04.10.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Für die meisten Organisationen ist es noch ein langer Weg zu einer effektiven und den Standards entsprechenden Geschäftspartner-Compliance, und die Unsicherheit ist verständlicherweise groß
Im Geschäftsverkehr verlangen Unternehmen häufig von ihren Lieferanten, Distributoren, Vertriebs- oder Kooperationspartnern - etwa in einem Konsortium - die Anerkennung eines meist als "Code of Conduct" bezeichneten Verhaltenskodex



04.10.17 - Herausforderungen beim Aufeinandertreffen von Verhaltenskodizes bei der Geschäftsanbahnung
Im Geschäftsverkehr verlangen Unternehmen häufig von ihren Lieferanten, Distributoren, Vertriebs- oder Kooperationspartnern - etwa in einem Konsortium - die Anerkennung eines meist als "Code of Conduct" bezeichneten Verhaltenskodex. Der Beitrag beleuchtet praktische Probleme bei der Anerkennung fremder Kodizes sowie bei deren Gleichwertigkeitsprüfung. Viele Unternehmen haben für sich selbst und ihre Geschäftspartner Verhaltenskodizes entwickelt. Ebenso wie bei aufeinander treffenden abweichenden AGB stellt sich beim Vertragsschluss die Frage, welcher davon nun für das konkrete Geschäft vereinbart werden soll. Dabei kommen im Wesentlichen zwei Varianten in Betracht.

04.10.17 - Geschäftspartner-Compliance - Wichtig wie nie zuvor, aber wie etabliert mein Unternehmen einen angemessenen Prozess?
Für die meisten Organisationen ist es noch ein langer Weg zu einer effektiven und den Standards entsprechenden Geschäftspartner-Compliance, und die Unsicherheit ist verständlicherweise groß. Diese führt in vielen Fällen dazu, dass Unternehmen nicht ausreichend gegen die bestehenden Risiken gewappnet sind. Die Wirtschaftsprüfergesellschaft PriceWaterhouseCoopers hat ermittelt, dass nur knapp jedes zweite Unternehmen seine Lieferanten und Subunternehmer in das Compliance-Programm einbezieht.

04.10.17 - Entwurf zur Antimonopol-Compliance in Russland
Das von der föderalen Antimonopolbehörde Russlands im Juli 2016 initiierte Gesetzgebungsverfahren für die Änderung des Wettbewerbsgesetzes befindet sich in der finalen Phase der öffentlichen Konsultationen. Die Änderung soll die Pflicht zur Implementierung kartellrechtlicher Compliance-Systeme für staatliche Unternehmen und Unternehmen aus bestimmten strategisch wichtigen Branchen einführen sowie das Vorhandensein eines solchen Systems für alle anderen Unternehmen als mindernden Umstand bei der Bußgeldberechnung im Falle eines Wettbewerbsrechtsverstoßes gesetzlich verankern.

04.10.17 - Hinweise des Bundeskartellamts zum Preisbindungsverbot in Vertikalverhältnissen
Das Bundeskartellamt hat am 12. Juli dieses Jahres Hinweise zur Preisbindung der zweiten Hand veröffentlicht, die Anhaltspunkte zu einem kartellrechtskonformem Verhalten von Lieferanten bei der Preisgestaltung gegenüber nachgelagerten Marktstufen - insbesondere dem Einzelhandel - geben.


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