29.02.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission und die Vereinigten Staaten haben sich auf neue Rahmenbedingungen für die transatlantische Datenflüsse geeinigt: das EU-US Privacy Shield
Die komplexen Aufgaben der Corporate Governance-Funktionen und die Ereignisse der letzten Zeit führen uns täglich vor Augen, dass wirtschaftskriminelle Schemata über eine längere Zeit praktiziert werden und einen erheblichen Schaden verursachen können



29.02.16 - Europäische Kommission und Vereinigte Staaten einigen sich auf neuen Rahmen für die transatlantische Datenübermittlung: den EU-US-Datenschutzschild
Die Europäische Kommission und die Vereinigte Staaten haben sich auf einen neuen Rahmen für die transatlantische Übermittlung von Daten geeinigt: den EU-US-Datenschutzschild. Das Kollegium der Kommissionsmitglieder hat die politische Einigung heute gebilligt und Vizepräsident Ansip und Kommissarin Jourová den Auftrag erteilt, die notwendigen Schritte zur Einführung der neuen Regelung in die Wege zu leiten. Der neue Rahmen gewährleistet den Schutz der Grundrechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger bei der Übermittlung von Daten in die USA und schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen.

29.02.16 - Die Vermittlung von Wissen im Umgang mit Korruption steht wie bei fast allen wirtschaftskriminellen Phänomenen vor dem Problem, dass die Kenntnis der Schemata alleine nicht ausreicht, um mit dieser Thematik praxisorientiert umzugehen
Die komplexen Aufgaben der Corporate Governance-Funktionen und die Ereignisse der letzten Zeit führen uns täglich vor Augen, dass wirtschaftskriminelle Schemata über eine längere Zeit praktiziert werden und einen erheblichen Schaden verursachen können. Dieser Artikel befasst sich mit Korruption und entwickelt auf der Grundlage praktischer Erfahrungen eine Fallstudie, die zum Ziel hat, eine ganzheitliche Sichtweise für einen Vorfall zu vermitteln. Im Mittelpunkt steht dabei die zu schließende Lücke zwischen den vorhandenen Informationen und dem auszuwertenden bzw. tatsächlich vorliegenden Datenmaterial.

29.02.16 - "EU-US Privacy Shield": Weder Schutz noch Schild!
Am 02. Februar 2016 hat die EU-Kommission den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen mit den USA über eine Folgevereinbarung zum Safe Harbor-Abkommen mitgeteilt. Künftig sollen Daten in die USA datenschutzkonform auf Basis des EU-US Privacy Shield übermittelt werden dürfen. Bereits jetzt ist klar, dass die neue Vereinbarung geltendes EU-Recht brechen wird, weil sie keinen ausreichenden Schutz der Daten vorsieht. Unternehmen können sich auf diesen Schild nicht verlassen. Inhalt der Vereinbarung soll insbesondere die Zusage der US-Regierung werden, den massenhaften Datenzugriff der US-Behörden auf das erforderliche Maß zu beschränken und entsprechende Schutzmechanismen zu etablieren. Eine Massendatenspeicherung solle ausgeschlossen sein. Europäische Aufsichtsbehörden sollen nun Beschwerden an das US-Handelsministerium und die FTC weiterleiten können. Für Beschwerden gegen den Zugriff von Regierungsbehörden werde ein neuer Ombudsmann geschaffen.

29.02.16 - BvD fordert Rechtssicherheit bei "Safe Harbour"-Nachfolge
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt das Bestreben der EU-Kommission und der US-Regierung, zügig ein Nachfolgeabkommen für die "Safe Harbour"-Vereinbarung zu finden. "Bürger und Bürgerinnen, Unternehmen und Datenschutzbeauftragte brauchen Rechtssicherheit", sagte BvD-Vorstand Thomas Spaeing am Mittwoch in Berlin. "Allerdings muss das Abkommen transparent, nachprüfbar und Betroffenenrechte europäischer Bürger auch vor US-Gerichten durchsetzbar sein." Die EU-Kommission hatte am 2. Februar eine grundsätzliche Einigung mit den USA bekannt gegeben. Die neue Vereinbarung trägt den Namen "EU-US Privacy Shield". Sie löst das im Oktober 2015 vom Europäischen Gerichtshof annullierte "Safe Harbour"-Abkommen über den Datenverkehr zwischen EU-Unternehmen und den USA ab.

29.02.16 - "EU-US Privacy Shield: Nachfolgeregelung zu Safe Harbor noch in weiter Ferne
Euphorisch verkündete die EU-Kommission am 02. Februar 2016 - und damit zwei Tage nach Ablauf der Stillhaltefrist der Europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden: "Die Europäische Kommission und die Vereinigten Staaten haben sich auf neue Rahmenbedingungen für die transatlantische Datenflüsse geeinigt: das EU-US Privacy Shield". Nach Ansicht der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) ist diese Aussage falsch und für Euphorie kein Anlass. Die wesentlichen Verhandlungen über die konkrete Vereinbarung sollen laut Aussagen der EU-Kommission erst in den nächsten Wochen erfolgen. Nachdem am 06. Oktober 2015 der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Safe Harbor-Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000 aufgehoben hat und damit die Safe Harbor-Reglungen nicht mehr als Nachweis des erforderlichen angemessenen Datenschutzniveaus gelten, sollten die bereits seit November 2013 zwischen den USA und der EU stattfindenden Verhandlungen über eine Nachfolgeregelung (Safe Harbor 2.0) zügig zum Abschluss gebracht werden.


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