30.11.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Rat hat die Richtlinie über Prozesskostenhilfe für Verdächtige oder Beschuldigte in Strafverfahren sowie in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls verabschiedet
Der neue Präsident des Europäischen Rechnungshofs Klaus-Heiner Lehne mahnte, dass die Europäischen Institutionen in gewissem Maße das Vertrauen der EU-Bürger verloren haben



30.11.16 - Bei der Begründetheitsprüfung sind die Schwere der Straftat und der zu gewärtigenden Strafe sowie die Komplexität des Falls zu berücksichtigen
Der 2013 vorgelegte Vorschlag der Kommission über Prozesskostenhilfe in Strafverfahren hat die letzte Hürde genommen. Worum geht es bei der Richtlinie über Prozesskostenhilfe? Die Richtlinie enthält Regeln für die Gewährung von Prozesskostenhilfe für Verdächtige oder Beschuldigte in der Europäischen Union wie auch für Personen, gegen die ein europäischer Haftbefehl (EuHb) erlassen wurde. Sie gibt klare Kriterien für die Gewährung von Prozesskostenhilfe vor und enthält Bestimmungen über die Sicherung von Qualitätsstandards und Rechtsbehelfe für den Fall einer Verletzung dieses Rechts. Die neuen Bestimmungen werden das Recht auf Prozesskostenhilfe und dessen einheitliche Anwendung in der Europäischen Union gewährleisten.

30.11.16 - Neue EU-Vorschriften garantieren Prozesskostenhilfe in Strafverfahren
Der Rat hat die Richtlinie über Prozesskostenhilfe für Verdächtige oder Beschuldigte in Strafverfahren sowie in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls verabschiedet. Als Prozesskostenhilfe gilt finanzielle Unterstützung oder rechtlicher Beistand für Verdächtige oder Beschuldigte, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, um die Verfahrenskosten zu tragen. Die neuen Regeln werden gewährleisten, dass das Recht auf Prozesskostenhilfe sowie die Prozesskostenhilfe selbst EU-weit einheitlich gehandhabt werden. Verdächtige oder Beschuldigte sollten schon im frühen Stadium eines Strafverfahrens Prozesskostenhilfe erhalten, für die in der Richtlinie klare Kriterien festgelegt werden.

30.11.16 - "Die EU muss das Vertrauen ihrer Bürger zurückgewinnen", so die EU-Prüfer
Der neue Präsident des Europäischen Rechnungshofs Klaus-Heiner Lehne mahnte, dass die Europäischen Institutionen in gewissem Maße das Vertrauen der EU-Bürger verloren haben. In seiner Rede anlässlich der Vorstellung des Jahresberichts 2015der EU-Prüfer vor dem Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments erklärte er, dass die EU in den kommenden Monaten und Jahren vor der großen Herausforderung stehen wird, dieses Vertrauen zurückzugewinnen. Herr Lehne legte den MdEP dar, dass Reformen ganz klar nötig seien, diese sich aber unabhängig von ihrer Art auf ein stabiles finanzielles Fundament stützen müssen. Dies bedeute, dass die EU für eine ordnungsgemäße Rechnungsführung sorgen und sicherstellen müsse, dass ihre Finanzvorschriften korrekt befolgt werden.

30.11.16 - Europäische Kommission muss Governance-Struktur weiter stärken, so die EU-Prüfer
Einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs zufolge muss die Europäische Kommission ihre interne Governance (Verwaltungspraxis) auf allen Ebenen weiter stärken, um wichtigen Risiken Rechnung zu tragen. Mit den organisatorischen Reformen der jüngeren Zeit beginnt die Kommission, die sogenannte "Silokultur" in Angriff zu nehmen, doch in einigen Bereichen weicht sie von international anerkannten vorbildlichen Verfahren ab bzw. wendet diese Verfahren nicht vollständig an, so die Prüfer. Die Prüfer untersuchten die Governance-Regelungen der Kommission - insbesondere bezüglich Audit, Finanzmanagement und Kontrolle - daraufhin, ob sie im Einklang mit den vorbildlichen Verfahren stehen und ob sie dem Bedarf des Organs gerecht werden.


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