10.01.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben ihren gemeinsamen Monitoringbericht über die Entwicklungen auf den deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkten im Jahr 2015 veröffentlicht
Betriebsausgaben für die Bewirtung und Unterhaltung von Geschäftsfreunden im Rahmen eines Gartenfests fallen nicht zwingend unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG)



10.01.17 - Compliance in der Politik: Transparency fordert schärfere Regeln bei der Parteienfinanzierung
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e. V. fordert eine dringende Verschärfung der Regeln der Parteienfinanzierung. Hintergrund sind Berichte über Gespräche von Entscheidungsträgern gegen Geld sowie diverse Skandale um Parteispenden knapp unterhalb der Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro. Hartmut Bäumer, stellvertretender Vorsitzender von Transparency Deutschland, sagte: "Als die AfD anfing mit Gold zu handeln, um mehr Gelder aus der Parteienfinanzierung zu erschleichen, war der Bundestag zu Recht innerhalb kürzester Frist in der Lage, die Regeln zu ändern und dieses fragwürdige Gebaren zu unterbinden. Wir hoffen, dass der Bundestag bei dem zweifelhaften Verhalten der in der Regierung vertretenen Parteien genauso schnell und konsequent handelt."

10.01.17 - Monitoringbericht 2016 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes
Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben ihren gemeinsamen Monitoringbericht über die Entwicklungen auf den deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkten im Jahr 2015 veröffentlicht. "Deutsche Stromverbraucher profitieren weiterhin von der großen Angebotsvielfalt. Etwa vier Millionen Haushaltskunden haben 2015 ihren Stromlieferanten gewechselt. Das sind rund 231.000 mehr als im Vorjahr", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Bei den Gewerbe- und Industriekunden wechselten im Jahr 2015 knapp 13 Prozent ihren Stromversorger. Dies ist der höchste Wert seit Beginn des Monitorings im Jahr 2006.

10.01.17 - Kein Abzugsverbot bei der Einladung von Geschäftsfreunden zu einem Gartenfest
Betriebsausgaben für die Bewirtung und Unterhaltung von Geschäftsfreunden im Rahmen eines Gartenfests fallen nicht zwingend unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG), wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 13. Juli 2016 VIII R 26/14 entschieden hat. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG erfasst neben im Gesetz ausdrücklich genannten Regelbeispielen wie Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segel- oder Motorjachten auch Aufwendungen für "ähnliche Zwecke". Das Abzugsverbot soll Steuergerechtigkeit verwirklichen. Es erfasst auch Aufwendungen, die ausschließlich der Unterhaltung und Bewirtung der Geschäftsfreunde dienen.

10.01.17 - Transparenz überfällig, damit Bürger "erkennen können, ob eine Einflussnahme auf politische Entscheidungen erfolgt
Der Deutsche Bundestag soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bekräftigen, "noch in dieser Wahlperiode eine Regelung zum Parteiensponsoring zu beschließen, die das Sponsoring den Transparenzpflichten unterwirft, welche im Parteiengesetz für Geldspenden bestehen". Dies geht aus einem Antrag der Fraktion hervor


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