10.11.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen die Pläne der Initiative Tierwohl für den Bereich Geflügelfleisch
Ein bekanntes Reiseportal darf eine ungebräuchliche Kreditkarte nicht als einziges kostenloses Zahlungsmittel anbi
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10.11.17 - Ethikrat: Internationaler politischer Diskurs zu Keimbahninterventionen beim Menschen erforderlich
Der Deutsche Ethikrat legt dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung in einer einstimmig verabschiedeten Ad-hoc-Empfehlung eindringlich nahe, in der nun beginnenden neuen Legislaturperiode eine internationale Debatte über Keimbahninterventionen beim Menschen anzustoßen, um dafür möglichst bald global verbindliche Regularien zu schaffen. Die technischen Möglichkeiten des Genome-Editings werfen komplexe und grundlegende ethische Fragen insbesondere dort auf, wo sie eingesetzt werden, um Veränderungen der menschlichen Keimbahn vorzunehmen. In jüngster Zeit ist die Forschung auf diesem besonders sensiblen Gebiet in manchen Staaten enorm schnell vorangetrieben worden. Weil hiermit jedoch nicht nur nationale, sondern auch Interessen der gesamten Menschheit berührt werden, bedarf es einer weitgespannten Diskussion und einer gegebenenfalls internationalen Regulierung.

10.11.17 - Reiseportel muss gängige Zahlungsmöglichkeit kostenlos anbieten
Ein bekanntes Reiseportal darf eine ungebräuchliche Kreditkarte nicht als einziges kostenloses Zahlungsmittel anbieten. Außerdem dürfen die Kosten für gebührenpflichtige Zahlungen nicht die Kosten übersteigen, die die Fluglinie selbst an den Kartenanbieter zahlt. Das hat das Landgericht Berlin aufgrund einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. "Für das Zahlen extra zahlen – diesen Weg hat das Landgericht Berlin dem Reiseportal untersagt, denn Unternehmen sollten nicht am Bezahlvorgang verdienen können. Das Reiseportal muss wenigstens eine gängige Zahlungsmöglichkeit kostenlos anbieten. Das kann die Zahlung per Bankeinzug, Rechnung oder mit gängigen Kreditkarten wie Visa und MasterCard sein", sagt Kerstin Hoppe, Rechtsexpertin beim vzbv.

10.11.17 - Bundeskartellamt fordert mehr Verbrauchertransparenz bei der Initiative Tierwohl
Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen die Pläne der Initiative Tierwohl für den Bereich Geflügelfleisch. Für den Bereich Schweinefleisch fordert die Behörde hingegen die Einführung einer Kennzeichnung für den Verbraucher. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir begrüßen Initiativen zur Förderung einer artgerechten Tierhaltung. Das Wettbewerbsrecht steht solchen Vorhaben nicht im Wege. Da mit der Initiative Tierwohl branchenübergreifend auch wettbewerbsrelevante Faktoren abgestimmt werden, müssen wir aber sicherstellen, dass der Verbraucher davon auch wirklich profitiert. Hierfür ist entscheidend, dass der Kunde in transparenter Art und Weise erkennen kann, welches Stück Fleisch nach welchen Tierwohlkriterien hergestellt wurde oder ob dies gerade nicht der Fall war. Nur wenn diese Transparenz gewährleistet ist, kann er seinen Einkauf entsprechend danach ausrichten."

10.11.17 - Internationale Datenschutzkonferenz stellt Datenschutzanforderungen an das automatisierte und vernetzte Fahren
Das Recht der Fahrzeugnutzer auf den Schutz ihrer Daten ist eine der zentralen Forderungen von Datenschutzbehörden aus 78 Staaten. Auf Initiative der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, verabschiedeten sie während der 39. Internationalen Datenschutzkonferenz vom 25. bis 29. September 2017 in Hongkong eine Entschließung zum Datenschutz beim automatisierten und vernetzten Fahren.


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