitsverhältnis als Gegenleistung für die geleistete Arbeit erfolgen, sind demnach grundsätzlich entgeltlich.


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