26.10.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Deutsche Bundesregierung soll die Telekomanteile verkaufen und die Mittel in Breitbandausbau investieren
Die Einziehung von Vermögen, das durch Verbrechen erzielt wurde, sowie die Entschädigung von Verbrechensopfern soll grundlegend neu geregelt werden




26.10.16 - Die Grünen sagen: Der Ausbau von schnellem Internet lässt sich voranbringen, in dem das Vermögen des Bundes produktiver und sinnvoller eingesetzt wird
Die Deutsche Bundesregierung soll die Telekomanteile verkaufen und die Mittel in Breitbandausbau investieren. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag. Dazu sollen die beim Bund verbliebenen Anteile von 14,5 Prozent an der Deutschen Telekom AG im Wert von rund zehn Milliarden Euro "marktneutral" an die KfW veräußert und der Erlös als Kapital einer zu gründenden staatlichen Breitbandinfrastrukturgesellschaft zugeführt werden.

26.10.16 - Kein Finanzplatz, kein Finanzprodukt und kein Finanzakteur darf unreguliert bleiben
Durch Einführung eines "Finanz-TÜV" soll für alle Finanzprodukte eine europaweite obligatorische Zulassungsprüfung eingeführt werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag. Der Finanz-TÜV solle über Zulassung oder Nichtzulassung einer Anlage entscheiden und dabei die Zulassung entlang "gesellschaftlicher/volkswirtschaftlicher sowie verbraucherschutzrelevanter Kriterien prüfen", verlangt die Fraktion. Der Finanz-TÜV solle bei der Europäischen Behörde für Wertpapieraufsicht angesiedelt werden. Nur von diesem Finanz-TÜV genehmigte Produkte dürften gehandelt werden.

26.10.16 - Ein Gesetzentwurf hat das Ziel, Vereinigungen entgegenzuwirken, die einen Deckmantel für schwere und organisierte Kriminalität bieten
Die Einziehung von Vermögen, das durch Verbrechen erzielt wurde, sowie die Entschädigung von Verbrechensopfern soll grundlegend neu geregelt werden. Dazu hat die Deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf beim Bundestag eingereicht. Das geltende Recht sei "äußerst komplex und unübersichtlich" und damit "fehleranfällig", schreibt die Bundesregierung.

26.10.16 - Mit einer gesetzlichen Neuregelung solle bereits im Strafprozess über die Einziehung von Verbrechensgewinnen sowie die Rückerstattung an das Verbrechensopfer entschieden werden können
Die Einziehung von Vermögen, das durch Verbrechen erzielt wurde, sowie die Entschädigung von Verbrechensopfern soll grundlegend neu geregelt werden. Dazu hat die Deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf beim Bundestag eingereicht. Das geltende Recht sei "äußerst komplex und unübersichtlich" und damit "fehleranfällig", schreibt die Bundesregierung.


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