26.01.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Experten sprechen sich für eine Effektivierung der Exportkontrollen für Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) aus
Bundesregierung will Rechtsunsicherheiten beim bestehenden Recht für Insolvenzanfechtungen beseitigen



26.01.16 - Urheberrechtsverletzung auf Schul-Homepage: Land muss zahlen
Verwendet ein Lehrer auf der Schul-Homepage als Werbung für ein schulisches Angebot unberechtigt ein fremdes Foto, muss das jeweilige Bundesland wegen der Urheberrechtsverletzung Schadenersatz zahlen. Denn der Lehrer hat in Ausübung seines öffentlichen Amtes gehandelt. Dies entschied nach Informationen der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Oberlandesgericht Celle (OLG Celle, Beschluss vom 9.11.2015, Az. 13 U 95/15)

26.01.16 - Arbeitnehmer sollen besser davor geschützt werden, dass der Insolvenzverwalter bereits ausgezahlte Arbeitsentgelte zurückfordert
Die Bundesregierung will Rechtsunsicherheiten beim bestehenden Recht für Insolvenzanfechtungen beseitigen. Damit begründet sie den Entwurf eines Gesetzes (18/7054), der zur weiteren Beratung beim Bundestag eingegangen ist. Es geht dabei insbesondere um die genaue Ausgestaltung der Möglichkeit von Insolvenzverwaltern, bereits vor dem Insolvenzantrag vollzogene Zahlungen des insolventen Unternehmens zurückzufordern. Unangebrachte Härten für Gläubiger sollen vermieden werden, darunter auch für Arbeitnehmer, denen für erbrachte Arbeitsleistungen ihr Lohn zusteht.

26.01.16 - Beim Export von Überwachungstechnologien müsse der Schutz der Menschenrechte immer Vorrang haben
Überwachungstechnologien stellen immer öfter ein Werkzeug für Menschenrechtsverletzungen dar. In dieser Einschätzung waren sich die zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses Digitale Agenda geladenen Experten einig. Sie sprachen sich für eine Effektivierung der Exportkontrollen für Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) aus. Basis dafür könne das Ende 2013 verabschiedete sogenannte Wassenaar-Abkommen sein, hieß es. Die dort gelisteten Güter dürfen seit 2014 auf Beschluss der die EU-Kommission nur noch mit Genehmigung der nationalen Aufsichtsbehörden ausgeführt werden.

26.01.16 - Volkswagen: "Gemäß den Regelungen des Clean Air Acts können die Beklagten für jedes 2.0-Liter-Fahrzeug zu Strafen bis zu 32.500 Dollar und für jedes 3.0-Liter-Fahrzeug zu Strafen bis zu 37.000 Dollar verurteilt werden"
Im Zuge der Abgasmanipulationen hat das US-Justizministerium Volkswagen verklagt. Hat die Zivilklage Erfolg, drohen dem Wolfsburger Konzern Strafzahlungen in Höhe von bis zu 90 Milliarden Dollar. Rechtsanwalt Carl Christian Thier von der deutsch-amerikanischen Kanzlei Urban Thier & Federer P.A. ist Experte auf dem Gebiet und weiß: "Wenn es zutreffen sollte, dass die Software tatsächlich zur bewussten Täuschung der US-Behörden eingesetzt wurde und sich hierfür konkrete persönliche Verantwortlichkeiten feststellen lassen, so sind auch strafrechtliche Folgen für die Verantwortlichen nicht auszuschließen".


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