28.07.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Steuervermeidung und Steuerhinterziehung betreffen Entwicklungsländer in besonderem Maße
Unternehmen sind ständigen Risiken und damit einer allgemeinen und anhaltenden Unkenntnis der in Zukunft realisierten Umweltzustände und der Ungewissheit möglicher Abweichungen zwischen Handlungsergebnissen und gesetzten Zielen ausgesetz
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28.07.16 - IT-Sicherheitsgesetz bringt umfassende neue Pflichten für Telemedienanbieter
Seit Juli 2015 ist das IT-Sicherheitsgesetz (ITSiG) in Kraft. Weil wesentliche Regelungen des neuen Gesetzes auf kritische Infrastrukturen beschränkt sind, findet eine dort enthaltene Regelung wenig Beachtung, die jedoch für nahezu alle Unternehmen umfangreiche Rechtspflichten zur Sicherheit ihrer Internetdienste vorsieht. Die neuen Pflichten gelten für einfache Websites ohne Interaktionen ebenso wie für Online-Shops, Software-as-a-Service, Cloud-Lösungen oder andere Telemedienangebote. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.

28.07.16 - Mindereinnahmen durch Unternehmenssteuervermeidung über Steueroasen auf 400 Milliarden Dollar für die OECD-Staaten
Steuervermeidung und Steuerhinterziehung betreffen Entwicklungsländer in besonderem Maße. Dies stellten mehrere Sachverständige am Montag in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses fest. Gründe seien die schmale Steuerbasis, einseitige Wirtschaftsstrukturen und eine ineffiziente Steuerverwaltung. Der Ausschuss hatte zwölf Experten geladen, um sich über die "Auswirkungen von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung auf die Entwicklungsländer" zu informieren.

28.07.16 - Wenn immer mehr Kliniken schließen, können Frauen nicht mehr zwischen einer hochtechnisierten Geburtsmedizin und einer Geburtsbegleitung durch Hebammen und Ärzte mit geringen Interventionen entscheiden
Über die Sicherstellung der freien Wahl des Ortes der Geburt hat der Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung diskutiert. Die Petentin Michaela Skott hatte in ihrer Eingabe ein Grundrecht auf freie Wahl des Geburtsortes sowie eine Geburtsbegleitung im Schlüssel von Eins zu Eins durch eine Bezugshebamme gefordert. Anders als bei den bisherigen Debatten und Petitionen zu dem Thema wolle sie den Fokus nicht auf freiberufliche Hebammen sondern auf die werdenden Mütter legen, sagte Skott vor dem Ausschuss.

28.07.16 - Anforderungen an die Prüfung des Risikomanagements im Rahmen der handelsrechtlichen Abschlussprüfung
Unternehmen sind ständigen Risiken und damit einer allgemeinen und anhaltenden Unkenntnis der in Zukunft realisierten Umweltzustände und der Ungewissheit möglicher Abweichungen zwischen Handlungsergebnissen und gesetzten Zielen ausgesetzt. Insofern ist die Frage zur Einrichtung und Prüfung eines Risikomanagementsystems von großer praktischer Relevanz. Während die Einrichtung eines entsprechenden Systems zu den Vorstandspflichten zählt, sehen die gesetzlichen Vorgaben zur handelsrechtlichen Abschlussprüfung das Risikomanagementsystem als Prüfungsgegenstand nur für börsennotierte Gesellschaften vor.


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