03.03.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Experten stehen regulatorischen Eingriffen im Kampf gegen Fake News, Social Bots, Hacks und Hate Speech eher skeptisch gegenüber
Der Bundesrat zeigt sich über den von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlag zur Umsetzung von Anbauverboten für gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO) enttäuscht



03.03.17 - Gesetzentwurf: Gestaltung der Fahrlehreraus- und -weiterbildung sowie die Anzeige- und Nachweispflichten und die Fahrschulüberwachung sollen an aktuelle Erfordernisse angepasst werden
Die Deutsche Bundesregierung will das Fahrlehrerrecht reformieren. Mit dem vorgelegten "Entwurf eines Gesetzes über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" (18/10937) sollen insbesondere die Berufszugangsregelungen, die strukturelle und inhaltliche Gestaltung der Fahrlehreraus- und -weiterbildung sowie die Anzeige- und Nachweispflichten und die Fahrschulüberwachung an aktuelle Erfordernisse angepasst werden. Zu den geplanten Änderungen zählt unter anderen der Ausschluss der "freien Mitarbeiterschaft" bei Fahrschulen. Fahrlehrer müssen künftig eine arbeitsvertragliche Anstellung bei der Fahrschule haben. Diese Änderung erfolgt laut Regierung, um die Qualität der Fahrausbildung zu sichern und mögliche soziale Verwerfungen, welche mit einer "freien Mitarbeiterschaft" verbunden sind, zu verhindern.

03.03.17 - Für die Mitglieder der Selbstverwaltung sollen schärfere interne und externe Kontrollen eingeführt werden
Das sogenannte Selbstverwaltungsstärkungsgesetz der Deutscher Bundesregierung hat den Gesundheitsausschuss des Bundestages passiert. Für die Vorlage votierten die Fraktionen von Union und SPD, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung. Zuvor hatte der Ausschuss noch knapp ein Dutzend Änderungsanträge angenommen, mit denen die Koalitionsfraktionen auf Kritik in der Expertenanhörung reagierten. Anträge der Fraktionen Die Linke und von Bündnis 90/Die Grünen zu dem Thema fanden im Ausschuss keine Mehrheit. Die Linksfraktion fordert eine stärkere Patientenvertretung in der Selbstverwaltung, die Grünen verlangen bessere Kontrollmechanismen.

03.03.17 - Regulatorische Eingriffe im Kampf gegen Fake News, Social Bots, Hacks und Hate Speech
Experten stehen regulatorischen Eingriffen im Kampf gegen Fake News, Social Bots, Hacks und Hate Speech eher skeptisch gegenüber. Das wurde bei einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses Digitale Agenda am Mittwoch deutlich. Zugleich wiesen sie darauf hin, dass es sich um relativ neue Probleme handle, die von Seiten der Wissenschaft noch nicht ausreichend untersucht worden seien. Die Themen seien empirisch sehr schwer zu erfassen, sagte Professor Simon Hegelich von der Hochschule für Politik München. Der Experte sprach sich dafür aus, die Bedrohungsszenarien sogenannter Social-Bots-Programme, bei denen der Eindruck erweckt wird, Menschen würden massenhaft Kommentare in sozialen Netzwerken abgeben, und Fake News, die lange Zeit über alle möglichen sozialen Netzwerke hinweg ausgebaut und zu glaubwürdigen Geschichten würden getrennt voneinander zu betrachten.

03.03.17 - Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen: Gesetzesvorlage entspreche nicht der gefundenen Kompromisslinie zur Umsetzung der sogenannten Opt-out-Richtlinie (EU) 2015/412 des Europäischen Parlaments und des Rate
Der Bundesrat zeigt sich über den von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlag zur Umsetzung von Anbauverboten für gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO) enttäuscht. In einer Unterrichtung der Länderkammer wird der Entwurf der Deutschen Bundesregierung zur Änderung des Gentechnikgesetzes als zu kompliziert kritisiert. Die Vorlage entspreche nicht der gefundenen Kompromisslinie zu Umsetzung der sogenannten Opt-out-Richtlinie (EU) 2015/412 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG. Opt-out meint eine Ausnahmeregelung für EU-Mitgliedstaaten, nationale Anbauverbote oder Beschränkungen für gentechnisch veränderte Pflanzen in ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen davon beschließen zu dürfen.


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